Rechtsprechung
| BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Betriebsprüfungen
- Bundessozialgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen
- lto.de (Kurzinformation)
Rentenversicherung bekommt Recht: Ein Firmenwagen ersetzt nicht den Mindestlohn
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
U. G. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Versicherungs- und Beitragsrecht - Beitragsbemessung - Mindestlohn - Firmenwagen - Sachzuwendung
Verfahrensgang
- SG Ulm, 19.05.2022 - S 6 BA 4006/18
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22
- BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Der Anspruch auf Mindestlohn sei nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202) durch Zahlung eines Geldbetrags zu erfüllen.Der Mindestlohnanspruch nach § 20 iVm § 1 Abs. 1 und 2 MiLoG von (ehemals) brutto 8, 50 Euro je Zeitstunde ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt (BAG Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202, juris RdNr 22).
Die Erfüllungswirkung fehlt hingegen solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (BAG Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202, juris RdNr 32; vgl zur Erfüllungswirkung umfassend auch BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - BAGE 157, 356; BAG Urteil vom 20.9.2017 - 10 AZR 171/16 - juris RdNr 13; EuGH Urteil vom 7.11.2013 - C-522/12 - NZA 2013, 1359). Gemessen daran kann durch die Gewährung von Sachleistungen - wie hier die Überlassung eines Firmenwagens - der gesetzliche Mindestlohnanspruch im Sinne des Beitragsrechts nicht erfüllt werden.
Damit wird an eine Entgeltleistung in Form von Geld angeknüpft (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20 - NZA 2021, 427 unter Verweis auf BAG Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 = BAGE 155, 202 RdNr 29).
- BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in …
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Rn. 22 Die Notwendigkeit einer Geldzahlung trägt dem Zweck des Mindestlohns Rechnung (BAG Urteil vom 25.4.2023 - 9 AZR 253/22 - BAGE 180, 349 RdNr 37; BAG Urteil vom 24.6.2021 - 5 AZR 505/20 - BAGE 175, 193 RdNr 30). - BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22
Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Rn. 22 Die Notwendigkeit einer Geldzahlung trägt dem Zweck des Mindestlohns Rechnung (BAG Urteil vom 25.4.2023 - 9 AZR 253/22 - BAGE 180, 349 RdNr 37; BAG Urteil vom 24.6.2021 - 5 AZR 505/20 - BAGE 175, 193 RdNr 30).
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Nach den Feststellungen des LSG erzielte der Beigeladene in seiner Hauptbeschäftigung ein Entgelt von 33 659, 28 Euro, das verteilt auf zwölf Monate einem Entgelt von 2804, 94 Euro entspricht und insofern die Grenze des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl zur Ermittlung der Pfändungsfreigrenze BAG Urteil vom 31.5.2023 - 5 AZR 273/22 - BAGE 181, 136 RdNr 29 ff) nicht erreicht. - BayObLG, 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20
Verstoß gegen die gesetzlichen Mindestlohnzahlung auch beiGewährung einer …
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Damit wird an eine Entgeltleistung in Form von Geld angeknüpft (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20 - NZA 2021, 427 unter Verweis auf BAG Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 = BAGE 155, 202 RdNr 29). - BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16
Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Die Erfüllungswirkung fehlt hingegen solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (BAG Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202, juris RdNr 32; vgl zur Erfüllungswirkung umfassend auch BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - BAGE 157, 356; BAG Urteil vom 20.9.2017 - 10 AZR 171/16 - juris RdNr 13; EuGH Urteil vom 7.11.2013 - C-522/12 - NZA 2013, 1359). Gemessen daran kann durch die Gewährung von Sachleistungen - wie hier die Überlassung eines Firmenwagens - der gesetzliche Mindestlohnanspruch im Sinne des Beitragsrechts nicht erfüllt werden. - BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Die Erfüllungswirkung fehlt hingegen solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (BAG Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202, juris RdNr 32; vgl zur Erfüllungswirkung umfassend auch BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - BAGE 157, 356; BAG Urteil vom 20.9.2017 - 10 AZR 171/16 - juris RdNr 13; EuGH Urteil vom 7.11.2013 - C-522/12 - NZA 2013, 1359). Gemessen daran kann durch die Gewährung von Sachleistungen - wie hier die Überlassung eines Firmenwagens - der gesetzliche Mindestlohnanspruch im Sinne des Beitragsrechts nicht erfüllt werden. - BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
§ 10 AAG stellt die Beiträge zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleich (BSG Urteil vom 26.9.2017 - B 1 KR 31/16 R - BSGE 124, 162 = SozR 4-7862 § 7 Nr. 1, RdNr 11). - BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R
Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - equal pay - …
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Unerheblich ist auch, ob der einmal entstandene Entgeltanspruch vom Arbeitnehmer (möglicherweise) nicht mehr realisiert werden kann (stRspr; vgl BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 R 4/17 R - BSGE 126, 226 = SozR 4-7815 § 10 Nr. 3, RdNr 15;… BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 18/19 R - SozR 4-7815 § 10 Nr. 4 RdNr 15 mwN). - EuGH, 07.11.2013 - C-522/12
Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung …
Auszug aus BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 6/23 R
Die Erfüllungswirkung fehlt hingegen solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (BAG Urteil vom 25.5.2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202, juris RdNr 32; vgl zur Erfüllungswirkung umfassend auch BAG Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - BAGE 157, 356; BAG Urteil vom 20.9.2017 - 10 AZR 171/16 - juris RdNr 13; EuGH Urteil vom 7.11.2013 - C-522/12 - NZA 2013, 1359). Gemessen daran kann durch die Gewährung von Sachleistungen - wie hier die Überlassung eines Firmenwagens - der gesetzliche Mindestlohnanspruch im Sinne des Beitragsrechts nicht erfüllt werden. - BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …
- BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des …
- BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 8/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechenbarkeit von Zuschlägen für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2024 - L 8 BA 111/20
Nachforderung von Beiträgen und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die …
Rn. 46 b. Entgegen der Auffassung der Beklagten können die von der Klägerin zu entrichtenden Beiträge nicht von einem kumulierten Wert aus den Sachzuwendungen und einem Anspruch auf Mindestlohn bemessen werden (ebenso LSG Baden-Württemberg Urt. v. 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 - juris Rn. 29 - anhängig BSG - B 12 BA 6/23 R).Ist der Bruttolohnanspruch (wie hier in § 5 S. 1 der jeweiligen AV) ausdrücklich in Geld bemessen, bleibt es ohne Einfluss, ob eine vom Arbeitgeber zur Abgeltung des Anspruchs erbrachte Sachleistung erfüllende Wirkung hat oder ob das MiLoG, wie die Beklagte meint, eine Auszahlung in Geld erfordert und die Klägerin hier den Lohnanspruch von E und B damit (arbeitsrechtlich) noch nicht erfüllt hätte (ebenso LSG Baden-Württemberg Urt. v. 19.04.2023 - L 5 BA 1846/22 - juris Rn. 28 ff. - anhängig BSG - B 12 BA 6/23 R).
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2026 - L 9 BA 933/26
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsentrichtung auf Sachbezüge, mit …
Rn. 17 Im Hinblick auf zwei beim Bundessozialgericht (BSG) anhängige Revisionsverfahren (B 12 BA 6/23 R und B 12 BA 18/24 R) ist mit Beschluss vom 14.03.2025 das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anwendbarkeit von § 7a Abs. 1 SGB IV in der ab 01.04.2022 geltenden Fassung
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (10)
- BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist aber unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
- BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
In der Beschwerdebegründung muss eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht formuliert werden ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) .Soweit die Klägerin mit ihrer zweiten und dritten Frage die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Statusfeststellungsentscheidungen mit Einzelaufträgen für grundsätzlich bedeutsam hält, ist schon keine abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts mit höherrangigem Recht (vgl BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr mwN) formuliert, sondern nach der Subsumtion im Einzelfall unter § 33 Abs. 1 SGB X gefragt worden.
- BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R
Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Ungeachtet dessen fehlt es an einer hinreichenden Darlegung, inwiefern trotz der von der Klägerin selbst zitierten Urteile des Senats vom 19.10.2021 ( B 12 KR 29/19 R - BSGE 133, 49 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 62, RdNr 18;… B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 19) noch Klärungsbedarf bestehen soll.
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Jedenfalls fehlt es insoweit an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des Senats zur (fehlenden) Maßgeblichkeit des Willens der Parteien eines Arbeitsvertrags oder Auftragsverhältnisses, die Sozialversicherungspflicht auszuschließen (stRspr; vgl BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 17 f;… BSG Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R - BSGE 133, 57 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, RdNr 14 jeweils mwN) . - BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) . - BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr;… vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; BSG Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) . - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Auch wenn eine Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich höchstrichterlich entschieden worden ist, so ist sie als geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte auch zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG Beschluss vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) . - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Auch wenn eine Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich höchstrichterlich entschieden worden ist, so ist sie als geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte auch zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG Beschluss vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) . - BSG, 24.05.2017 - B 3 P 6/17 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - nicht …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Allein die Behauptung, andere Sozialversicherungsträger könnten eine andere Meinung zur anwendbaren Fassung des § 7a SGB IV vertreten, stellt - schon weil die Entscheidungserheblichkeit dieses Vorbringens nicht hinreichend dargelegt ist - den notwendigen Bezug des gerügten Verfahrensfehlers zum Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht her (vgl zu einer entsprechenden Anforderung BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 12 KR 50/16 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 24.5.2017 - B 3 P 6/17 B - juris RdNr 8 f) . - BSG, 07.02.2017 - B 12 KR 50/16 B
Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und …
Auszug aus BSG, 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B
Allein die Behauptung, andere Sozialversicherungsträger könnten eine andere Meinung zur anwendbaren Fassung des § 7a SGB IV vertreten, stellt - schon weil die Entscheidungserheblichkeit dieses Vorbringens nicht hinreichend dargelegt ist - den notwendigen Bezug des gerügten Verfahrensfehlers zum Inhalt der angefochtenen Entscheidung nicht her (vgl zu einer entsprechenden Anforderung BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 12 KR 50/16 B - juris RdNr 20; BSG Beschluss vom 24.5.2017 - B 3 P 6/17 B - juris RdNr 8 f) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2025 - L 8 R 848/17
Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht einer …
Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.05.2024 - L 8 BA 219/19 - juris Rn. 58;… ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind: BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - L 8 BA 109/19
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit …
Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2024 - L 8 BA 219/19
Versicherungspflicht des Moderators einer TV-Sendung in der Rentenversicherung …
Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2025 - L 22 BA 89/24 Der Senat geht mit dem BSG (vgl. Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9) davon aus, dass die vorher geltende Fassung hinsichtlich solcher Tätigkeiten anzuwenden ist, die sich nicht über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift hinaus erstrecken.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2024 - L 8 BA 59/21 Die Änderung des § 7a SGB IV zum 01.04.2022 (n.F.), wonach eine Entscheidung (seither) nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet keine prozessuale Wirkung auf den hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossenen Vorgang (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9).
- SG Duisburg, 16.10.2025 - S 10 BA 43/19 § 7a SGB IV n. F. findet jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die zu beurteilende Tätigkeit - wie hier - vor dem 01.04.2022 beendet war und auch nicht mehr beabsichtigt war, die Tätigkeit über den 31.03.2022 hinaus auszuüben (vgl. BSG Beschluss vom 15.06.2023 B 12 BA 6/23 B Rn. 9 - zitiert nach juris;… LSG NRW Urteil vom 22.01.2023 L 8 BA 222/18 Rn. 44 zitiert nach juris;… LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2022 L 4 BA 3707/20 Rn. 44 zitiert nach juris).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vorschriften grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Rückwirkung in die Vergangenheit gelten (vgl. BSG Beschluss vom 15.06.2023 B 12 BA 6/23 B Rn. 9).
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Golflehrer mit einem vom Verband der …
Diese (Neu-)Fassung ist anwendbar, da der hier zu beurteilende Sachverhalt auch über das Inkrafttreten der Änderung des § 7a m.W.v. 01.04.2022 hinaus fortwirkt (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B -, in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - L 8 BA 222/18
Statusfeststellung der Sozialversicherungspflicht als Apothekervertreter in der …
Soweit nach der seit dem 01.04.2022 geltenden Fassung des § 7a SGB IV (n.F.) eine Entscheidung nicht mehr zur Versicherungspflicht, sondern zum Erwerbsstatus, d.h. zur Frage, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, beantragt werden kann, entfaltet dies keine prozessuale Wirkung auf Vorgänge, die wie hier verwaltungsrechtlich noch nach § 7a SGB IV a.F. abgeschlossen worden sind (…vgl. ausführlich Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.;… Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.; vgl. für Tätigkeiten, die - wie die vorliegende - jedenfalls vor dem 01.04.2022 beendet worden sind BSG Beschl. v. 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9). - SG Ulm, 18.09.2025 - S 13 BA 2730/23
Sozialversicherungspflicht - Honorararzt in einem MVZ - abhängige Beschäftigung - …
Rn. 38 Hat die Tätigkeit nur vor dem 01.04.2022 stattgefunden, verbleibt es mangels Übergangsregelung mit Rückwirkung bei der Anwendung des alten Rechts (vgl. BSG, Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B -, juris Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15.02.2023 - L 16 BA 76/19 -, juris Rn. 74 m.w.N.; auch die Verbescheidung vor dem 01.04.2022 voraussetzend: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, Rn. 44 ;… dass., Urteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 -, Rn. 54; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2023 - L 8 BA 222/18 -, alle juris). - LSG Baden-Württemberg, 23.10.2024 - L 2 BA 3866/21
Sozialgerichtliches Verfahren - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …
Rn. 73 Soweit die Beklagte auf die Neuregelung des § 7a SGB IV in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung verwiesen hat und davon ausgegangen ist, dass aufgrund dieser Neuregelung die Abgabe des vom Senat angeregten Teilanerkenntnisses nicht mehr möglich sei, verkennt sie, dass dieser Vorschrift keine Rückwirkung für in der Vergangenheit (also vor dem 01.04.2022) abgeschlossene Tätigkeiten zukommt, denn grundsätzlich gelten Vorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ohne Rückwirkung in die Vergangenheit (vgl. explizit zu § 7a SGB IV neue Fassung: BSG, Beschluss vom 19.06.2023 - B 12 BA 6/23 B - juris Rn. 9). - BSG, 16.12.2024 - B 7 AS 77/24 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer …
- LSG Hamburg, 21.10.2025 - L 3 BA 19/23
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- SG Ulm, 20.06.2024 - S 13 BA 2280/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - L 3 BA 8/23
Feststellung der Versicherungspflicht; Betriebsprüfung; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2023 - L 3 R 206/22
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - 40% der …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2024 - L 9 BA 1572/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".