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Rechtsprechung
   BSG, 22.06.1972 - 12/3 RK 82/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,11196
BSG, 22.06.1972 - 12/3 RK 82/68 (https://dejure.org/1972,11196)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1972 - 12/3 RK 82/68 (https://dejure.org/1972,11196)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 (https://dejure.org/1972,11196)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.12.1959 - III C 131.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 22.06.1972 - 3 RK 82/68
    Nach der Rechtsprechung zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann selbst ein notwendig Beigeladener wegen seiner abhängigen Stellung im Rechtsstreit die Beendigung des Rechtsstreits durch Erklärungen der Hauptbeteiligten nicht verhindern (BVerwG in DVBl. 1970 S. 283 2; ferner VerwG Schleswig in NJW 1966 S. 24253; BVerwG in DVBl. 1960 S. 209 4; Maetzel, "Zum Erledigungsstreit im Verwaltungsprozeß" in DÖV 1971 S. 613, 618: "Mitwirkung von Drittbeteiligten"; ebenso Peters-Sautter-Wolff, Anm. 7 b zu § 75 SGG).
  • BSG, 01.03.1972 - 3 RK 43/69

    - Filialleiterin -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit

    Auszug aus BSG, 22.06.1972 - 3 RK 82/68
    Die Merkmale, die für und gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen und die bei der Beurteilung des Einzelfalles abzuwägen sind, sind in der Rechtsprechung des BSG wiederholt und ausführlich behandelt worden, zuletzt im Urteil des erkennenden Senats vom 1.3.1972 - 12/3 RK 43/69 - mit Hinweisen auf diese Rechtsprechung.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht …

    Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber ist auch nach der Rechtsprechung des BSG zur Kranken- und Rentenversicherung wesentliches Merkmal eines Beschäftigungsverhältnisses (…BSG 20, 6, 8 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO m.w.N.;… SozR Nrn. 62 und 68 zu § 165 RVO; Urteile des 12. Senats des BSG vom 1. März 1972 in DRV 1972, 194, vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 und vom 27. September 1972 - 12 RK 11/72 -).
  • LSG Hessen, 31.01.2002 - L 14 KR 429/99

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - selbständige Tätigkeit - angestellte …

    Hieran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn eine hauptberuflich versicherungspflichtige Beschäftigung und eine Nebenbeschäftigung vorliegt, soweit nicht die Zusammenrechnung im Sinne der Vorschrift des § 8 Abs. 2 SGB IV (mehrere geringfügige Beschäftigungen) zum Zuge kommt (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 1972 -- 12/3 RK 82/68 --; BSG, Urteil vom 26. Februar 1983 -- 12 RK 26/81 --;… "Abgrenzungskatalog für die im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen künstlerisch und publizistisch tätigen Personen" vom 13. Mai 1992, erarbeitet von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger nach Beratung in verschiedenen Arbeitskreisen -- auch unter Beteiligung der Interessenverbände aus dem künstlerischen und publizistischen Bereich -- in: Die Beiträge 1992, S. 294 -- 298).
  • BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 - USK 7283; vgl. ferner auch BSG…, Urt. vom 27. November 1962 - 3 RK 37/60 - BSGE 18, 131 = SozR Nr. 9 zu § 160 SGG = NJW 1963, 1943 = Breith. 1963, 648), die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht (BVerwG DVBl 1970, 283; Buchholz 310 § 106 Nr. 6), ist für die prozeßrechtliche Beendigung des Rechtsstreits durch ein Anerkenntnis der Beklagten die Zustimmung selbst eines notwendig Beigeladenen nicht erforderlich, weil sich aus dem Umstand der Beiladung eines Dritten für den Kläger und den Beklagten - die Hauptbeteiligten - keine Einschränkung ihrer Dispositionsfreiheit für die Beendigung des Prozesses ergibt, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3629/12
    Grundsätzlich könne ein Künstler sowohl abhängig beschäftigt als auch selbständig tätig sein (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1972 - 12/3 RK 82/68 - BSG, Urteil vom 26.02.1983 - 12 RK 26/81).
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