Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.05.1992 - 12 O 74/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGBGB Art. 232 § 4 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 100, § 987 ; ZPO § 259
Nutzungsvertrag; Kleingartengrundstück; Nutzungsherausgabe; Klage auf künftige Leistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen den Besitzer auf Herausgabe eines Grundstücks und Nutzungsherausgabe; "Staatliche Verwaltung" als Recht zum Besitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.05.1992 - 12 O 74/92
- KG, 27.09.1993 - 20 U 4324/92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50
Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung
Auszug aus LG Berlin, 18.05.1992 - 12 O 74/92
Dies genügt nach allgemeiner Ansicht für die Annahme der Besorgnis der Nichterfüllung (vgl. BGHZ 5, 342, 344 [BGH 17.04.1952 - III ZR 109/50] ; BGH NJW 1978, 1262, 1263) [BGH 07.10.1977 - V ZR 131/75] . - BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75
Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung …
Auszug aus LG Berlin, 18.05.1992 - 12 O 74/92
Dies genügt nach allgemeiner Ansicht für die Annahme der Besorgnis der Nichterfüllung (vgl. BGHZ 5, 342, 344 [BGH 17.04.1952 - III ZR 109/50] ; BGH NJW 1978, 1262, 1263) [BGH 07.10.1977 - V ZR 131/75] .
- OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 10 U 18/01
Auslegung eines unter Zugrundelegung der Bedingungen in der DDR errichteten …
Denn auch nach Außer-Kraft-Treten der Vermögenssicherungsverordnung der DDR vom 17.7.1952 (…GBl. Nr. 100, S. 615), die in § 6 den Schutz und die vorläufige Verwaltung des in der DDR befindlichen Vermögens von in den westlichen Besatzungszonen lebenden Personen vorsah, konnte noch bis 1989 unter Berufung auf die aufgehobene Verordnung eine so genannte Nacherfassung erfolgen, die Vermögenswerte der vorläufigen staatlichen Verwaltung unterstellte (vgl. LG Berlin, ZOV 1992, 223;… MünchKomm/Säcker-Hummert, Zivilrecht im Einigungsvertrag, Rz. 1113;… Säcker-Busche, a.a.O., § 1, Rz. 120;… Fricke/Märker, Enteignetes Vermögen in der DDR, Rz. 94).
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 04.06.1992 - 12 O 74/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 36
Wird zitiert von ... (3)
- LG Dresden, 28.09.2005 - 10 O 3727/04 v. 4.6.1992 -12 0 74/92 StV 1994, 36 m. Anm. Neuhaus; AG Grevenbroich Beschl. v. 30.6.1994 - 11 C 2/94 StV 1996, 109).
Das Bild, daß den Beschuldigten im bürgerlichen Rechtsstreit eine Zwangsjacke angelegt wird, die sie strafprozessual zu tragen gerade nicht verpflichtet sind (Neuhaus, Anm. zu LG Dortmund Beschl. v. 4.6.1992, StV 1994, 36), wird hier besonders deutlich gezeichnet.
- LG Dortmund, 06.12.2007 - 2 O 379/07
Aussetzung
Allein der Umstand, dass die beklagte Partei in einem Zivilprozess ggf. gezwungen ist, sich aufgrund ihrer prozessualen Wahrheitspflicht selbst zu belasten, rechtfertigt keine Aussetzung des Zivilprozesses bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren (gegen LG Dortmund, Beschluß vom 04.06.1992 - 12 O 74/92).Rn. 6 Es bedarf auch keiner abschließenden Entscheidung, ob einer verfassungskonformen Auslegung des § 149 ZPO bzw. unmittelbar dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Aussetzung eines Zivilrechtsstreits entnommen werden kann, sofern das Zivilverfahren einen mittelbaren Zwang zu selbstbelastenden Angaben bedeutet (so LG Dortmund, 12. Zivilkammer, StV 1994, 36 mit zustimmender Anmerkung Neuhaus, AG Bremen-Blumenthal, StV 1997, 653; AG Grevenbroich, StV 1996, 109; anderer Ansicht OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, 1649; Böse, wistra 1999, 454 ff.).
- LG Münster, 02.05.2003 - 2 O 658/02 Es bedarf auch keiner abschließenden Entscheidung, ob einer verfassungskonformen Auslegung des § 149 ZPO bzw. unmittelbar dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Aussetzung eines Zivilrechtsstreits entnommen werden kann, sofern das Zivilverfahren einen mittelbaren Zwang zu selbstbelastenden Angaben bedeutet (so LG Dortmund StV 1994, 36 mit zust. Anm. Neuhaus; AG Bremen-Blumenthal StV 1997, 653f.; AG Grevenbroich StV 1996, 109; anderer Ansicht OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1649; Böse, wistra 1999, 451ff.).
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