Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 20 Abs 3 GG, § 80 Abs 2 WasG BB 2012, § 40 Abs 1 S 3 WHG
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des Verbandsbeitrags einer Gemeinde zum Wasser- und Bodenverband für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 20 Abs 3 GG, § 80 Abs 2 WasG BB 2012
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes aber nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (BVerfG…, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 - BVerfGE 126, 369, juris Rn. 75; Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1, juris Rn. 64 m.w.N.).Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013, a.a.O.).
Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern, wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013, a.a.O., juris Rn. 65 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 7.18
Wasser- und Bodenverband; Verbandsbeitrag; Umlage auf Grundstückseigentümer; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Grundsätzlich kann der einzelne Umlageschuldner der Umlage auch den Einwand entgegenhalten, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die hierfür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien (std. Rspr, vgl. nur: BVerwG…, Beschluss vom 9. September 2016 - 9 B 79.15 - juris Rn. 10; zuletzt Senatsurteil vom 12. Juli 2018 - OVG 12 B 7.18 - juris Rn. 37).Die gerichtliche Prüfung ist insoweit aus Gründen der Gewaltenteilung auf die Einhaltung der äußersten Vertretbarkeitsgrenze beschränkt (OVG Berlin-Brandenburg, Senatsurteil vom 12. Juli 2018, a.a.O. Rn. 46;… Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - LKV 2016, 80, juris Rn. 33 unter Hinweis auf den Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 - juris Rn. 12).
Mit dem Einwand einer fehlenden exakten Zuordnung insbesondere der Gemeinkosten zu den einzelnen Aufgabenfeldern hat sich der Senat bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Zuordnung im Rahmen des Gesamthaushalts gebildeter Rücklagen auseinandergesetzt und ausgeführt, dass die Gewässerunterhaltungsverbände - bislang und das gilt auch für das Jahr 2014 - zu einer nach Aufgabenbereichen getrennten Wirtschaftsführung und Ausweisung von Rücklagen nicht verpflichtet seien; dies käme im Ergebnis der Bildung getrennter Verbände für die dargestellten Aufgabenbereiche gleich (Senatsurteil vom 12. Juli 2018, a.a.O., Rn. 48;… auch Beschluss vom 1. Oktober 2018 - OVG 12 N 29.18 - juris Rn. 11).
- VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) dazu für den Haushaltsplan 2014 konkret ausgeführt (…Urteil vom 19. Dezember 2019 - 5 K 1088/15 - juris Rn. 84): "Grundsätzliche Bedenken gegen die Umlagefähigkeit dieser Kosten bestehen nicht (vgl. m.w.N. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24. Mai 2019 - 5 K 2522/17 - juris Rn. 48 ff).Es ist gerichtsbekannt (vgl. Urteil vom 24. Mai 2019, a.a.O., Rn. 52), dass der Verband durch die Rechtsverfolgung erheblich höhere Forderungen gegenüber Dritten realisieren konnte.
Eine unzulässige Vermögenbildung wird damit nicht beabsichtigt, denn ein prognostizierter Jahresüberschuss in dieser Höhe kann jederzeit durch geringfügige Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsjahr aufgezehrt werden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5. November 2018 - OVG 12 N 11.18 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 19. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 83; Urteil vom 24. Mai 2019 - 5 K 2522/17 - juris, Rn. 47).
- BVerfG - 1 BvL 6/08 (anhängig)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, juris Rn. 128 m.w.N.; Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/08 - BVerfGE 132, 302, juris Rn. 41 m.w.N.).Für solche Rückwirkungen wird grundsätzlich unterschieden zwischen echter Rückwirkung im Sinne einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen in einem abgeschlossenen Sachverhalt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - BVerfGE 148, 217, juris Rn. 135) und sog. unechter Rückwirkung, bei der die Norm auf gegenwärtige, nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. November 1999, a.a.O. juris Rn. 96;… Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186, juris Rn. 212), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach deren Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1, juris Rn. 57; Beschluss vom 10. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 42).
Im Steuerrecht ist anerkannt, dass jedenfalls noch während des Veranlagungszeitraums vorgenommene Änderungen der unechten Rückwirkung zuzuordnen sind, wenngleich an solche rückwirkenden Änderungen gesteigerte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gestellt werden, da sie einer echten Rückwirkung nahekommen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn 44 ff. …und vom 7. Juli 2010, a.a.O., juris Rn. 59 ff.).
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Dem liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebiets gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Niederschlagsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert und den Eigentümern der Flächen im Verbandsgebiet eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (…BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. - NVwZ 2008, 314, juris Rn. 33 und vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210, juris Rn. 14 f.).Das ist bei jedem Grundstück im Einzugsbereich der Fall, da es allein durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Eigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden, ohne dass es auf eine konkrete Zurechenbarkeit der (allgemeinen) Unterhaltungsmaßnahmen, das Ausmaß der Erschwernis oder eine äquivalente Leistungsbeziehung ankommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. - NVwZ 2008, 314, juris Rn. 34…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - NVwZ-RR 1992, 611, juris Rn. 3 m.w.N.; Urteil vom 23. Mai 1973, a.a.O., Rn. 14 f.; VerfGBbg…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 - LVerfGE 21, 97, juris Rn. 41, 45;… OVG Berlin-Brandenburg, Senatsurteil vom 21. Juni 2018 - OVG 12 B 3.18 - juris Rn. 24, Urteile vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - LKV 2016, 80, juris Rn. 25, …und vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 - OVGE BE 27, 263, juris Rn. 16).
Sie wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos erhoben, sondern stellt nach ihren gesetzlichen Grundlagen als Refinanzierung der Verbandslast eine Abgabe sui generis dar, die sich von den nichtsteuerlichen kommunalen Abgaben wie Beiträgen und Gebühren unterscheidet; dabei wohl an eine Gegenleistung anknüpft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - NvwZ-RR 1992, 611, juris Rn. 4; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210, juris Rn. 20), aber keine Entgeltabgabe oder Vorzugslast ist und nicht vergleichbar strengen rechtlichen Anforderungen unterliegt, da es nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlage auf die Nutznießer der Gewässerunterhaltung bedarf (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508, juris Rn. 15; bereits Urteil vom 23. Mai 1973, a.a.O.).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Für solche Rückwirkungen wird grundsätzlich unterschieden zwischen echter Rückwirkung im Sinne einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen in einem abgeschlossenen Sachverhalt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - BVerfGE 148, 217, juris Rn. 135) und sog. unechter Rückwirkung, bei der die Norm auf gegenwärtige, nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. November 1999, a.a.O. juris Rn. 96;… Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186, juris Rn. 212), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach deren Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1, juris Rn. 57;… Beschluss vom 10. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 42).Im Steuerrecht ist anerkannt, dass jedenfalls noch während des Veranlagungszeitraums vorgenommene Änderungen der unechten Rückwirkung zuzuordnen sind, wenngleich an solche rückwirkenden Änderungen gesteigerte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gestellt werden, da sie einer echten Rückwirkung nahekommen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn 44 ff. und vom 7. Juli 2010, a.a.O., juris Rn. 59 ff.).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, juris Rn. 128 m.w.N.;… Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/08 - BVerfGE 132, 302, juris Rn. 41 m.w.N.).Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986, a.a.O., juris Rn. 91;… Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, juris Rn. 41).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239, juris Rn. 94).Für solche Rückwirkungen wird grundsätzlich unterschieden zwischen echter Rückwirkung im Sinne einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen in einem abgeschlossenen Sachverhalt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - BVerfGE 148, 217, juris Rn. 135) und sog. unechter Rückwirkung, bei der die Norm auf gegenwärtige, nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1999, a.a.O. juris Rn. 96;… Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186, juris Rn. 212), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach deren Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1, juris Rn. 57;… Beschluss vom 10. Oktober 2012, a.a.O., juris Rn. 42).
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) dazu für den Haushaltsplan 2014 konkret ausgeführt (Urteil vom 19. Dezember 2019 - 5 K 1088/15 - juris Rn. 84): "Grundsätzliche Bedenken gegen die Umlagefähigkeit dieser Kosten bestehen nicht (vgl. m.w.N. VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 24. Mai 2019 - 5 K 2522/17 - juris Rn. 48 ff).Eine unzulässige Vermögenbildung wird damit nicht beabsichtigt, denn ein prognostizierter Jahresüberschuss in dieser Höhe kann jederzeit durch geringfügige Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsjahr aufgezehrt werden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5. November 2018 - OVG 12 N 11.18 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19. Dezember 2019, a.a.O. Rn. 83;… Urteil vom 24. Mai 2019 - 5 K 2522/17 - juris, Rn. 47).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 9 N 50.13
Einbeziehung von EDV-Kosten in die Verwaltungskostenumlage als Bestandteil der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Die gerichtliche Prüfung ist insoweit aus Gründen der Gewaltenteilung auf die Einhaltung der äußersten Vertretbarkeitsgrenze beschränkt (…OVG Berlin-Brandenburg, Senatsurteil vom 12. Juli 2018, a.a.O. Rn. 46; Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - LKV 2016, 80, juris Rn. 33 unter Hinweis auf den Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 - juris Rn. 12).Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit nicht, plakativ einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 - juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 - juris, Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05
Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung; …
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
- BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15
Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer; …
- OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 2 D 78/00
- BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 79.15
Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 12 N 25.18
Unmittelbare Anwendbarkeit des GUVG BB § 2 Abs 1 bei Einladung zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2018 - 12 N 29.18
Festsetzung der nach Einzugsgebieten zu bestimmenden Verbandsgebietsgrenzen; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 9 N 25.13
Durchgriffsrüge eines Grundstückseigentümers gegen die Abgrenzung des …
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen …
- BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18
Gewässerunterhaltung; Umlage; rückwirkende klarstellende Satzungsänderung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2024 - 3 L 1/24
Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag; Behandlung sog. abflussloser …
Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (zum Ganzen: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 - OVG 12 B 3/20 - juris Rn. 41 m.w.N.).Allerdings können sich aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Grenzen der (Un-)Zulässigkeit ergeben (zum Ganzen: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Ausprägungen des Grundgedankens, dass allein zwingende Gründe des gemeinen Wohls oder ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzbedürftiges Vertrauen des Einzelnen eine Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots zugunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers rechtfertigen oder gar erfordern können (zum Ganzen: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 45).
Das ist vorliegend nicht der Fall (zu einer Satzung mit der der Umlagesatz der Höhe nach im Folgejahr angepasst wurde: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 47) und wird durch den Kläger auch nicht behauptet.
Hiernach ist das Vertrauen auf den Bestand des Umlagesatzes einer zu Jahresbeginn in Kraft befindlichen Umlagesatzung grundsätzlich in seiner Schutzwürdigkeit erschüttert (zur Anpassungssatzung: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 48).
Vorliegend kommt hinzu, dass die Beklagte in der Vergangenheit jeweils auf den Jahresbeginn rückwirkende Anpassungen vorgenommen hat (vgl. Umlagesatzungen der Beklagten für die Veranlagungsjahre 2010 bis 2015), so dass die gemeindliche Praxis die gesetzliche Lage widerspiegelt (zur Anpassungssatzung: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 49).
Damit kann ein etwaiges Unterbleiben der Aufnahme des Umlagesatzes erst nach Ablauf des folgenden Haushaltsjahres als ein Verzicht auf eine auskömmliche Umlage verstanden werden (zur Anpassungssatzung: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 50).
Dies gilt schon deshalb, weil auch dem Beitragsschuldner - hier der Gemeinde - eine effektive Möglichkeit verbleiben muss, zur Vermeidung erfolgreicher Durchgriffsrügen der Umlageschuldner eine eigene rechtliche Prüfung vorzunehmen, ehe sie sich zur konkreten Umlage entscheidet (zur Anpassungssatzung: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 51; OVG LSA…, Urteil vom 11. August 2022 - 2 L 14/20 - juris Rn. 52 ).
Dem Gedanken, dass die Gemeinde zeitnah zum jeweiligen Veranlagungsjahr tätig werden muss und sich das Vertrauen der betroffenen Umlageschuldner in eine bestehende Rechtslage mit zunehmendem Zeitablauf verfestigt, ist durch Begrenzung einer rückwirkenden Auffüllung der Umlagesatzung um den jährlichen Umlagesatzes bzw. die Anpassung eines bestehenden Umlagesatzes Vorjahres im Folgejahr (hier: 2017) in Abwägung der beiderseitigen Interessen wie auch der geschilderten nicht ausreichend beeinflussbaren Umstände hinreichend Rechnung getragen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 53).
Das gilt insbesondere für Waldflächen, selbst wenn die dort aufkommenden Niederschläge dort gehalten oder im Boden versickern sollten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 - OVG 12 B 3/20 - juris Rn. 27 f.).
Dass die Formulierung auch eine andere Ausgestaltung zulässt, schränkt das gesetzgeberische Ermessen insoweit nicht ein (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 24 f.).
Dieser "gelockerte" Vorteilsbegriff deckt es ab, wenn die Entlastung der Eigentümer von Grundstücken im Einzugsgebiet von der Aufgabe, die Wasserabführung der Niederschläge für die ihnen gehörende Fläche zu gewährleisten, als hinreichende Nutznießung angesehen wird (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 26).
Das geht an der geltenden gesetzlichen Festlegung, die hinsichtlich des Flächenbeitrags keine nutzungsbezogene Differenzierung vorsieht, vorbei (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 27).
Das ist bei jedem Grundstück im Einzugsbereich der Fall, da es allein durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Eigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden, ohne dass es auf eine konkrete Zurechenbarkeit der (allgemeinen) Unterhaltungsmaßnahmen, das Ausmaß der Erschwernis oder eine äquivalente Leistungsbeziehung ankommt (zum Ganzen: vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).
Denn der hinsichtlich des Flächenbeitrags undifferenzierte Maßstab knüpft an die allgemeine Erschwernis an, dass jede Grundfläche dem natürlichen Niederschlag ausgesetzt ist und am allgemeinen Wasserhaushalt teilhat (zum Ganzen: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021, a.a.O. Rn. 28).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2024 - 3 L 4/24
Heranziehung zur Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen für Grundstücke eines …
Das gilt etwa für Waldflächen, selbst wenn die dort aufkommenden Niederschläge dort gehalten oder im Boden versickern sollten (näher dazu: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 - OVG 12 B 3/20 - juris Rn. 27 f.).Rn. 41 Das Oberverwaltungsgericht B-Stadt-Brandenburg (Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 28) weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass ungeachtet des Mikroklimas vor Ort Niederschläge durch den großen Wasserhaushalt, d.h. die Abführung des Niederschlagswassers über Gewässerläufe zum Meer und die dort stattfindende Verdunstung, generiert werden, so dass beispielsweise auch Waldflächen von der Abführung von Niederschlagswasser in die Vorflut profitieren.
Denn der hinsichtlich des Flächenbeitrags undifferenzierte Maßstab knüpft in zulässiger Weise an die allgemeine Erschwernis an, dass jede Grundfläche dem natürlichen Niederschlag ausgesetzt ist und am allgemeinen Wasserhaushalt teilhat (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. März 2021 a.a.O. Rn. 28).
- BVerwG, 03.12.2025 - 9 C 5.24
Heranziehung der Eigentümerin von Tagebaurestlochflächen zur Umlage der …
Rn. 30 bbb) Hingegen ist die Teilnahme eines Grundstücks am großen Wasserkreislauf, verstanden als die Abführung des Niederschlagswassers über Gewässerläufe zum Meer und die dort stattfindende Verdunstung, durch die Niederschläge generiert werden, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kein Sachgrund, der eine Umlage der Verbandsbeiträge im Einklang mit der Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung rechtfertigen kann (a. A. wohl wie das Berufungsgericht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2021 - 12 B 3/20 - juris Rn. 28). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2025 - 3 LZ 1023/18
Veranlagung einer Fläche zu Wasser- und Bodenverbandsgebühren; …
Mithin dienen die streitigen Umlagen nicht einer bloßen Einnahmeerzielung durch die öffentliche Hand (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 -, juris Rn. 4; BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2021 - OVG 12 B 3/20 -, juris Rn. 36 f.; OVG Magdeburg…, Urteil vom 12. September 2024 - 3 L 1/24 -, juris Rn. 91).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Mit der jeweiligen Ernennung eines Konkurrenten würde sich ein etwaiger Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin faktisch erledigen, weil Ernennungen mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris;… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden können. - BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 - juris, Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 27.01.2006 - 1 L 14/06 - juris, Rn. 17; Urteil der Kammer vom 18.09.2013 - 11 A 57/13 - VG Karlsruhe…, Beschluss vom 12.11.2014 - 4 K 2369/14 - juris, Rn. 32ff; VG Saarland…, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 L 498/11 - juris, Rn. 10;… Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BeamtStG, Rn. 10).". - VG Karlsruhe, 12.11.2014 - 4 K 2369/14
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 - juris, Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 27.01.2006 - 1 L 14/06 - juris, Rn. 17; Urteil der Kammer vom 18.09.2013 - 11 A 57/13 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2014 - 4 K 2369/14 - juris, Rn. 32ff; VG Saarland…, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 L 498/11 - juris, Rn. 10;… Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BeamtStG, Rn. 10).".
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender …
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Mit der jeweiligen Ernennung eines Konkurrenten würde sich ein etwaiger Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin faktisch erledigen, weil Ernennungen mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden können. - VG Saarlouis, 30.08.2011 - 2 L 498/11
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 - juris, Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 27.01.2006 - 1 L 14/06 - juris, Rn. 17; Urteil der Kammer vom 18.09.2013 - 11 A 57/13 - VG Karlsruhe…, Beschluss vom 12.11.2014 - 4 K 2369/14 - juris, Rn. 32ff; VG Saarland, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 L 498/11 - juris, Rn. 10;… Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BeamtStG, Rn. 10).". - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 6 E 718/07
Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung der Heraufsetzung des Streitwertes …
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Hierfür ist der Auffangwert festzusetzen (OVG Schleswig Beschluss vom 8. April 2020 2 - MB 14/19 - OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 6 E 718/07 -, Rn. 2 f., juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2006 - 1 L 14/06
Dauerhafte Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion
Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 3/20
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 - juris, Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2006 - 1 L 14/06 - juris, Rn. 17; Urteil der Kammer vom 18.09.2013 - 11 A 57/13 - VG Karlsruhe…, Beschluss vom 12.11.2014 - 4 K 2369/14 - juris, Rn. 32ff; VG Saarland…, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 L 498/11 - juris, Rn. 10;… Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BeamtStG, Rn. 10).".
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