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| VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abschiebungsandrohung; atypische Umstände; Haftbefehl in der Türkei; Rückführungsrichtlinie; Strafvorwürfe mit Terrorismusbezug; Unzumutbarkeit der Passbeschaffung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.11.2023 (…- 13 ME 177/23 -, juris Rn. 13ff., 17; vgl. zuvor BVerwG…, Urt. vom 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, BVerwGE 175, 16-46 Rn. 34 …und Urt. vom 26.02.2019 - 1 C 30/17 -, juris Rn. 22ff.) entschieden hatte, dass ein Ausländer selbst dann, wenn er zuvor kein Asylverfahren betrieben hat, mit einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK keinen Anspruch auf die Aussetzung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde geltend machen kann, wenn er sich ausschließlich oder zumindest auch auf materielle Asylgründe beruft, dürfte diese Entscheidung durch die zeitlich spätere Änderung des § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und insbesondere die ebenfalls zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 35ff.) überholt sein.Der EuGH hat entschieden, dass eine nationale Regel oder Praxis, nach der die Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung nur im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes vorgenommen werde, gegen Art. 5 der Rückführungsrichtlinie in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 der Grundrechtecharta verstoße (Urt. vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 40).
- VG Stuttgart, 12.05.2010 - 12 K 4273/09
Verfahrensgegenstand bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, wenn längere Trennung …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Ein Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (OVG Bremen…, Beschl. vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 -, juris Rn. 32; VG Stuttgart, Urt. vom 12.05.2010 - 12 K 4273/09 -, juris Rn. 46).Das Bestreben, sich einer Strafverfolgung zu entziehen, kann eine Unzumutbarkeit der Rückkehr in das Herkunftsland, um eine Passausstellung zu erreichen, zwar regelmäßig nicht begründen (vgl. Nds. OVG…, Beschl. vom 20.04.2015 - 13 LA 157/14 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urt. vom 12.05.2010 - 12 K 4273/09 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 13 LA 157/14
Ahndung kriminellen Unrechts; Bundesamt; Kindeswohl; Kleinkind; Passpflicht; …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Das Bestreben, sich einer Strafverfolgung zu entziehen, kann eine Unzumutbarkeit der Rückkehr in das Herkunftsland, um eine Passausstellung zu erreichen, zwar regelmäßig nicht begründen (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 20.04.2015 - 13 LA 157/14 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart…, Urt. vom 12.05.2010 - 12 K 4273/09 -, juris Rn. 34 m.w.N.).Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschl. vom 20.04.2015 - 13 LA 157/14 -, juris Rn. 10) in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die zuständige Ausländerbehörde nicht zu einer Entscheidung über materiellen Asyl- bzw. Flüchtlingsschutz berufen sei, weil damit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylG vielmehr das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) betraut sei.
- BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.11.2023 (…- 13 ME 177/23 -, juris Rn. 13ff., 17; vgl. zuvor BVerwG, Urt. vom 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, BVerwGE 175, 16-46 Rn. 34 …und Urt. vom 26.02.2019 - 1 C 30/17 -, juris Rn. 22ff.) entschieden hatte, dass ein Ausländer selbst dann, wenn er zuvor kein Asylverfahren betrieben hat, mit einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK keinen Anspruch auf die Aussetzung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde geltend machen kann, wenn er sich ausschließlich oder zumindest auch auf materielle Asylgründe beruft, dürfte diese Entscheidung durch die zeitlich spätere Änderung des § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und insbesondere die ebenfalls zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des EuGH (…Urt. vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 35ff.) überholt sein. - BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.11.2023 (…- 13 ME 177/23 -, juris Rn. 13ff., 17; vgl. zuvor BVerwG…, Urt. vom 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, BVerwGE 175, 16-46 Rn. 34 und Urt. vom 26.02.2019 - 1 C 30/17 -, juris Rn. 22ff.) entschieden hatte, dass ein Ausländer selbst dann, wenn er zuvor kein Asylverfahren betrieben hat, mit einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK keinen Anspruch auf die Aussetzung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde geltend machen kann, wenn er sich ausschließlich oder zumindest auch auf materielle Asylgründe beruft, dürfte diese Entscheidung durch die zeitlich spätere Änderung des § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und insbesondere die ebenfalls zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des EuGH (…Urt. vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 35ff.) überholt sein. - VG Sigmaringen, 09.08.2024 - 14 K 2332/24
Niederlassungserlaubnis; gefälschtes Sprachzertifikat; gefälschtes Testzertifikat …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Dies hat zur Folge, dass eine Rückkehrentscheidung weder bei zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen noch bei den oben genannten drei Fallgruppen von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen ergehen darf (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. vom 09.08.2024 - 14 K 2332/24 -, juris Rn. 60). - VG Schleswig, 04.07.2024 - 10 A 161/24
Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Türkei Voraussetzungen …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Würde die Antragstellerin mit den vorliegenden Nachweisen über das in der Türkei gegen sie geführte Ermittlungsverfahren einen Asylantrag stellen - was sie bisher nicht getan hat -, würde ihr voraussichtlich die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden (vgl. zu Strafverfahren mit sogenanntem Politmalus in der Türkei VG Hannover…, Urt. vom 19.09.2024 - 13 A 2513/24 - und vom 19.01.2021 - 13 A 7772/18 - VG Lüneburg…, Urt. vom 09.07.2024 - 4 A 328/21 - VG Schleswig, Urt. vom 04.07.2024 - 10 A 161/24 -, juris Rn. 27). - OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.11.2023 (- 13 ME 177/23 -, juris Rn. 13ff., 17; vgl. zuvor BVerwG…, Urt. vom 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, BVerwGE 175, 16-46 Rn. 34 …und Urt. vom 26.02.2019 - 1 C 30/17 -, juris Rn. 22ff.) entschieden hatte, dass ein Ausländer selbst dann, wenn er zuvor kein Asylverfahren betrieben hat, mit einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK keinen Anspruch auf die Aussetzung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde geltend machen kann, wenn er sich ausschließlich oder zumindest auch auf materielle Asylgründe beruft, dürfte diese Entscheidung durch die zeitlich spätere Änderung des § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und insbesondere die ebenfalls zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des EuGH (…Urt. vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 35ff.) überholt sein. - OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18
Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest; …
Auszug aus VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Ein Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (OVG Bremen, Beschl. vom 23.04.2018 - 1 B 32/18 -, juris Rn. 32; VG Stuttgart…, Urt. vom 12.05.2010 - 12 K 4273/09 -, juris Rn. 46).
- OVG Niedersachsen, 16.05.2025 - 13 ME 32/25
Ausländerbehörde; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Grundsatz der …
Im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie wäre hiernach in allen Stadien des Rückführungsverfahrens, mithin vom Erlass einer Rückkehrentscheidung bis zum tatsächlichen Vollzug der Rückkehrentscheidung, die jeweils zuständige nationale Behörde (und in einem gerichtlichen Verfahren auch das zuständige nationale Gericht) verpflichtet, die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes der Nichtzurückweisung im Sinne des Art. 5 der Rückführungsrichtlinie selbständig und aktualisiert zu überprüfen (…vgl. dahingehend bspw. die Antwort der Bundesregierung v. 21.3.2025 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u.a., BT-Drs. 20/14923, S. 59 f.: "Nach Unanfechtbarkeit einer Asylentscheidung besteht eine eigenständige Prüfpflicht der Ausländerbehörden bezüglich der Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung aus Artikel 5 der Rückführungsrichtlinie."; VG Hannover, Beschl. v. 14.2.2025 - 5 B 6122/24 -, V.n.b. Umdruck S. 8 f.; Beschl. v. 10.2.2025 - 12 B 3422/24 -, juris Rn. 27 ff.;… VG Bremen, Urt. v. 18.12.2024 - 2 K 2507/23 -, juris Ls. und Rn. 52). - VGH Bayern, 19.03.2026 - 19 ZB 25.2289
Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht, Atypischer …
Rn. 10 Es verbleibt damit - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - bei der Bindungswirkung des § 42 Satz 1 AsylG, die ungeachtet eines etwaigen neu eingetretenen zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses jedenfalls dann greift, wenn nicht auch gleichzeitig gegen die Abschiebungsandrohung vorgegangen und im Zuge dessen ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis festgestellt wird (vgl. hierzu VG Hannover, B.v. 10.2.2025 - 12 B 3422/24 - juris Rn. 38 f.). - VG Hannover, 10.09.2025 - 12 B 694/25
Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Bindungswirkung; …
Daher ist im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie in allen Stadien des Rückführungsverfahrens, mithin vom Erlass einer Rückkehrentscheidung bis zum tatsächlichen Vollzug der Rückkehrentscheidung, die jeweils zuständige nationale Behörde (und in einem gerichtlichen Verfahren auch das zuständige nationale Gericht) verpflichtet, die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes der Nichtzurückweisung im Sinne des Art. 5 der Rückführungsrichtlinie selbständig und aktualisiert zu überprüfen (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 10.02.2025 - 12 B 3422/24 -, juris Rn. 30 - 32; Beschl. v. 14.02.2025 - 5 B 6122/24 -, V.n.b., Abdruck S. 8 f.;… zweifelnd, aber im Ergebnis offenlassend: Nds. OVG, Beschl. v. 16.05.2025 - 13 ME 32/25 -, juris Rn. 50, juris).
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