Rechtsprechung
| VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15
Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Maßgeblich ist insoweit grundsätzlich die sog. "Konkurrentenmitteilung" (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 30), welche vorliegend bereits erfolgt ist.Dann erübrigen sich die Berufungsverhandlungen mit den gelisteten Bewerbern, weil die Ernennung eines der gelisteten Bewerber auf der Grundlage der fehlerhaften Auswahlentscheidung der Universität ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 33).
Auch beim Statusamt eines Professors an einer Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17 …und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, juris Rn. 25 ff.).
Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 20).
Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 21 zur Bestimmung der zu einem Probevortrag einzuladenden Bewerber bzw. zur Bewertung dieser Probevorträge;… vgl. zum Ganzen auch OVG Schleswig, Beschlüsse vom 14.03.2024 - 2 MB 14/23 -, juris Rn. 3 , vom 22.08.2018 - 2 MB 16/18 -, juris Rn. 8 …und vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6 ).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris Rn. 9 ) nicht mehr rückgängig gemacht werden.Aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrundeliegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 20; BVerwG…, Beschluss vom 27.05.2014 - 1 WB 55.13 -, juris Rn. 27).
- BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Maßgeblich ist insoweit grundsätzlich die sog. "Konkurrentenmitteilung" (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 20; BVerwG…, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 30), welche vorliegend bereits erfolgt ist.Auch beim Statusamt eines Professors an einer Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17 …und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, juris Rn. 25 ff.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht nicht aus (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 24 ff.).Auch gelegentliche private Kontakte sind insoweit nicht ausreichend (OVG Greifswald, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 M 14/10 -, juris Rn. 26).
- VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22
Berufungsverfahren für eine Professorenstelle
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Von daher kann die Bedeutung der auswärtigen Gutachten im Berufungsverfahren gerade aufgrund des umfassenden Eindrucks, den die Berufungskommission von den Bewerbern gewinnt, eingeschränkt sein (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28.11.2022 - 1 B 1620/22 -, juris Rn. 102). - BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Auch beim Statusamt eines Professors an einer Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 16 ff. …und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17 und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, juris Rn. 25 ff.). - BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03
Rechtsnatur und Zulässigkeit von Bleibezusagen zugunsten eines Hochschullehrers
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Auch beim Statusamt eines Professors an einer Fachhochschule hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 16 ff. und vom 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17 …und vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, juris Rn. 25 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG…, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ). - OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19
Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Rn. 24 Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 63 Abs. 2 GKG und beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes (W 2) mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 90 m.w.N.). - BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig…, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ). - BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97
Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage, …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige …
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender …
- OLG München, 02.01.2020 - 20 W 1569/19
Streitwertfestsetzung in selbständigem Beweisverfahren
- VG Schleswig, 26.06.2018 - 12 B 26/18
Vorläufige Nichtbesetzung einer W2-Professorenstelle
- OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23
Erfordernis einer externen Begutachtung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine …
- VG Schleswig, 02.01.2020 - 12 B 48/19
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung
- VG Schleswig, 26.02.2026 - 12 B 58/25 Rn. 8 In dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 4. Juni 2024 (Az. 12 B 16/24 , juris Rn. 15 ff.) hat die Kammer entschieden, dass diese Rüge inhaltlich nicht durchgreifen kann.
Rn. 9 Zunächst hält die Kammer an ihren Ausführungen aus dem Kammerbeschluss vom 4. Juni 2024 (Az. 12 B 16/24 , juris Rn. 15 ff.) fest:.
Ausgehend hiervon ist zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls auf die Ausführungen aus dem Kammerbeschluss vom 4. Juni 2024 (Az. 12 B 16/24 , juris Rn. 19 ) zu verweisen.
Rn. 31 Ungeachtet dessen ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer in dem Beschluss vom 4. Juni 2024 (Az. 12 B 16/24 , juris Rn. 22 ), dass keine Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit der Gutachter Professor Schwefel und Dr. Shen bestehen, Bezug zu nehmen.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2026 - 2 MB 4/26
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "außerhalb des Hochschulbereichs"; …
Diese Auswahlentscheidung war bereits wegen eines Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht und weiterer formeller Fehler im Berufungsverfahren (…vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 5 bis 18, 21) rechtswidrig, sodass der Antragsgegnerin die Besetzung der oben genannten W 2-Professur mit dem Beigeladenen zweitinstanzlich untersagt worden war (vorangehender Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. Juni 2024 - 12 B 16/24 -).Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hatte bereits in seinem Beschluss vom 4. Juni 2024 (- 12 B 16/24 -, juris Rn. 14 bis 18 m. w. N.; vgl. die in diesem Verfahren insoweit daraus wiederholte Begründung, Beschlussabdruck S. 3-5) zum vorangegangenen Auswahlverfahren diese zwingende Einstellungsvoraussetzung als beim Beigeladenen erfüllt angesehen.
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