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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1291
VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073 (https://dejure.org/2021,1291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2021 - 12 B 20.2073 (https://dejure.org/2021,1291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 12 B 20.2073 (https://dejure.org/2021,1291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Die Rechtssache weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.03 -, BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 -, BVerwGE 138, 289 [297 f.]).

    Im Verfahren sind weder eine Vielzahl ungewöhnlich schwieriger, umstrittener oder gänzlich neue Materien betreffende Fragen noch ein besonders umfangreicher Streitstoff zu bewältigen (…vgl. BVerwG, B.v. 10.6.2008 - 3 B 107/07 - juris, Rn. 5; B.v. 9.12.2010 - 10 C 13/09 - juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche auf der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 EMRK gründet (vgl. hierzu U.v. 29.10.1991 - Nr. 22/1990/213/275 -, NJW 1992, 1813 f.), muss in Fällen einer erstinstanzlichen öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht stets und unabhängig von der Art der zu entscheidenden Fragen in der folgenden zweiten Instanz eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2007 - 5 B 53/07 - juris, Rn. 18).

    Die aufgeworfenen Fragen lassen sich bereits alleine aufgrund der Aktenlage angemessen beurteilen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 25.9.2007 - 5 B 53/07 - juris, Rn. 18;… siehe auch Rudisile, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 130a Rn. 3).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Die Rechtssache weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.03 -, BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 -, BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Dies gilt namentlich dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nur über Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2003 - 4 B 68/03 -, NVwZ 2004, 108 [110];… B.v. 7.9.2011 - 9 B 61/11 -, NVwZ 2012, 379 [380] Rn. 6;… siehe auch Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 130a Rn. 3).
  • BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 61.11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Dies gilt namentlich dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nur über Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2003 - 4 B 68/03 -, NVwZ 2004, 108 [110]; B.v. 7.9.2011 - 9 B 61/11 -, NVwZ 2012, 379 [380] Rn. 6;… siehe auch Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 130a Rn. 3).
  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche auf der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 EMRK gründet (vgl. hierzu U.v. 29.10.1991 - Nr. 22/1990/213/275 -, NJW 1992, 1813 f.), muss in Fällen einer erstinstanzlichen öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht stets und unabhängig von der Art der zu entscheidenden Fragen in der folgenden zweiten Instanz eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden (…vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2007 - 5 B 53/07 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 10.06.2008 - 3 B 107.07

    Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2021 - 12 B 20.2073
    Im Verfahren sind weder eine Vielzahl ungewöhnlich schwieriger, umstrittener oder gänzlich neue Materien betreffende Fragen noch ein besonders umfangreicher Streitstoff zu bewältigen (vgl. BVerwG, B.v. 10.6.2008 - 3 B 107/07 - juris, Rn. 5;… B.v. 9.12.2010 - 10 C 13/09 - juris, Rn. 24).
  • OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22

    Ausbildungsförderung: Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze

    (Rn.18) § 10 BAföG wird von § 66a Abs. 4 BAföG nicht erfasst und erfährt deshalb durch diese Vorschrift auch keine Regelung bzw. andere Bestimmung im Sinne des § 66a Abs. 2 Hs. 2 BAföG (a.A. wohl VGH München, 27. Januar 2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19).

    Das Verwaltungsgericht folge der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 27.1.2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19), der in einer gleichgelagerten Konstellation über die Anwendbarkeit der Neufassung auf Bewilligungszeiträume, die vor Inkrafttreten der Neufassung lägen, zu entscheiden gehabt und die Anwendbarkeit der Neufassung mit überzeugenden Gründen bejaht habe.

    § 10 BAföG wird von Abs. 4 nicht erfasst (…Ramsauer, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 66a Rn. 11) und erfährt deshalb durch Abs. 4 auch keine Regelung bzw. Bestimmung im Sinne des § 66a Abs. 2 Hs. 2 BAföG (a.A. wohl VGH München, Beschl. v. 27.1.2021, 12 B 20.2073, BayVBl. 2021, 278, juris Rn. 19).

  • VG Cottbus, 14.04.2025 - 4 K 52/21

    Keine einschneidenden Veränderungen der Lebensverhältnisse allein durch …

    § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Fassung des 27. BAföGÄndG findet auf Bewilligungszeiträume, die vor dem Inkrafttreten der Regelung am 1. August 2022 bereits abgeschlossen waren, keine Anwendung (Anschluss Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. September 2022 4 Bf 106/22 , juris; entgegen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 12 B 20.2073 -, juris).

    Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof daraus schließen will, der Gesetzgeber habe für die neugeregelte Altersgrenze darüberhinausgehend sogar ausnahmsweise eine rückwirkende Anwendung auf bereits abgeschlossene Bewilligungszeiträume beabsichtigt (vgl. für die Vorgängerregelung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2021 12 B 20.2073 , juris Rn. 19;… Müller, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., 50. Lfg., November 2022, § 66a Rn. 5), widerspricht dies nicht nur der dargestellten Tradition der Änderungsgesetze zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.

  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 12 ZB 19.1969

    Bewilligung von Ausbildungsförderung aufgrund Betreuung eines behinderten Kindes

    Rn. 22 Das Verfahren wird nunmehr als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 12 B 20.2073 fortgeführt.
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