Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.704   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30389
VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.704 (https://dejure.org/2009,30389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2009 - 12 B 09.704 (https://dejure.org/2009,30389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 12 B 09.704 (https://dejure.org/2009,30389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob einem Kind, das an Prader-Willi-Syndrom leidet, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in der Form von stationärer Unterbringung zu gewähren ist.Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Kostenerstattung; Prader-Willi-Syndrom; Eingliederungshilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16

    Jugendhilferecht: Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine …

    Die Prüfung und Feststellung, ob derartige Ansprüche gegeben sind, unterfällt aber nicht dem Anwendungsbereich […], sondern ist diesem vorgelagert".) - Bestimmung der konkreten Art der Leistung und deren Bedarfsgerechtigkeit, also um die Frage der richtigen Subsumtion der Anspruchsnorm vor dem Hintergrund des jeweiligen Bedarfsproblems, muss diese ungeachtet der o. g. Rechtsprechung weiterhin am jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden.(Vgl. LSG Hess v. 18.02.2008 - L 9 SO 44/07 - juris; BayVGH, U. v. 24.06.2009 - 12 B 09.704 - juris; OVG SL v. 27.08.2009 - 3 A 352/08;… in diesem Sinne auch Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 10 SGB VIII, Rn 92.) So hat das Bundesverwaltungsgericht selbst im Rahmen seiner Rechtsprechung ausgeführt, dass es bei der Frage, ob für einen bestimmten Bedarf Leistungen der Jugendhilfe und/oder der Sozialhilfe in Betracht kommen, hilfreich sein kann, auf den Schwerpunkt des Bedarfs oder des Leistungszwecks oder -ziels abzustellen.(BVerwG, U. vom 23. September 1999 - 5 C 26/98 - juris, Rn 13.) Es hat bislang ausdrücklich offengelassen, ob der Vorrang der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe nach § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII dann entfällt, wenn zwischen der körperlichen und/oder geistigen Behinderung und der zu gewährenden sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe kein rechtlicher Zusammenhang gegeben ist.
  • VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 122/12

    Eingliederungshilfe; jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Einwendung des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch die Kammer folgt, hängt die Abgrenzung der Zuständigkeit von Jugend- oder Sozialhilfe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII vielmehr allein von der Art der mit einer Jugendhilfeleistung konkurrierenden Sozialhilfeleistung ab: Konkurrieren Jugendhilfeleistungen mit Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, ist Sozialhilfe vorrangig (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 26/98 - BayVGH, 13.09.2006 - 12 BV 06.808; BayVGH, 24.06.2009 - 12 B 09.704 -, jeweils juris).
  • VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 3 K 12.882

    Erstattungsanspruch (verneint); seelische Behinderung; Teilhabebeeinträchtigung

    Rn. 25 Nach § 3 Nr. 2 der Verordnung nach § 60 SGB XII - Eingliederungshilfeverordnung - vom 1. Februar 1975 (BGBl I S. 433) in der maßgebenden Fassung vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022) sind seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit zur Folge haben können, seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen (vgl. BayVGH vom 24.6.2009 DÖV 2010, 238); nach § 3 Nr. 4 dieser Verordnung sind u.a. Persönlichkeitsstörungen seelische Störungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht