Rechtsprechung
| VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG
Auswahlentscheidung eines Richterwahlausschusses; sog. Ausschärfung einer Beurteilung
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am Oberverwaltungsgericht gestoppt - Auswahlentscheidung rechtswidrig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Top-Richterstellen am OVG Schleswig bleiben vorerst unbesetzt - Top-Richterstellen am OVG Schleswig bleiben vorerst unbesetzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
VG stoppt Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am OVG Schleswig-Holstein - Auswahlentscheidung entspricht nicht dem Grundsatz der Bestenauslese
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Rn. 27 Welchen Merkmalen der Antragsgegner besonderes Gewicht beimisst, ist jedoch seine eigene Entscheidung und nicht die der Beurteiler (vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 36).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass, wenn bestimmten Merkmalen eine besondere Gewichtung zukommen soll, diese beispielsweise entweder in der Ausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37) oder durch Erlass (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 17) den Bewerbern bekanntgegeben werden müssen.
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19
Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Der Richterwahlausschuss ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 LRiG an den Grundsatz der Bestenauslese ebenso gebunden wie der Antragsgegner selbst (vgl. hierzu ausführlich: OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 36 ff.).Er hat seine Entscheidung anhand des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen (und zu dokumentieren) und muss gegebenenfalls seine Zustimmung verweigern (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 52 ).
Rn. 31 Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4, 63 Abs. 2 GKG und beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 MB 3/19 -, juris Rn. 90 m.w.N.).
- BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 …und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).
Mit einem höheren Amt sind regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13).
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Möchte der Antragsgegner bestimmte Merkmale besonders gewichten, muss er diese daher vor der Auswahlentscheidung festlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20).Rn. 28 Soweit die Antragstellerin rügt, dass der Antragsgegner auf Gleichstellungsgesichtspunkte hätte abstellen müssen, merkt die Kammer an, dass leistungsunabhängige Hilfskriterien erst dann in die Auswahlentscheidung einfließen dürfen, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - 1 B 672/22
Vornahme des Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Sie ist im Grundsatz folglich nur dann zu beanstanden, wenn er den in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriff oder die ihm gezogenen gesetzlichen Grenzen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (OVG Münster, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 15 m.w.N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass, wenn bestimmten Merkmalen eine besondere Gewichtung zukommen soll, diese beispielsweise entweder in der Ausschreibung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 37) oder durch Erlass (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 B 672/22 -, juris Rn. 17) den Bewerbern bekanntgegeben werden müssen.
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Ein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 69 Abs. 2 LJG liegt nicht vor, da es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage handelt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2 ).Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14;… BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 11). - BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14;… BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23.01.2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22). - VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15
Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18
Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07
Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn; …
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts
- VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24
Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …
Entscheidend ist jedenfalls, dass der Dienstherr die besonders gewichteten Merkmale vor seiner Auswahlentscheidung festlegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 20; Beschluss der Kammer vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 27 ).Anders als in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (und auch in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OVG Magdeburg…, Beschluss vom 31.03.2021 - 1 M 12/21 -, juris Rn. 28) beruht die statusrechtliche Besserstellung des Beigeladenen nicht auf der bloßen Anzahl der Richterplanstellen am Verwaltungsgericht, sondern der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts erhält als ständige Vertretung einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 stets eine Amtszulage nach Anlage 8 SHBesG, vgl. Anlage 4 SHBesG Besoldungsgruppe R 2 Fußnote 5 (vgl. Beschluss der Kammer vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 22 ).
Dies bedeutet allerdings nicht zugleich, dass seine Rechtsprechungstätigkeiten am Maßstab eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht gemessen wurden (vgl. Beschluss der Kammer vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 23 ).
- VG Gießen, 30.07.2025 - 5 L 3485/24
Zur Rechtmäßigkeit der Ausschärfung der Gesamturteile im Rahmen einer …
Sie ist im Grundsatz folglich nur dann zu beanstanden, wenn er den in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriff oder die ihm gezogenen gesetzlichen Grenzen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).Sie ist im Grundsatz folglich nur dann zu beanstanden, wenn er den in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriff oder die ihm gezogenen gesetzlichen Grenzen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 1. August 2022 - 1 B 672/22 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, juris, Rn. 25).
- VG Schleswig, 23.05.2024 - 12 B 15/24 Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 - Rn. 5 , …und vom 24.03.2023 - 12 B 59/22 - Rn. 3 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 - Rn. 6, alle juris).
Die Kammer hält eine Kostenquote in Höhe eines Viertels in Bezug auf den teilweise unzulässigen Antrag zulasten des Antragstellers für angemessen (…vgl. VG Schleswig, Beschlüsse vom 06.01.2021 - 12 B 87/20 - Rn. 34 , vom 24.03.2023 - 12 B 59/22 -, und vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 - Rn. 23 , alle juris).
- VG Schleswig, 07.08.2024 - 12 B 26/24 Dies entspricht der gängigen Praxis der Kammer (vgl. nur: Beschluss der Kammer vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 5 ) und führt für den Antragsteller dazu, dass sein Hilfsbegehren bereits im Rahmen seines gestellten Hauptantrages überprüft wird.
Aus diesem Grund wird regelmäßig ein Eignungsvorsprung bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zugunsten des Beamten im höheren Statusamt angenommen (vgl. nur: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. November 2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 21; Beschluss der Kammer vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 21 ).
- VG Schleswig, 30.01.2024 - 12 B 61/23 Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle ggf. um weiteren vorläufigen Rechtschutz nachzusuchen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 - unter Hinweis auf OVG Münster…, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Juris Rn. 6).
Die Kammer hält eine Kostenquote in Höhe eines Viertels in Bezug auf den teilweise unzulässigen Antrag zu Lasten des Antragstellers für angemessen (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 24.03.2023 - 12 B 59/22 - Juris Rn. 19 und vom 10.10.2023 - 12 B 46/23 - Juris Rn. 30).
- VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 75/24
Beamtenrechtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Besetzung einer …
Rn. 17 (1) Ein Beamter, der im höheren statusrechtlichen Amt beurteilt worden ist, ist - insbesondere nach der Rechtsprechung Bundesverwaltungsgerichts und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts - trotz formal gleichem Gesamturteil grundsätzlich besser beurteilt, als ein Beamter im niedrigeren Amt, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Rn. 15 m.w.N. aus der Rechtsprechung; siehe dazu auch VG Schleswig, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, Rn. 21 : vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4; OVG Weimar…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, Rn. 31; alle juris). - VG Schleswig, 30.07.2024 - 12 B 33/24 Die Kammer hält eine Kostenquote in Höhe eines Viertels in Bezug auf den teilweise unzulässigen Antrag zulasten des Antragstellers für angemessen (vgl. Beschl. der beschließenden Kammer vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, juris Rn. 30 ).
- VG Schleswig, 30.01.2025 - 12 B 88/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6; VG Schleswig, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, Rn. 5 ; beide juris). - VG Schleswig, 24.03.2026 - 12 B 9/26
Fehlerhafte Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens auf …
Was die nachfolgende Zeit betrifft, ist dem jeweiligen Antragsteller zuzumuten, nach einer erneuten Auswahl- und Besetzungsentscheidung der für den Dienstherrn handelnden Stelle gegebenenfalls um weiteren vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, Rn. 6; VG Schleswig, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 12 B 46/23 -, Rn. 5 ; beide juris).
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