Rechtsprechung
| VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs 5 VwGO; § 80a Abs 3 S 2 VwGO; Art 13 EURL 18/2012
Abstand; Altenwohn- und Pflegeheim; angemessener Abstand; anlagenbezogene Faktoren; Bewohner; Gebot der; Nachbarwiderspruch; nachträgliche Anordnungen; nachvollziehende Abwägung; Publikumsverkehr; Seveso-III-Richtlinie; störende Anlage; Störfall-Verordnung; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Altenwohnheim neben Störfall-Betrieb zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Altenwohnheim neben Störfallbetrieb zulässig? (IBR 2020, 1033)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
- VG Hannover, 06.12.2019 - 12 B 1932/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 11.03.2015 - 4 A 654/13
Öffentlich genutztes Gebäude in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebes im …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 21 Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 32; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 23; BayVGH…, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).Für eine richtlinienkonforme Handhabung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb zu prüfen, ob das zuzulassende Vorhaben einen "angemessenen" Abstand im Sinne der Richtlinie einhält und falls dies nicht der Fall ist, ob es ausnahmsweise trotzdem zugelassen werden kann (Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 24).
Die Nutzung wird als öffentlich angesehen, wenn ein allgemeiner Publikumsverkehr im Sinne eines unkontrollierten Stroms von Besuchern stattfindet mit der Begründung, dass es nicht möglich ist, die Besucher für die Störfallrisiken zu sensibilisieren und Verhaltensregeln einzuüben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 26;… vgl. auch Schoen in Landmann/Rohmer, UmweltR Band III, Loseblatt Stand 01.06.2019, Rdnr. 113 zu § 50 BImSchG;… Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (439)).
Damit obliegt es den zuständigen nationalen Genehmigungsbehörden und Gerichten, den Abstand in jedem Einzelfall anhand aller relevanten störfallspezifischer Faktoren festzulegen (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 16; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 29).
Auch besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben sind einzustellen, wenn mit ihnen mögliche Schadensfolgen beeinflusst werden können (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 30, 61;… Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (444f.)).
Bei der Bemessung des angemessenen Abstands sind nur solche technischen Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos zu berücksichtigen, die dem Betreiber des Störfallsbetriebs aufgegeben werden können (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 47).
Es ist mit deutlich weniger Besuchern zu rechnen als beispielsweise bei einem Gebäude der öffentlichen Verwaltung, einem Kino oder einem Einzelhandelsmarkt (vgl. zu einem Gartencenter Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 68).
Eine Unterschreitung des angemessenen Abstands zu einem Störfallbetrieb ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn die Gemengelage nicht erstmals geschaffen wird und im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art - für die Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 22ff.; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 63f.).
Gegenüber zu stellen sind lediglich das in der Richtlinie zum Ausdruck kommende Interesse, die Folgen eines möglichen Störfalls zu begrenzen und die für die Ansiedlung des Vorhabens sprechenden Belange des Bauherrn (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 66).
- BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 21 Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 32; Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 23; BayVGH…, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).Rn. 24 Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 15.09.2011 - C-53/10 -, juris) und einem daran anschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 13ff.), jeweils noch zu dem entsprechenden Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie, verlangt Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie, dass die Risiken der Zulassung eines öffentlich genutzten Gebäudes in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs ungeachtet etwaiger Vorbelastungen gebührend gewürdigt werden.
Damit obliegt es den zuständigen nationalen Genehmigungsbehörden und Gerichten, den Abstand in jedem Einzelfall anhand aller relevanten störfallspezifischer Faktoren festzulegen (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 16; nachfolgend Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 29).
Auch besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben sind einzustellen, wenn mit ihnen mögliche Schadensfolgen beeinflusst werden können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; nachfolgend Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 30, 61;… Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (444f.)).
Bei der Bemessung des angemessenen Abstands sind nur solche technischen Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos zu berücksichtigen, die dem Betreiber des Störfallsbetriebs aufgegeben werden können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 47).
Eine Unterschreitung des angemessenen Abstands zu einem Störfallbetrieb ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn die Gemengelage nicht erstmals geschaffen wird und im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art - für die Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 22ff.; nachfolgend Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 63f.).
Gegenüber zu stellen sind lediglich das in der Richtlinie zum Ausdruck kommende Interesse, die Folgen eines möglichen Störfalls zu begrenzen und die für die Ansiedlung des Vorhabens sprechenden Belange des Bauherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26; Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 66).
- VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 21 Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG…, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 32; Hess. VGH…, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 23; BayVGH, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).Nicht nur Vorhaben, von denen unzumutbare Belästigungen oder Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich unzumutbaren Belästigungen oder Störungen aussetzen, können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (BayVGH, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).
- EuGH, 15.09.2011 - C-53/10
Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 24 Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 15.09.2011 - C-53/10 -, juris) und einem daran anschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (…vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 13ff.), jeweils noch zu dem entsprechenden Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie, verlangt Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie, dass die Risiken der Zulassung eines öffentlich genutzten Gebäudes in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs ungeachtet etwaiger Vorbelastungen gebührend gewürdigt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 2 B 15/12
Emissionsschutzrechtliche Einwendungen gegen die Errichtung eines Kindergartens …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 23 Die im Baurecht vorherrschende Rechtsauffassung, dass sich in der Regel ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nur dann begründen lässt, wenn ein neues störempfindliches Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines bestehenden "störenden" Betriebs für diesen weitere Einschränkungen zur Folge haben wird und dass sich dann, wenn nicht mit einer Verschärfung der Anforderungen an den bestehenden Betrieb zu rechnen ist, das Bauvorhaben gegenüber dem Betrieb auch nicht als rücksichtslos darstellt, ist in Fällen, in denen der störende Betrieb in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, inzwischen überholt (anders noch OVG NRW, Beschluss vom 21.02.2012 - 2 B 15/12 -, juris Rdnr. 9; VG Ansbach…, Urteil vom 23.02.2017 - AN 9 K 16.00764 -, juris Rdnr. 38; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.12.2011 - 25 L 581/11 -, juris 2. Orientierungssatz und Rdnr. 34). - VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 25 L 581/11
Seveso II. Richtlinie Rücksichtnahmegebot Kindergarten heranrückende Bebauung …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 23 Die im Baurecht vorherrschende Rechtsauffassung, dass sich in der Regel ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nur dann begründen lässt, wenn ein neues störempfindliches Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines bestehenden "störenden" Betriebs für diesen weitere Einschränkungen zur Folge haben wird und dass sich dann, wenn nicht mit einer Verschärfung der Anforderungen an den bestehenden Betrieb zu rechnen ist, das Bauvorhaben gegenüber dem Betrieb auch nicht als rücksichtslos darstellt, ist in Fällen, in denen der störende Betrieb in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, inzwischen überholt (anders noch OVG NRW…, Beschluss vom 21.02.2012 - 2 B 15/12 -, juris Rdnr. 9; VG Ansbach…, Urteil vom 23.02.2017 - AN 9 K 16.00764 -, juris Rdnr. 38; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2011 - 25 L 581/11 -, juris 2. Orientierungssatz und Rdnr. 34). - VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 9 K 16.00764
Nachbarklage eines Chemiebetriebs gegen Genehmigung der Nutzungsänderung von …
Auszug aus VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Rn. 23 Die im Baurecht vorherrschende Rechtsauffassung, dass sich in der Regel ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nur dann begründen lässt, wenn ein neues störempfindliches Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines bestehenden "störenden" Betriebs für diesen weitere Einschränkungen zur Folge haben wird und dass sich dann, wenn nicht mit einer Verschärfung der Anforderungen an den bestehenden Betrieb zu rechnen ist, das Bauvorhaben gegenüber dem Betrieb auch nicht als rücksichtslos darstellt, ist in Fällen, in denen der störende Betrieb in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, inzwischen überholt (anders noch OVG NRW…, Beschluss vom 21.02.2012 - 2 B 15/12 -, juris Rdnr. 9; VG Ansbach, Urteil vom 23.02.2017 - AN 9 K 16.00764 -, juris Rdnr. 38; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.12.2011 - 25 L 581/11 -, juris 2. Orientierungssatz und Rdnr. 34).
- VG Schleswig, 26.09.2025 - 2 A 31/25
Nachbarklage eines Störfallbetriebs nach der Seveso-III-Richtlinie gegen eine …
Das Verwaltungsgericht Hannover hat indes die Frage offengelassen (bzw. offenlassen können), ob bei einem Alten- und Pflegewohnheim neben dem zu erwartenden Publikumsverkehr auch die ständigen Bewohner dem besonderen Schutz der Seveso-III-Richtlinie unterfallen (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 12 B 1932/19 - juris, Rn. 27 ff.).Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben könnten die individuelle Schutzbedürftigkeit der Nutzer bzw. etwaige Beeinträchtigungen bei der Fähigkeit zur Selbstrettung als vorhabenseitige störfallspezifische Faktoren bei der Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstands herangezogen werden (so etwa VG Hannover, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 12 B 1932/19 - juris, Rn. 33, wonach u.a. der Umfang des Besucherverkehrs in einem Altenwohn- und Pflegeheim als auch der übliche Aufenthaltsort der Bewohner und der Besucher der Einrichtung im Inneren des Gebäudes vorhabenbezogene Faktoren darstellen).
- VG Hannover, 23.09.2020 - 12 B 2730/20
Abwägung; aliud; angemessener Abstand; Baugenehmigung; Gemengelage; …
Das Gutachten ist gerichtsbekannt, weil es Gegenstand des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 12 B 1932/19 gewesen ist, in dem sich die Antragstellerin gegen die Neuerrichtung eines Altenwohn- und Pflegeheims gewandt hat. - VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 194/19
Bestandsschutz beim Brandabstand von Gebäuden
Ist beides nicht gegeben, erweist sich das Vorhaben als rücksichtslos (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Beschl. v. 28.03.2013 - 4 B 15.12 -, BauR 2013, 1248;… Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; ders., Beschl. v. 25.11.2019 - 4 B 544/19 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 04.12.2019 - 12 B 1932/19 -, juris). - VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 11024/18
Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für den Betrieb eines …
Ist beides nicht gegeben, erweist sich das Vorhaben als rücksichtslos (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Beschl. v. 28.03.2013 - 4 B 15.12 -, BauR 2013, 1248;… Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; ders., Beschl. v. 25.11.2019 - 4 B 544/19 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 04.12.2019 - 12 B 1932/19 -, juris).
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Rechtsprechung
| VG Hannover, 06.12.2019 - 12 B 1932/19 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Alfelder Papierhersteller muss Errichtung eines Seniorenheimes in rund 700m Entfernung zum Betriebsgelände voraussichtlich hinnehmen - Eilantrag gegen die erteilte Baugenehmigung abgelehnt
- datev.de (Kurzinformation)
Papierhersteller muss Errichtung eines Seniorenheimes in rund 700m Entfernung zum Betriebsgelände voraussichtlich hinnehmen
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19
- VG Hannover, 06.12.2019 - 12 B 1932/19
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