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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37104
OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15 (https://dejure.org/2015,37104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2015 - 12 B 2.15 (https://dejure.org/2015,37104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 12 B 2.15 (https://dejure.org/2015,37104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG
    Körperwelten; Leichenbegriff; wissenschaftliches Präparat; Ausstellungsverbot von Leichen; anatomisches Institut; wissenschaftliche Einrichtung; Einwilligung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, § 1 BestattG BE, § 2 BestattG BE, § 14 BestattG BE, § 7 SektionG BE, § 8 SektionG BE, § 9 SektionG BE
    Menschen Museum; Körperwelten; Dauerausstellung; Leiche; Leichenbegriff; wissenschaftliches Präparat; Plastinierung; Plastinat; Ausstellungsverbot von Leichen; Genehmigung; anatomisches Institut; wissenschaftliche Einrichtung; Veranstaltungs-GmbH; Körperspende; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage des Menschen Museums in Berufungsinstanz erfolglos

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage des Menschen Museums in Berufungsinstanz erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leichen-Präparate: Niederlage für "Menschen-Museum"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2005 - 1 S 1161/04

    Ausstellung von durch Plastination auf Dauer konservierten toten menschlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Allein im Fehlen bestimmter Eigenschaften kann noch kein Grund dafür gesehen werden, dass ein Plastinat die Leicheneigenschaft verliert und nicht mehr dem Ausstellungsverbot wie dem Bestattungszwang unterliegt (…vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2015 - 12 S 4.15 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - juris Rn. 12; VGH München…, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - juris; VG Köln…, Urteil vom 19. März 2010 - 27 K 6759/09 - juris Rn. 35; VG Augsburg…, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - juris Rn. 50; VG Stuttgart…, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - juris Rn. 41 ff.).

    Hierin unterscheidet sich das konkrete Rechtsverhältnis auch von der Lage bei den vorausgegangenen Berliner Wanderausstellungen ("Körperwelten"), die das in Gestalt eines einzelkaufmännischen Unternehmens betriebene Institut für Plastination in Heidelberg bzw. die Gubener Plastinate GmbH mit Sitz in Heidelberg veranstaltet haben; diese Unternehmen und ihre Einrichtungen sind als (private) anatomische Institute anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 2005, a.a.O., juris Rn. 46 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2009 - 1 S 151.09

    Keine Live-Präparationen an Leichen in Körperwelten-Ausstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Allein im Fehlen bestimmter Eigenschaften kann noch kein Grund dafür gesehen werden, dass ein Plastinat die Leicheneigenschaft verliert und nicht mehr dem Ausstellungsverbot wie dem Bestattungszwang unterliegt (…vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2015 - 12 S 4.15 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - juris Rn. 12; VGH München…, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - juris; VG Köln…, Urteil vom 19. März 2010 - 27 K 6759/09 - juris Rn. 35; VG Augsburg…, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - juris Rn. 50; VG Stuttgart…, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - juris Rn. 41 ff.).

    Das Ausstellungsverbot nach dem Bestattungsgesetz stellt sich danach als Konkretisierung des gegenüber jedem verstorbenen Menschen geltenden allgemeinen und in seinem Kern nicht der Disposition unterliegenden Achtungsanspruchs des Menschen dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss von 14. August 2009, a.a.O., juris Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2015 - 12 S 4.15

    Zulässigkeit einer Ausstellung von im Plastinationsverfahren konservierten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Auf Antrag der Klägerin stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Februar 2015 (VG 21 L 29.15) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her; die dagegen erhobene Beschwerde wies der Senat zurück (Beschluss vom 17. März 2015 - OVG 12 S 4.15 - juris).

    Allein im Fehlen bestimmter Eigenschaften kann noch kein Grund dafür gesehen werden, dass ein Plastinat die Leicheneigenschaft verliert und nicht mehr dem Ausstellungsverbot wie dem Bestattungszwang unterliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2015 - 12 S 4.15 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - juris Rn. 12; VGH München…, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - juris; VG Köln…, Urteil vom 19. März 2010 - 27 K 6759/09 - juris Rn. 35; VG Augsburg…, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - juris Rn. 50; VG Stuttgart…, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - juris Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Rechtliche Beziehungen haben sich dann zu einem konkreten Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO) verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 30. November 2011 - 6 C 20.10 - BVerwGE 141, 223, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Rn. 35 Dass die sterblichen Überreste von Menschen auch zu (populär-)wissenschaftlichen Zwecken, wie sie die Klägerin für ihr Ausstellungsvorhaben in Anspruch nimmt, nicht ohne ihren Willen verwendet werden dürfen, bedingt der postmortale Schutz des Persönlichkeitsrechts, dessen unverzichtbarer Kern aus der unantastbaren Menschenwürde folgt (Art. 1 Abs. 1 GG), den alle staatliche Gewalt zu schützen verpflichtet ist (BVerfG, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach ständiger Rechtsprechung die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327, vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 und vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abgabe eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Dabei verdeutlicht schon die Begriffsdefinition in § 7 SektionsG, wonach unter anatomischer Sektion die Zergliederung von Leichen oder Leichenteilen in anatomischen Instituten zum Zwecke der Lehre und Forschung über den Aufbau des menschlichen Körpers zu verstehen ist, dass der Gesetzgeber insoweit bewusst den Rahmen für den Umgang mit Leichen in dem der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) unterfallenden Bereich gestalten wollte, wobei er durchaus den Kernbereich dieser Freiheitsgewährleistung vor Augen hatte und die verfassungsimmanente Schranke, die der nicht verzichtbare Schutz des nach dem Tode fortbestehenden Achtungsanspruchs jedes Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. zusammenfassend zu diesem Element des postmortalen Schutzes der Menschenwürde: BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. November 2008 - 1 BvR 1832/07 - NJW 2009, 979) der Freiheit von Forschung und Lehre setzt, konkretisieren wollte.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach ständiger Rechtsprechung die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327, vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 und vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37).
  • VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462

    BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Allein im Fehlen bestimmter Eigenschaften kann noch kein Grund dafür gesehen werden, dass ein Plastinat die Leicheneigenschaft verliert und nicht mehr dem Ausstellungsverbot wie dem Bestattungszwang unterliegt (…vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2015 - 12 S 4.15 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - VBlBW 2006, 186, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 3 Ss 20/05 OWi - juris Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 4 CS 03.462 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. März 1987 - 7 E 5/87 - juris; VG Köln…, Urteil vom 19. März 2010 - 27 K 6759/09 - juris Rn. 35; VG Augsburg…, Beschluss vom 4. September 2009 - Au 7 S 09.1266 - juris Rn. 50; VG Stuttgart…, Urteil vom 16. März 2004 - 6 K 2954/03 - juris Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 12 B 2.15
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach ständiger Rechtsprechung die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327, vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 und vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37).
  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - III-28/05

    Ausstellung plastinierter Leichen als grob ungehörige Handlung im Sinne des OWiG

  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 7 S 09.1266

    Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; verfassungskonforme …

  • VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03

    Ausstellung von Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen

  • VG Köln, 19.03.2010 - 27 K 6759/09

    Nebenbestimmungen zur Genehmigung der Ausstellung Körperwelten hinsichtlich der …

  • VG Berlin, 10.02.2015 - 21 L 29.15

    Körperwelten-Ausstellung kann vorerst eröffnen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1987 - 7 E 5/87
  • VG Berlin, 13.09.2017 - 21 K 608.17

    Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

    § 14 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Bestattungsgesetzes - hiernach ist das öffentliche Ausstellen von Leichen verboten - ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 10. Dezember 2015 - 12 B 2.15 - juris) auf den Fall nicht anwendbar, dass es um die öffentliche Ausstellung menschlicher Präparate zu wissenschaftlichen Zwecken durch ein anatomisches Institut oder eine ihm gleichstehende wissenschaftliche Einrichtung geht.

    In zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Dezember 2015 - OVG 12 B 2.15 -); der Revisionszulassungsantrag blieb ebenfalls erfolglos (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 2016 - BVerwG 1 B 39.16 -).

    Die vom Kläger ausgestellten (Teil- und Ganzkörper-) Plastinate sind "Leichen" im Sinne der Vorschrift, wie das Berufungsgericht der Kammer mit Urteil vom 10. Dezember 2015 - 12 B 2.15 - (…juris Rn. 21 ff.) erneut entschieden hat; hierauf nimmt die Kammer Bezug.

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat hierzu mit dem genannten Urteil vom 10. Dezember 2015 (a.a.O., Rn. 25) ausgeführt, der Gesetzgeber habe bei der Verwendung und Ausstellung anatomischer (menschlicher) Präparate bereits mit der Verabschiedung des Bestattungsgesetzes im Jahr 1973 eine bestimmte Konzeption verfolgt.

    Rn. 16 1. Der Kläger ist als (privates) anatomisches Institut anzusehen, wie das Berufungsgericht der Kammer bereits ausdrücklich festgestellt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 31; vgl.a. VGH Mannheim…, Urteil vom 29. November 2005 - 1 S 1161/04 - juris Rn. 46 ff.).

    Rn. 17 2. Es handelt sich auch um eine öffentliche Ausstellung für einen wissenschaftlichen Zweck, wie das Berufungsgericht der Kammer ebenfalls bereits ausdrücklich festgestellt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 27).

    Danach erstreckt sich der nach dem Bestattungsgesetz vorgesehene Freiraum für eine Ausstellung menschlicher Präparate zu wissenschaftlichen Zwecken im Hinblick auf das allgemeine Informationsinteresse und die schrankenlos gewährleistete Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) auch auf das Angebot privater Einrichtungen und die Verfolgung der vom Kläger geltend gemachten populärwissenschaftlichen Zwecke (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 30).

    Rn. 19 Das Vorliegen hinreichender Einwilligungserklärungen der Körperspender ist tatbestandliche Voraussetzung (auch) für das Vorliegen einer genehmigungsfreien öffentlichen Ausstellung wissenschaftlicher Präparate durch anatomische Institute (so ausdrücklich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 33).

    Eine dokumentierte Einwilligung für das Exponat ist danach unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung menschlicher Dauerpräparate und bildet zugleich den zentralen Prüfungsgegenstand (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 27, 35).

    Denn die gebotene Ehrfurcht im Umgang mit toten Menschen ( § 2 des Berliner Bestattungsgesetzes ) gebietet demjenigen, der menschliche Exponate ausstellt, den Nachweis, dass die Exponate ausgestellt werden dürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 34, 36).

    Deshalb ist die Behörde berechtigt und verpflichtet, dem Vorliegen der Zustimmung der verstorbenen Körperspender in effektiver Weise nachzugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 36), und bei Fehlen der zwingend erforderlichen (hinreichenden) Einwilligungserklärungen für die Exponate deren öffentliche Ausstellung zu untersagen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 12 S 66.17

    Anatomisches Institut; anatomische Sektion; Leichen; Ausstellung von Leichen

    Eine Ausnahme von diesem Verbot hat der Senat für anatomische Institute i. S. d. § 7 SektionsG angenommen (Urteil vom 10. Dezember 2015 - OVG 12 B 2.15 - juris Rn. 30 f.).

    Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die grundsätzlich und für eine gewisse Dauer funktional dazu bestimmt und geeignet sind, darin Sektionen unter Beachtung aller insoweit einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen durchzuführen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 27 unter Hinweis auf den Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. August 2009 - OVG 1 S 151.09 - juris Rn. 10 f.).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass hinsichtlich jedes einzelnen menschlichen Präparats, welches den Begriff der "Leiche" i. S. d. § 1 Abs. 1 BestattG erfüllt, der Nachweis einer dokumentierten Einwilligung des Spenders (auch) in die Ausstellung des Präparats vorliegt (Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 33 ff.).

    Derartige Teile verlieren ihre Eigenschaft als "Leiche" nicht durch eine an ihnen durchgeführte Plastination (Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 12 S 18.18

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; menschliche Präparate; Leichenteile; …

    Rn. 9 Zwar ist nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung nicht zweifelhaft, dass durch anatomische Sektion gewonnene menschliche Präparate Leichenteile sind, für die grundsätzlich das Bestattungsgesetz gilt (Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - OVG 12 B 2.15 - LKV 2016, 139 , juris Rn. 21 ff.).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts, dass gemäß § 9 Abs. 3 SektionsG "zurückbehaltene" Präparate gerade der Anschauung des menschlichen Körpers dienen und deshalb in dem geschilderten Rahmen, insbesondere in Einrichtungen, die funktional anatomische Institute sind, zu Lehr- und Forschungszwecken verwendet werden dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015, a.a.O. Rn. 25 ff.;… Beschluss vom 14. August 2009 - OVG 1 S 151.09 - OVGE 30, 194, juris Rn. 10 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2015 - 12 S 4.15

    Zulässigkeit einer Ausstellung von im Plastinationsverfahren konservierten …

    Rn. 1 Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses im Wesentlichen unter Bezugnahme auf sein - vom Antragsgegner beim Senat mit der Berufung angefochtenes - Urteil vom 16. Dezember 2014 (VG 21 K 346.14, jetzt OVG 12 B 2.15) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung vom 23. Januar 2015 wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der darin enthaltenen Zwangsgeldandrohung angeordnet hat, bleibt ohne Erfolg.
  • VG Berlin, 10.02.2015 - 21 L 29.15

    Körperwelten-Ausstellung kann vorerst eröffnen

    Denn die mit dem angefochtenen Bescheid des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 23. Januar 2015 (bis zum rechtskräftigen Abschluss des [inzwischen] beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen OVG 12 B 2.15 anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens) verfügte Untersagung "der Eröffnung sowie der Ausstellung von Körperplastinaten auf dem Grundstück Panoramastraße 1, 10178 Berlin", sowie Zwangsgeldandrohung sind bei summarischer Prüfung rechtswidrig.
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