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   VGH Bayern, 25.04.2007 - 12 BV 06.3021   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,80552
VGH Bayern, 25.04.2007 - 12 BV 06.3021 (https://dejure.org/2007,80552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2007 - 12 BV 06.3021 (https://dejure.org/2007,80552)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2007 - 12 BV 06.3021 (https://dejure.org/2007,80552)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …

    34 Über den - hier nicht vorliegenden - Fall hinaus, in dem im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG die Frage, ob die behauptete Betriebsstilllegung einen Betriebsübergang darstellt, schon deshalb keine Bedeutung hat, weil die Kündigung des bisherigen Arbeitgebers (mangels rechtzeitiger Erklärung ihrer Zulässigkeit durch die zuständige Behörde) nicht mehr wirksam noch vor der behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen werden konnte und sie daher ins Leere ginge, falls stattdessen ein Betriebsübergang auf den neuen Arbeitgeber vorläge (…OVG NRW, Urt. v. 21. März 2000 - 22 A 5137/99 -, juris Rn. 13 bis 16, zu § 18 BErzGG;… VG Saarland, Urt. v. 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 -, juris Rn. 20 bis 22;… VG Sigmaringen, Urt. v. 5. Februar 2003 - 5 K 1155/01 -, juris Rn. 21 bis 23;… VG Berlin, Urt. v. 21. März 1995 - 8 A 187.94 -, juris Rn. 17), ist somit auch ansonsten eine solche Prüfung im Rahmen des § 9 Abs. 3 MuSchG - abgesehen allenfalls von offensichtlichen Fällen - nicht geboten (…im Ergebnis ebenso: VG Augsburg, Urt. v. 23. März 2010 - Au 3 K 09.1562 -, juris Rn. 21;… VG Ansbach, Beschl. v. 31. März 2009 - AN 14 K 08.02237 -, juris Rn. 26;… VG Hannover, Urt. v. 12. Dezember 2000 - 7 A 2501/99 -, juris Rn. 38;… zu § 18 BEEG: VG Augsburg, Urt. v. 17. März 2009 - Au 3 K 08.981 -, juris Rn. 40/41;… zu § 18 BErzGG: VG Augsburg, Urt. v. 31. Mai 2005 - Au 3 K 04.1873 -, juris Rn. 28; dem für § 18 BErzGG wohl zuneigend: BayVGH, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 BV 06.3021 -, juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 12.10.2009 - W 3 K 08.1898

    Betriebsstilllegung als besonderer Fall im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 BEEG; …

    Sollte das Arbeitsgericht hingegen später tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB gegeben ist, würde die Zulassung der Kündigung durch das Gewerbeaufsichtsamt die Klägerin erst gar nicht in ihren Rechten berühren, weil die Kündigung nur für den Fall zugelassen wurde, dass das Arbeitsverhältnis nicht im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist (vgl. auch BayVGH v. 25.04.2007 12 BV 06.3021).
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