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| OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 12 B 2673/04 (https://dejure.org/2005,27813)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Absicherung von Kosten einer angemessenen Bestattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 5 L 2594/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03
Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04
Der Antragsgegner wird unter Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 13. September bis 31. Dezember 2004 Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege) im Umfang von monatlich 156, 42 EUR zu gewähren und an das vom Antragsteller bewohnte Heim auszuzahlen; der Antragsteller hat für sein entsprechend auszulegendes Begehren im Beschwerdeverfahren im Sinne von § 123 VwGO einen Anordnungsgrund und nach den hier noch anzuwendenden Bestimmungen des BSHG auch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht; summarischer Prüfung zufolge hängt der Anspruch allein davon ab, ob der Einsatz von Vermögenswerten, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags dienen, als Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 BSHG zu werten ist; diese Frage ist bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des 16. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 16 B 2078/03 -, FEVS 55, 478=NVwZ-RR 2004, 360 zu einem ähnlichen Sachverhalt) zu bejahen. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04
Soweit das Verwaltungsgericht dieser Rechtsprechung unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vom 24. März 2003 - 12 A 10302/03 -, FEVS 54, 534) entgegen getreten ist, besteht für eine derartige Abweichung von der vorgenannten Entscheidung des 16. Senats, deren Begründung sich im Einzelnen mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz auseinander setzt, im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Sicht des beschließenden Senats keinerlei Veranlassung.
- OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung
Gleicher Ansicht sind das OVG Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 55 und NDV-RD 2004, 18) sowie im Ergebnis das OVG Berlin (FEVS 492, 218) und das OVG Münster (NVwZ-RR 2004, 360 und Beschluss vom 18.1.2005 - 12 B 2673/04, zit. nach Juris), wobei die letztgenannten Gerichte allerdings zur Begründung darauf abstellen, dass es sich bei den entsprechenden Kosten um solche einer angemessenen Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII handle.
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