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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27037
VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19 (https://dejure.org/2019,27037)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2019 - 12 B 40/19 (https://dejure.org/2019,27037)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2019 - 12 B 40/19 (https://dejure.org/2019,27037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Besetzung eines Dienstpostens; Abbruch des Auswahlverfahrens durch den Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Rn. 14 Darüber hinaus muss der Dienstherr die Bewerber in formeller Hinsicht rechtzeitig und in geeigneter Form von dem Abbruch in Kenntnis setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn 19; OVG Münster…, Beschluss vom 12.07.2018 aaO Rn 15; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 MB 32/16 -).

    Allgemein anerkannt ist dabei die grundsätzliche Berechtigung zum Abbruch, wenn die Auswahlentscheidung von einem Verwaltungsgericht durch Erlass einer einstweiligen Anordnung beanstandet worden ist, die die Ernennung des ausgewählten Bewerbers verbietet (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15 - Rn 18; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - Rn 17 f; OVG Schleswig…, Beschluss vom 21.12.2016 aaO).

    Ein Schutz vor neuen, womöglich vom Dienstherrn gezielt angesprochenen Bewerbern besteht weder im laufenden noch im neuen Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn 31).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Das Gericht kann regelmäßig diese Entscheidung nur darauf überprüfen, ob die Abbruchentscheidung willkürlich oder rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn 26, 37; OVG Münster, Beschlüsse vom 26.04.2018 - 6 B 355/18 - juris Rn 11 und vom 12.07.2018 - 1 B 60/17 - juris Rn 9).

    Darüber hinaus öffnet erst die Dokumentation des sachlichen Grundes für den Abbruch dem Gericht die Möglichkeit, die Beweggründe für den Abbruch nachzuvollziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn 34).

  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 19 …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Ob diese die wahren Beweggründe des Dienstherrn darstellen, ist ebenso ohne Relevanz, wie die Frage, ob sich der Abbruch durch einen anderen Sachgrund rechtfertigen ließe (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn 14; OVG Münster, Beschlüsse vom 26.04.2018 …und vom 12.07.2018, jeweils aaO Rn 17 und Rn 13).

    Allgemein anerkannt ist dabei die grundsätzliche Berechtigung zum Abbruch, wenn die Auswahlentscheidung von einem Verwaltungsgericht durch Erlass einer einstweiligen Anordnung beanstandet worden ist, die die Ernennung des ausgewählten Bewerbers verbietet (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15 - Rn 18; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - Rn 17 f; OVG Schleswig…, Beschluss vom 21.12.2016 aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 6 B 355/18

    Beschwerde eines Stadtamtmanns i.R.e. Eilantrags auf Fortführung eines internen …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Das Gericht kann regelmäßig diese Entscheidung nur darauf überprüfen, ob die Abbruchentscheidung willkürlich oder rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 - juris Rn 26, 37; OVG Münster, Beschlüsse vom 26.04.2018 - 6 B 355/18 - juris Rn 11 und vom 12.07.2018 - 1 B 60/17 - juris Rn 9).

    Sie muss daher selbst auch den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung tragen und bedarf eines entsprechenden sachlichen Grundes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.5 - juris Rn 16 ff; OVG Münster, Beschlüsse vom 26.04.2018 aaO Rn 13 …und vom 12.07.2018 aaO Rn 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19

    Informationszugang nach dem UIG; personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten); …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Der dortige Antragsgegner hätte lediglich eine erneute, den (zuvor vom Verwaltungsgericht) aufgezeigten Rechtsfehler vermeidende Abwägung auf der Grundlage des vorhandenen, nicht zu beanstandenden Materials vornehmen müssen (vgl. zu einem insoweit ähnlich gelagerten Fall: Beschluss der Kammer vom 08.08.2019 - 12 B 1/19 -, wo es zunächst an einer ausreichenden Dokumentation fehlte, die dann vom dortigen Antragsgegner im Rahmen des bisherigen Verfahrens und aufgrund der vorliegenden Unterlagen nachgeholt wurde).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Der Anordnungsgrund für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ergibt sich aus dem Inhalt des Rechtsschutzbegehrens selbst, das auf eine sofortige Verpflichtung des Dienstherrn gerichtet ist und deshalb bereits aus strukturellen Gründen nur im Wege des Eilrechtsschutzes verwirklicht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2/15 - juris Rn 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 B 1160/17

    Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens in der Bundesanstalt …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    Außerdem kann es sein, dass der Dienstherr die von ihm festgestellte Rechtswidrigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung für eine seinen personalpolitischen Zielsetzungen entgegenkommende, abweichend steuernde Reaktion ausnutzt, obwohl eine Behebung des Mangels im bisherigen Auswahlverfahren mit dem bisherigen Bewerberkreis möglich wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn 22 f und 27 ff mwN).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    In solch einem Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzubetreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn 74 und vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 - Rn 27; OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn 17 f).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    In solch einem Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzubetreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn 74 und vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 - Rn 27; OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn 17 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 6 B 596/12

    Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19
    In solch einem Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzubetreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn 74 und vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 - Rn 27; OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn 17 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - 6 B 564/22

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Abbruchmitteilung; Dokumentation; sachlicher …

    Rn. 38 so VG Schleswig, Beschluss vom 22.8.2019 - 12 B 40/19 -, juris Rn. 24 f.; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 70. Aktualisierung 4/2021, 2. Der Auslesezweck, Rn. 197a; hierzu tendierend auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2019 - 2 MB 10/19 -, a. a.O. Rn. 6,.
  • VG Schleswig, 26.04.2023 - 12 B 10/23
    Es kann keinen Unterschied machen, ob ein Verwaltungsgericht eine Beanstandung ausgesprochen und die Stellenbesetzung untersagt hat oder ob die Auswahlbehörde selbst einen solchen Mangel erkennt und das Verfahren abbricht (Kammerbeschluss vom 22. August 2019 - 12 B 40/19 -, juris Rn. 23).
  • VG Gera, 07.01.2022 - 1 E 1425/21

    Abbruch des Auswahlverfahrens bei behebbaren Mängeln

    Denn es macht einen gravierenden Unterschied, ob ein Verwaltungsgericht eine Beanstandung ausgesprochen und die Stellenbesetzung untersagt hat oder ob die Auswahlbehörde selbst einen solchen Mangel erkennt und das Verfahren abbricht (anders insoweit: Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 22. August 2019 - 12 B 40/19 -, sowie VG Ansbach, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - AN 1 E 20.01447 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 26.05.2023 - 12 B 15/23
    Es kann keinen Unterschied machen, ob ein Verwaltungsgericht eine Beanstandung ausgesprochen und die Stellenbesetzung untersagt hat oder ob die Auswahlbehörde selbst einen solchen Mangel erkennt und das Verfahren abbricht (Kammerbeschluss vom 22. August 2019 - 12 B 40/19 -, Rn. 23 , juris).
  • VG Schleswig, 04.11.2019 - 12 D 2/19

    Vollstreckung eines Beschlusses über eine Stellenbesetzung

    Rn. 9 Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 22.08.2019 - 12 B 40/19 - zur Rechtmäßigkeit des Abbruchs eines Auswahlverfahrens Folgendes ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 24.10.2019 - 12 B 60/19

    Recht der Bundesbeamten - Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer …

    Die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung stellt dann keinen sachlichen Grund für den Abbruch des Auswahlverfahrens dar, wenn ein Mangel im bisherigen Auswahlverfahren leicht behoben werden kann (Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 40/19 - juris Rn. 25 ; weitergehend wohl OVG Münster…, Beschluss vom 12.07.2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 25, 27: kein Abbruch, solange Heilung möglich).
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