Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 10; ; VwGO § 11; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114 S. 1; ; SGB I § 14; ; SGB X § 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohngeldrecht: Wohngeld - Prozesskostenhilfe, materielle Beweislast des Antragstellers für sein zu berücksichtigendes Einkommen, Beratungs- und Amtsermittlungspflicht bei nachgewiesenem Einkommen, das den monatlichen Bedarf nicht deckt, Berücksichtigung nachträglicher ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungewissheit über einen Klageerfolg als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Unzureichende Angaben eines Antragstellers zu seinem Einkommen als Grund für die Ablehnung seines Antrages auf Wohngeld; Aufforderung zur Ergänzung fehlender Angaben für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.06.2005 - M 22 K 05.472
- VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02
Beurteilung der Erfolgsaussichten bei der Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen bei der im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nur erforderlichen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der erhobenen Klage (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO) die erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten nicht eindeutig so fern, dass ein Klageerfolg nicht zumindest offen erscheinen könnte und daher Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. dazu BVerfG vom 4.2.1997, NJW 1997, 2102; vom 7.4.2000, NJW 2000, 1936; vom 26.6.2003, NJW 2003, 3190). - VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03
Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wie dies der Beklagte hier getan hat, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da diesen die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (vgl. BVerwG vom 16.1.1974, BVerwGE 44, 265; VGH BW vom 7.6.2004, FEVS 56, 44; BayVGH vom 16.2.2005, Az.: 9 C 04.2383). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen bei der im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nur erforderlichen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der erhobenen Klage (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO) die erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten nicht eindeutig so fern, dass ein Klageerfolg nicht zumindest offen erscheinen könnte und daher Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. dazu BVerfG vom 4.2.1997, NJW 1997, 2102; vom 7.4.2000, NJW 2000, 1936; vom 26.6.2003, NJW 2003, 3190).
- BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89
Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Demgemäß werden im Klageverfahren die erst im Laufe des Prozesskostenhilfeverfahrens nachgebrachten Angaben der Klägerin zur tatsächlich bestehenden Bedarfsdeckung während des Bewilligungszeitraums zu berücksichtigen sein und ausnahmsweise nicht auf den generell für die Begründetheit des Antrags ankommenden Prognosezeitpunkt aufgrund der im Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Daten (vgl. BVerwG vom 23.1.1990, BVerwGE 84, 278) abgestellt werden können. - BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wie dies der Beklagte hier getan hat, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da diesen die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (vgl. BVerwG vom 16.1.1974, BVerwGE 44, 265; VGH BW vom 7.6.2004, FEVS 56, 44; BayVGH vom 16.2.2005, Az.: 9 C 04.2383). - BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener …
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen bei der im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nur erforderlichen summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der erhobenen Klage (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO) die erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten nicht eindeutig so fern, dass ein Klageerfolg nicht zumindest offen erscheinen könnte und daher Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (vgl. dazu BVerfG vom 4.2.1997, NJW 1997, 2102; vom 7.4.2000, NJW 2000, 1936; vom 26.6.2003, NJW 2003, 3190). - VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Für die Zeit vom 1. Dezember 2004 bis 31. März 2005 wird außerdem zu berücksichtigen sein, dass die Klägerin aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Dezember 2004 (Az. 12 CE 04.2960) Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz bezogen hat, so dass nur das pauschalierte Wohngeld nach §§ 31 ff. WoGG 2002 in Betracht käme. - VGH Bayern, 16.02.2005 - 9 C 04.2383
Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wie dies der Beklagte hier getan hat, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da diesen die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (vgl. BVerwG vom 16.1.1974, BVerwGE 44, 265; VGH BW vom 7.6.2004, FEVS 56, 44; BayVGH vom 16.2.2005, Az.: 9 C 04.2383).
- VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16
Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten
Rn. 52 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da den Antragsteller die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007, Az.: 12 C 05.1898, juris Rn. 3).Voraussetzung dafür, dass unter Berufung auf die materielle Beweislast des Antragstellers der Antrag abgelehnt werden kann, ist, dass die Behörde nicht nur alle ihr vom Antragsteller zugänglich gemachten Angaben über seine Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum auswertet, sondern auch, dass sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 Abs. 1 SGB X den unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise dazu auffordert, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007, Az.: 12 C 05.1898, juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11
Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Einkommensverhältnisse; …
Das schließt die Pflicht ein, einen unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise auf Mängel bei der Antragstellung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, diese Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (VGH München, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 12 C 05.1898 -, Rn. 3 bei juris) oder aus Sicht der Behörde unplausible Angaben zu plausibilisieren.Das schließt die Pflicht ein, einen unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise auf Mängel bei der Antragstellung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, diese Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (VGH München, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 12 C 05.1898 -, Rn. 3 bei juris) oder aus Sicht der Behörde unplausible Angaben zu plausibilisieren.
- VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
Fehlerhafte wohngeldrechtliche Plausibilitätsberechnung
Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender und insbesondere nicht hinreichend glaubhafter Angaben des Antragstellers nicht verlässlich ermitteln, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abgelehnt werden (…vgl. BVerwG. Urt. v. 16.01.1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschl. v. 15.05.2007 - 12 C 05.1898 -, juris Rn. 3;… VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017 - 8 K 5706/16 -, juris Rn. 52 ;… VG München, Urt. v. 18.04.2019 - M 22 K 17.2772 -, juris Rn. 19).
- VG Würzburg, 10.08.2012 - W 3 K 10.1205
Einkommen, Grundsicherung, Lebensunterhalt, Wohngeld
Lassen sich trotz aller Bemühungen die Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs nicht ermitteln, so geht dies nach den Regeln der materiellen Beweislast zu Lasten des Klägers (BVerwG, U.v. 16.01.1974, BVerwGE 44, 265, RdNr. 15, 22f. ; BayVGH, Beschuss vom 15.05.2007, Az. 12 C 05.1898, RdNr. 3 ; BayVGH, B.v. 16.02.2005, Az. 9 C 04.2383, RdNr. 27 ;… VGH Mannheim, a.a.O. RdNr. 8 ; VG Würzburg, U.v. 22.03.2012, Az. W 3 K 11.984, ; VG Augsburg, U.v. 26.04.2011, Az. Au 6 K 10.1582, RdNr. 16 ; VG München, U.v. 09.07.2004, Az. M 22 K 02.4368, RdNr. 41 ; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, 59. Lieferung April 2008, RdNr. 16 zu § 11).Rn. 23 Verbleiben demnach Zweifel an der Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Wohngeldantragstellers, weil die nachgewiesenen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Bedarf - den Regelsatz nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelsatz enthaltenen Aufwendungen des Wohngeldantragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken, so hat die Wohngeldstelle grundsätzlich die Möglichkeit, den Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abzulehnen (vgl. BayVGH, U.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898 ; vgl. VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 ; vgl. VG München, U.v. 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879 ; vgl. VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).
In einem solchen Fall ist zu vermuten, dass tatsächlich höhere diesen Bedarf deckende Einnahmen verschwiegen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 15.05.2007, Az. 12 C 05.1898 ).
- VG München, 18.04.2019 - M 22 K 17.2772
Ablehnung des Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast
Ein solches Vorgehen kommt auch bei nicht glaubhaften, unplausiblen oder widersprüchlichen Angaben in Betracht, wobei aber zu beachten ist, dass es in einem solchen Fall regelmäßig geboten sein wird, dem Antragsteller die Möglichkeit einzuräumen, die aus Sicht der Behörde gegebenen Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu ergänzen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 12 C 05.1898 - juris Rn. 3).Vielmehr hat sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I und ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 Abs. 1 SGB X den unkundigen Antragsteller auch in für ihn verständlicher Weise dazu aufzufordern, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 12 C 05.1898 - juris Rn. 3).
- VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.826
Ablehnung eines Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast …
Rn. 16 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass ein Antrag auf Wohngeld dann abgelehnt werden kann, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da den Antragsteller die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007 - 12 C 05.1898 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).Voraussetzung dafür, dass unter Berufung auf die materielle Beweislast des Antragstellers der Antrag abgelehnt werden kann, ist, dass die Behörde nicht nur alle ihr vom Antragsteller zugänglich gemachten Angaben über seine Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum auswertet, sondern auch, dass sie im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I und ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 20 Abs. 1 SGB X den unkundigen Antragsteller in für ihn verständlicher Weise dazu auffordert, als fehlend erscheinende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (BayVGH, Beschluss vom 15.05.2007 - 12 C 05.1898 Rn. 3).
- VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253
Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt
Ein solches Vorgehen kommt auch bei nicht glaubhaften, unplausiblen oder widersprüchlichen Angaben in Betracht, wobei aber zu beachten ist, dass es in einem solchen Fall regelmäßig geboten sein wird, dem Antragsteller die Möglichkeit einzuräumen, die aus Sicht der Behörde gegebenen Mängel zu beheben, indem er etwa dazu aufgefordert wird, als fehlend erscheinende Angaben zu ergänzen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 12 C 05.1898 - juris Rn. 3). - VG Würzburg, 22.01.2015 - W 3 E 14.1264
Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindertagesstätte
Rn. 36 Allerdings darf ein Antrag auf die Bewilligung einer beitragsunabhängigen Sozialleistung dann abgelehnt werden, wenn sich wegen unzureichender Angaben des Antragstellers dessen Einkommen trotz aller Bemühungen der Beteiligten nicht verlässlich ermitteln lässt, da den Antragsteller die materielle Beweislast hinsichtlich aller Bewilligungsvoraussetzungen trifft (BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 12 C 05.1898 - juris;… Grube/Warendorf, SGB XII, Kommentar, 4. Aufl. 2012, Einleitung Rn. 136).Lassen sich trotz aller Bemühungen die Voraussetzungen des Sozialleistungsanspruches nicht ermitteln, so geht dies nach den Regeln der materiellen Beweislast zu Lasten des Antragstellers (BVerwG, U.v. 16.1.1974 - BVerwGE 44, 265; BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 12 C 05.1898 - juris; VG Würzburg, U.v. 22.3.2012 - W 3 K 11.984 - juris).
- VG Freiburg, 06.04.2011 - 3 K 1467/10
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung anrechenbaren Vermögens und …
Die Behörde hat mithin den unkundigen Antragsteller aufzufordern, fehlende Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 15.05.2007 - 12 C 05.1898 -, juris). - VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
Einstweilige Anordnung; Wohngeld; Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung; kein …
Rn. 22 Im vorliegenden Fall verbleiben jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers, weil er nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass seine Einnahmen ausreichen, um seinen geschätzten Bedarf - den Regelbedarf nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelbedarf enthaltenen Aufwendungen des Antragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken (vgl. BayVGH, B.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898; VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 und 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879; VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).In einem solchen Fall ist zu vermuten, dass tatsächlich höhere, diesen Bedarf deckende Einnahmen verschwiegen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 15.05.2007, Az. 12 C 05.1898 ; VG Würzburg, U.v. 10.08.2012, Az. W 3 K 10.1205).
- VG München, 23.11.2017 - M 22 K 17.5024
Berechnung von Wohngeld auf Grundlage einer Einkommensprognose
- OVG Sachsen, 09.06.2021 - 3 A 133/20
Sachverhalt; Amtsermittlung; Darlegung; Wohngeld
- VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 11.984
Ermittlung des Einkommens und der zu berücksichtigenden Belastung
- VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 11.582
Wohngeld; Wohngeldberechtigung; betreutes Wohnen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - 12 E 1017/18
- VG München, 27.04.2017 - M 22 K 16.1648
Bewilligung von Wohngeld
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