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| OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 47 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 GebG BB, § 1 Anlage 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014, § 1 Anl 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014
Normenkontrolle; Verwaltungsgebühren für Entscheidung über Genehmigung von Waldumwandlungen; Äquivalenzprinzip - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 GebG BB, § 1 Anlage 2 Ziff 5.2.2.1 LwMinGebO BB 2014
Normenkontrolle; Verwaltungsgebühren für Entscheidung über Genehmigung von Waldumwandlungen; Äquivalenzprinzipzulässige Gebührenzwecke; Kostendeckung; Vorteilsausgleich; linearer Anstieg der Gebühren mit zunehmender Flächengröße bei gleichbleibendem Verwaltungsaufwand; ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Rn. 19 Die Einhaltung dieser Vorgaben erfordert eine wertende Beurteilung des Verhältnisses zwischen den Kosten des Verwaltungsaufwands und der Gebührenhöhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1385;… juris Rn. 15).Dies rechtfertigt es jedoch nicht, die Höhe der Verwaltungskosten bei zunehmender Größe des Vorhabens ohne Einschränkung aus dem Blick zu nehmen (deutlich BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 a.a.O. Rn. 14).
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Aufgrund dieser Größenordnungen der Gebühren, die zudem den durchschnittlichen Kaufpreis forstwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg von 0, 69 EUR pro m² deutlich überschreiten (…vgl. Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2021, S. 71), entwickeln sie mit zunehmender Umwandlungsfläche den Charakter einer Sondersteuer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1984 - 3 B 87.82 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 16;… juris Rn. 6). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Denn nur dann, wenn legitime Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der konkreten Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind sie auch geeignet, sachlich rechtfertigende Gründe für die Gebührenbemessung zu liefern (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1;… juris Rn. 63 f.).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Das Vorstehende übersieht der Antragsgegner, soweit er aus dem sich nicht auf Verwaltungsgebühren beziehenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 (2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319; juris) folgert, dass ein mit einer Verwaltungsgebühr verbundener wirtschaftlicher Vorteil stets vollständig abgeschöpft werden könne. - BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen darf jedoch nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36.16 - DB 2019, 226;… juris Rn. 28 ff.). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Rn. 23 Die Gebührenbemessung der Tarifstelle 5.2.2.1 lässt sich mit Blick auf die vorstehend exemplarisch dargestellten Gebührenberechnungen auch nicht aufgrund der Überlegung rechtfertigen, dass ein Missverhältnis zwischen dem Verwaltungsaufwand und der Gebührenhöhe nur Ausnahmefälle betreffe und einer insoweit in Einzelfällen entstehenden unvermeidbaren besonderen Härte mit Blick auf die Ordnung von Massenerscheinungen nicht gesondert Rechnung zu tragen ist (vgl. zu Art. 3 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50.86 - BVerfGE 84, 348;… juris Rn. 40). - BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Rn. 21 Da bei zunehmender Größe des Vorhabens der anzunehmende größere Wert des wirtschaftlichen Vorteils der Waldumwandlungsgenehmigung mit in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließt, ist es zwar mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar, demjenigen, der ein Großvorhaben betreiben möchte, eine deutlich höhere Gebühr zuzumuten als etwa dem Durchschnitt der Antragsteller (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305;… juris Rn. 22). - BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Das Verbot einer gänzlichen Abkoppelung folgt aus dem der Gebühr begriffsnotwendig innewohnenden Ziel der Kostendeckung (BVerwG, Urteil vom 29. April 2021 - 9 C 1/20 - BVerwGE 172, 292;… juris Rn. 30 m.w.N.). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Unabhängig davon wäre die besondere Härte für größere Vorhaben nicht nur unter Schwierigkeiten vermeidbar gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 28/79 - BVerfGE 63, 119;… juris Rn. 39 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 11 S 4.15
Amtlicher Lageplan; Gebührenanspruch des öffentlich bestellten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2023 - 12 A 5.21
Zudem sind ernstliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der Gebühr bei einer Überschreitung um das 24, 1fache genannt und bei einer Überschreitung um 281, 42 % abgelehnt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - OVG 11 S 4.15 - juris Rn. 25 und 36). - VGH Bayern, 12.04.2000 - 19 N 98.3739
- VG Cottbus, 23.06.2022 - 3 K 759/21
- VG München, 09.12.2003 - M 16 K 00.3538
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2025 - 7 B 6.24
Rahmengebühren für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; WEA; …
Seine Funktion liegt demnach darin, der Gebührenerhebung bei einer Überschreitung des Verwaltungsaufwandes eine Obergrenze zu setzen, die sich allerdings nicht allgemein festlegen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 - juris Rn. 19).Es besteht dann die Gefahr, dass sich schon diese Gebühr unter Verletzung des Äquivalenzprinzips von dem angefallenen Verwaltungsaufwand löst (vgl. für die Gebührenbemessung bei Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 - juris Rn. 20 ff.).
Zudem sind ernstliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der Gebühr bei einer Überschreitung um das 24, 1-Fache bejaht und bei einer Überschreitung um 281, 42 Prozent verneint worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - OVG 11 S 4.15 - juris Rn. 25 u. 36; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 - juris Rn. 19).
- VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/25
Billigkeit der Festsetzung einer Hundesteuer
Maßgeblich ist, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestandes dagegen bedacht und in Kauf genommen hat, können demgegenüber grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).
- VG Gelsenkirchen, 13.03.2026 - 15 K 7061/25
Ermessenskonforme Festsetzung einer Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens, …
Rn. 99 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rn. 24, m.w.N.Rn. 101 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rn. 24, m.w.N.
- VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/255 B 2517/25
BILLIGKEIT; EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ; HUNDESTEUER; KOMMUNALE …
Maßgeblich ist, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestandes dagegen bedacht und in Kauf genommen hat, können demgegenüber grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).
- OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25
Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …
Eine (unzulässige) gänzliche Abkoppelung von dem Ziel der Kostendeckung ist nicht ersichtlich (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.04.2021 - 9 C 1.20, BVerwGE 172, 292;… Rn. 30 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 05.01.2023 - OVG 12 A 5.21, juris Rn. 18 f.). - VGH Hessen, 04.07.2025 - 5 B 942/25
Billigkeit einer Widerspruchsgebühr; Einwendungen gegen den Widerspruchsbe-scheid …
Maßgeblich ist, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).Härten, die der Gesetzgeber bei der Regelung des gesetzlichen Tatbestandes dagegen bedacht und in Kauf genommen hat, können demgegenüber grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen (BVerfG…, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2023 - OVG 12 A 5/21 -, juris Rdnr. 24 m.w.N.).
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