Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§§ 97a Abs. 1 Satz 1, 91 Abs. 2 Nr. 3, § 35a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB VIII, §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 2 EinglHV
Eingliederungshilfe: Auskunftspflicht der Eltern zur Ermittlung eines Kostenbeitrags bei Besuch einer Privatschule | Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule; Auskunftspflicht der Eltern zur Ermittlung eines Kostenbeitrags; Abgrenzung der teilstationären ... - Landesanwaltschaft Bayern
§§ 97a Abs. 1 Satz 1, 91 Abs. 2 Nr. 3, § 35a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB VIII, §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 2 EinglHV
Eingliederungshilfe: Auskunftspflicht der Eltern zur Ermittlung eines Kostenbeitrags bei Besuch einer Privatschule | Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule; Auskunftspflicht der Eltern zur Ermittlung eines Kostenbeitrags; Abgrenzung der teilstationären ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingliederungshilfe: Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule Auskunftspflicht der Eltern zur Ermittlung eines Kostenbeitrags Abgrenzung der teilstationären Leistung von ambulanten Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gymnasiale Betreuung eines Kindes mit Asperger-Syndrom ist keine teilstationäre Jugendhilfeleistung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung einer teilstationären von einer ambulanten Jugendhilfeleistung anhand der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung
Verfahrensgang
- VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.4026
- VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91
Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Die Abgrenzung einer teilstationären von einer ambulanten Jugendhilfeleistung richtet sich nach der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung (im Anschluss an BVerwG, U.v. 24.2.1994 - 5 C 24.92 - BVerwGE 95, 149, 153;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 17.91 - juris Rn. 18; U.v. 24.2.1994 - 5 C 13.91 - juris Rn. 17).Sie geht ferner mit einer Erweiterung des Verantwortungsbereichs des Trägers der Einrichtung einher, der nicht nur die eigentliche Hilfeleistung erbringen, sondern darüber hinaus die Verantwortung für die gesamte Betreuung des Hilfeempfängers während seines Aufenthalts in der Einrichtung tragen muss (im Anschluss an BVerwG, U.v. 22.5.1975 - VC 19.74 - BVerwGE 48, 228; Ue.v. 24.2.1994, a.a.O.).
Ob eine Einrichtung eine teilstationäre Betreuung erbringt oder ob diese als ambulante Leistung einzustufen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung ab (…BVerwG, U.v. 24.2.1994 - 5 C 24/92 - BVerwGE 95, 149 ff., Rn. 18 bei juris;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 17/91 - juris Rn. 18; U.v. 24.2.1994 - 5 C 13/91 - juris Rn. 17).
26 Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 22.5.1975 - VC 19.74 - BVerwGE 48, 228; U.e vom 24.2.1994, a.a.O.) stellt insoweit zum einen auf das Kriterium der "Aufnahme" in die Einrichtung und in diesem Zusammenhang auf ein zeitliches Moment ab, wonach sich die Betreuung des Leistungsberechtigten nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages, wie bei der Ambulanz, beziehen darf.
Dabei kann dahinstehen, inwieweit das Konzept der Schule selbst überhaupt auf die Erbringung teilstationärer Betreuung ausgerichtet ist, weil es maßgeblich darauf ankommt, ob die Schule im konkreten Einzelfall als teilstationäre Einrichtung fungiert (BVerwG, U.e vom 24.2.1994, a.a.O.;… vgl. auch LSG NRW, U.v. 15.5.2013 - L 20 SO 67/08 - juris Rn. 48 m.w.N.).
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für Überschreitung der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Sie geht ferner mit einer Erweiterung des Verantwortungsbereichs des Trägers der Einrichtung einher, der nicht nur die eigentliche Hilfeleistung erbringen, sondern darüber hinaus die Verantwortung für die gesamte Betreuung des Hilfeempfängers während seines Aufenthalts in der Einrichtung tragen muss (im Anschluss an BVerwG, U.v. 22.5.1975 - VC 19.74 - BVerwGE 48, 228;… Ue.v. 24.2.1994, a.a.O.).26 Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 22.5.1975 - VC 19.74 - BVerwGE 48, 228;… U.e vom 24.2.1994, a.a.O.) stellt insoweit zum einen auf das Kriterium der "Aufnahme" in die Einrichtung und in diesem Zusammenhang auf ein zeitliches Moment ab, wonach sich die Betreuung des Leistungsberechtigten nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages, wie bei der Ambulanz, beziehen darf.
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 22.5.1975, a.a.O., Rn. 21 bei juris) speziell im Hinblick auf Schulen ausgeführt, dass diese teilstationäre Betreuung nur dann bieten, wenn dem Schüler über die bloße Vermittlung des Lernstoffs und die damit zwangsläufig verbundene Betreuung hinaus ein besonderes Maß physischen und psychischen Rüstzeugs zur Verfügung gestellt wird, das eine wenigstens zeitweise Integration in die Schule erfordert, damit die gesteigerte Verantwortung des Einrichtungsträgers insbesondere hinsichtlich der Betreuung bis zum Wechsel der Obhut getragen werden kann.
Dafür, dass dem Sohn der Kläger auf Grund dieser Wochenstunde im D...-Gymnasium ein "besonderes Maß physischen und psychischen Rüstzeugs zur Verfügung gestellt" wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1975 a.a.O), bestehen aus Sicht des Senats aber keine ausreichenden Anhaltspunkte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Rn. 34 Dass das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 25. April 2012 (12 A 659/11) einen Privatschulbesuch als teilstationäre Hilfeleistung ansieht, wie die Landesanwaltschaft meint, erschließt sich dem Senat nicht.Vielmehr wird in der genannten Entscheidung als Rechtsgrundlage für den darin streitgegenständlichen Anspruch eines seelisch behinderten Kinds auf Übernahme des Schulgelds unter anderem die Bestimmung des § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII zitiert (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris Rn. 62), die gerade die Eingliederungshilfe in ambulanter Form beinhaltet.
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92
Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Die Abgrenzung einer teilstationären von einer ambulanten Jugendhilfeleistung richtet sich nach der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung (im Anschluss an BVerwG, U.v. 24.2.1994 - 5 C 24.92 - BVerwGE 95, 149, 153;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 17.91 - juris Rn. 18;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 13.91 - juris Rn. 17).Ob eine Einrichtung eine teilstationäre Betreuung erbringt oder ob diese als ambulante Leistung einzustufen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung ab (BVerwG, U.v. 24.2.1994 - 5 C 24/92 - BVerwGE 95, 149 ff., Rn. 18 bei juris;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 17/91 - juris Rn. 18;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 13/91 - juris Rn. 17).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 20 SO 67/08
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Dabei kann dahinstehen, inwieweit das Konzept der Schule selbst überhaupt auf die Erbringung teilstationärer Betreuung ausgerichtet ist, weil es maßgeblich darauf ankommt, ob die Schule im konkreten Einzelfall als teilstationäre Einrichtung fungiert (…BVerwG, U.e vom 24.2.1994, a.a.O.; vgl. auch LSG NRW, U.v. 15.5.2013 - L 20 SO 67/08 - juris Rn. 48 m.w.N.).Soweit im Zusammenhang mit der Beschulung behinderter Kinder die Annahme einer teilstationären Leistung bejaht wurde, lagen den Entscheidungen vielmehr andere Fallkonstellationen zugrunde, bei denen für die Schüler weitere Betreuungsleistungen erbracht wurden (BayVGH, B.v. 24.3.2004 - 12 CE 03.3203 - FEVS 55, 554; LSG NRW, U.v. 15.5.2013 - L 20 SO 67/08 - juris Rn. 49; LSG Baden-Württemberg, U.v. 3.6.2013 - L 7 SO 1931/13 BR-B - juris).
- BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Auch das Bundessozialgericht hat es mit Urteil vom 15. November 2012 (B 8 SO 10/11 R - BSGE 112, 196, Rn. 12 bei juris) generell als zweifelhaft erachtet, ob eine Schule überhaupt als teilstationäre Einrichtung qualifiziert werden kann, musste auf diese Frage in der dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fallkonstellation aber nicht weiter eingehen. - LSG Baden-Württemberg, 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Soweit im Zusammenhang mit der Beschulung behinderter Kinder die Annahme einer teilstationären Leistung bejaht wurde, lagen den Entscheidungen vielmehr andere Fallkonstellationen zugrunde, bei denen für die Schüler weitere Betreuungsleistungen erbracht wurden (BayVGH, B.v. 24.3.2004 - 12 CE 03.3203 - FEVS 55, 554;… LSG NRW, U.v. 15.5.2013 - L 20 SO 67/08 - juris Rn. 49; LSG Baden-Württemberg, U.v. 3.6.2013 - L 7 SO 1931/13 BR-B - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 B 319/08
Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Schulbesuch
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Im Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2008 (12 B 319/08 - juris Rn. 21) findet sich zwar die Aussage, dass eine "Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung" durchaus als teilstationäre Einrichtung in Betracht komme, dies wird aber nicht begründet. - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 17.91
Begriff der Einrichtung - Dezentrale Unterkunft betreuter Personen - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Die Abgrenzung einer teilstationären von einer ambulanten Jugendhilfeleistung richtet sich nach der Art der jeweiligen Hilfemaßnahme und dem Konzept der in Anspruch genommenen Einrichtung (im Anschluss an BVerwG, U.v. 24.2.1994 - 5 C 24.92 - BVerwGE 95, 149, 153; U.v. 24.2.1994 - 5 C 17.91 - juris Rn. 18;… U.v. 24.2.1994 - 5 C 13.91 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 8 A 2866/93
Eingliederungshilfe (Schulgeld) für ein deutsches behindertes Kind im Ausland - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786
Im Übrigen wird bereits in den Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1978 (…VIII A 1529/75 - juris Rn. 38) und vom 6. Februar 1996 (8 A 2866/93 - juris Rn. 24 ff.) vielmehr betont, dass Schulen nur im Einzelfall als teilstationäre Einrichtungen angesehen werden könnten, sofern sie besondere Einrichtungen zur Betreuung behinderter Schüler unterhielten, die über einen erfolgversprechenden Schulunterricht hinausgingen. - VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.4026
Die Übernahme von Schulgebühren im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine …
- VGH Bayern, 18.12.2007 - 12 CE 07.2800
- VGH Bayern, 24.03.2004 - 12 CE 03.3203
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1978 - VIII A 1529/75
- VG Karlsruhe, 21.07.2026 - 8 K 3774/24
Auskunftspflicht; Kostenbeitrag
Rn. 23 Die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens nach § 97a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII setzt nicht voraus, dass von dem Adressaten tatsächlich ein Kostenbeitrag erhoben werden kann, weil darüber in der Regel erst nach Vorliegen der Auskunft entschieden werden kann (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris Rn. 21;… Kunkel/Pattar, in Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 8. Aufl. 2022, § 97a Rn. 8).Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung erfordert lediglich, dass eine grundsätzlich kostenbeitragspflichtige Maßnahme des Jugendhilfeträgers im Sinne der § 90 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und § 91 SGB VIII vorliegt, der Auskunftspflichtige zum genannten Personenkreis gehört, die Auskunft seine Einkommensverhältnisse betrifft und zur Ermittlung der Kostenbeitragspflicht benötigt wird (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris Rn. 21).
Nach einer Auffassung kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme im Rahmen der Auskunftsverpflichtung gar nicht an (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris Rn. 21;… Stähr in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Juni 2009, § 97a, Rn. 4a), nach anderer Auffassung allenfalls dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Jugendhilfemaßnahme offensichtlich ist oder bereits feststeht (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 17.9.2013 - 4 LA 50/12 -, juris Rn. 5; wohl auch OVG NRW…, Beschluss vom 19.5.2016 - 12 A 1798/15 -, juris Rn. 3; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21.1.1993 - 5 C 22.90 -, BVerwGE 91, 375 = juris Rn. 13;… Loos in Wiesner/Wapler, 7. Aufl. 2026, SGB VIII, § 97a Rn. 2a;… Hahn in Rolfs/Fuchsloch, BeckOGK, SGB VIII, § 97a Rn. 10 ).
- VGH Bayern, 15.07.2019 - 12 ZB 16.1982
Kostenübernahme für offene Ganztagsbetreuung an einer privaten Förderschule im …
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BayVGH, U.v. 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 - BeckRS 2014, 50249 Rn. 25 ff.), steht der Besuch einer Schule nicht von vornherein der Aufnahme in eine teilstationäre Einrichtung gleich.Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Senat (BayVGH, U.v. 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 - BeckRS 2014, 50249;… ferner B.v. 18.12.2007 - 12 CE 07.2800, 12 C 07.2901 - BeckRS 2010, 56565 Rn. 27) in den bislang entschiedenen Einzelfällen die in Rede stehende schulische Betreuung des Hilfebedürftigen nicht der Leistung in einer "anderen teilstationären Einrichtung" zugeordnet hat.
- VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 2837/16
Kostenbeitragspflicht für teilstationäre Beschulungsleistung für Kinder mit …
Rn. 50 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (vgl. U. v. 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris) - Beschulung in einem privaten Gymnasium mit kleinen Klassen für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf (Autismus-Spektrum-Störung, Legasthenie, Dyskalkulie) - die Auffassung vertrat, die Voraussetzungen einer teilstationären Jugendhilfemaßnahmen seien nicht erfüllt. - VG Stuttgart, 06.12.2017 - 7 K 4433/16
Verpflichtung zur Kostenübernahme für den Besuch des Kindes auf einem privaten …
Rn. 50 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer vergleichbaren Fallgestaltung (vgl. U. v. 15.4.2014 - 12 BV 12.1786 -, juris) - Beschulung in einem privaten Gymnasium mit kleinen Klassen für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf (Autismus-Spektrum-Störung, Legasthenie, Dyskalkulie) - die Auffassung vertrat, die Voraussetzungen einer teilstationären Jugendhilfemaßnahmen seien nicht erfüllt.
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