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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.11.2006 - 12 C 06.1924   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,39379
VGH Bayern, 30.11.2006 - 12 C 06.1924 (https://dejure.org/2006,39379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2006 - 12 C 06.1924 (https://dejure.org/2006,39379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2006 - 12 C 06.1924 (https://dejure.org/2006,39379)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG München, 20.12.2016 - M 24 S 16.3618

    Landesinterne Umverteilung von Asylbewerbern

    Rn. 60 Die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts werden im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO stets als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen angesehen (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist - obwohl § 166 VwGO auch auf § 121 Abs. 3 ZPO verweist - wegen der nach § 166 VwGO bloß entsprechenden Anwendung der Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe auch im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden, wenn - wie vorliegend - der Wohnsitz der Antragsteller und Kläger nicht im Gerichtsbezirk liegt und der von ihnen gewählte Rechtsanwalt seinerseits in der Nähe des Wohnsitzes der Antragsteller und Kläger ansässig ist (vgl. BayVGH vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • VG München, 31.01.2017 - M 24 S 16.3628

    Landesinterne Umverteilung ukrainischer Asylbewerber in die …

    Rn. 59 Die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts werden im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO stets als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen angesehen (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist - obwohl § 166 VwGO auch auf § 121 Abs. 3 ZPO verweist - wegen der nach § 166 VwGO bloß entsprechenden Anwendung der Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe auch im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden, wenn - wie vorliegend - der Wohnsitz der Antragsteller und Kläger nicht im Gerichtsbezirk liegt und der von ihnen gewählte Rechtsanwalt seinerseits in der Nähe des Wohnsitzes der Antragsteller und Kläger ansässig ist (vgl. BayVGH vom 30.11.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im …

    Rn. 4 Dementsprechend ist jedenfalls in verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren (…ebenso für zivilgerichtliche Verfahren: Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18a, m.w.N.;… Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 2. Aufl. 2014, Rn. 630) auch ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann unbeschränkt beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - Bayer. VGH, Beschluss vom 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris; Thür. OVG, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 30.05.1989 - 13 E 35/89 - juris;… Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Denn nach allgemeiner Auffassung werden die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen angesehen, da § 162 Abs. 1 VwGO nicht eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung enthält (vgl. nur: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2011 - 2 D 69/10 -, juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, juris;… Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 141; jew. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären …

    Eine Ausnahme ist jedoch nach dem im Verwaltungsprozess geltenden Kostenrecht geboten, wenn die Partei die Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt, der an ihrem Wohnsitz oder in dessen Nähe ansässig ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, JurBüro 2007, 150; ThürOVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, zit. n. juris; VGH BW, Beschl. v. 21.10.1996 - A 14 S 3124/95 -, zit. n. juris; OVG NW, Beschl. v. 24.1.1992 - 5 E 1522/91.A -,AnwBl 1993, 300; OVG RhPf, Beschl. v. 30.5.1989 - 13 E 35/89 -, NVwZ-RR 1990, 280).
  • OVG Sachsen, 11.04.2011 - 2 D 69/10

    Prozesskostenhilfe, Voraussetzungen der Beiordnung eines auswärtigen …

    Denn § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO enthält keine dem § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung dahingehend, dass Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nur bei Notwendigkeit der Zuziehung zu erstatten sind (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Februar 2009 - 2 E 101/08 - ThürOVG, Beschl. v. 23. April 2001 - 3 KO 827/98 - VGH BW, Beschl. v. 26. Oktober 2006 - 13 S 1799/06 -; BayVGH, Beschl. v. 30. November 2006 - 12 C 06.1924 -, jeweils juris).
  • VG München, 06.07.2012 - M 24 K 12.2238

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; zur …

    Nach allgemeiner Auffassung werden die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO stets als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Auslagen angesehen, da § 162 Abs. 1 VwGO nicht eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung enthält (BayVGH vom 30. November 2006, 12 C 06.1924, juris Rdnr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2007 - L 10 B 1781/07
    Auch der zuvor geltenden Fassung des § 121 Abs. 3 ZPO, die wegen des Abstellens auf einen nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt nicht auf den Sozialgerichtsprozess passte, da diesem die Zulassung bei einem Prozessgericht seit jeher fremd ist, war für die Sozialgerichtsbarkeit der Grundgedanke zu entnehmen, die im Rahmen der PKH von der Staatskasse zu übernehmenden Kosten zu begrenzen und unnötige Reisekosten zu vermeiden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2002 - L 13 RA 763/02 PKH-B - veröffentlicht unter www.juris.de (juris); für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 30. November 2006 - 12 C 06.1924 - juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 23. April 2001 - 3 KO 827/98 - juris).
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