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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,42012
VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063 (https://dejure.org/2010,42012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2010 - 12 C 10.1063 (https://dejure.org/2010,42012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 12 C 10.1063 (https://dejure.org/2010,42012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterhaltsvorschussrecht- Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe- Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 UVG- Antragsberechtigung nach § 9 Abs. 1 UVG- Klagebefugnis- Â

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.12.2008 - 12 C 08.2711

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063
    Das Verwaltungsgericht hat zudem mit der Versagung von Prozesskostenhilfe konkludent deutlich gemacht (…siehe dazu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 91 RdNr. 23), dass es für eine Klageänderung beim Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Antrags auf Prozesskostenhilfe (siehe dazu BayVGH vom 9.12.2008 Az. 12 C 08.2711;… Peter Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 166 RdNr. 39) die Sachdienlichkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO verneint.
  • VGH Bayern, 06.10.2009 - 12 C 09.2319

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063
    Rn. 6 Mit ihrer Klage vom 18. Dezember 2009 begehrt die anwaltlich vertretene Klägerin aber ausdrücklich die Verurteilung des Beklagten, ihr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr Kind Christine zu gewähren (vgl. dazu etwa auch die beiden Senatsbeschlüsse vom 6.10.2009 Az. 12 C 09.2319 und 12 C 09.2320).
  • VGH Bayern, 06.10.2009 - 12 C 09.2320

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2010 - 12 C 10.1063
    Rn. 6 Mit ihrer Klage vom 18. Dezember 2009 begehrt die anwaltlich vertretene Klägerin aber ausdrücklich die Verurteilung des Beklagten, ihr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr Kind Christine zu gewähren (vgl. dazu etwa auch die beiden Senatsbeschlüsse vom 6.10.2009 Az. 12 C 09.2319 und 12 C 09.2320).
  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488

    § 9 Abs. 1 UVG räumt dem alleinerziehenden Elternteil eine eigenständige …

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (…U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (…U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines …

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (B.v. 30.7.2007, 12 C 07.673; B.v. 6.7.2010, 12 C 10.1063, ) der Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (…U.v. 23.9.1999, 16 A 461/99 - , Rn. 7 ff. m.w.N.) und des Sächsischen OVG (…U.v. 16.3.2011, 5 D 181/10 - , Rn. 8) an, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils begründet, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen.
  • VG Würzburg, 07.07.2011 - W 3 K 11.170

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Rn. 37 Das erkennende Verwaltungsgericht stellt damit nicht in Abrede, dass auch das allein materiell-rechtlich anspruchsberechtigte Kind selbst, sofern es insoweit ordnungsgemäß nach §§ 1626, 1629 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB von beiden Elternteilen bzw. Sorgerechtsinhaber gemeinsam im gerichtlichen Verfahren gesetzlich vertreten würde, im Übrigen sofern es in sonstiger Weise ordnungsgemäß im gerichtlichen Verfahren gesetzlich vertreten würde, insbesondere nach §§ 1773 ff. BGB, selbst klagebefugt i.S. des § 42 Abs. 2 VwGO wäre (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.07.2007, Az.: 12 C 07/673, juris, und B.v. 06.07.2010, Az.: 12 C 10.1063, juris).
  • VG Würzburg, 14.06.2011 - W 3 K 11.341

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Rn. 21 Hierbei wird nicht in Abrede gestellt, dass, schon im Hinblick auf die Definition der Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UVG, auch dem unterhaltsberechtigten Kind selbst (gesetzlich vertreten gemäß § 1629 BGB) ein eigenes Klagerecht zustehen kann (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.07.2007, Az. 12 C 07/673, juris, RdNr. 3, und B.v. 06.07.2010, Az. 12 C 10.1063, juris, RdNr. 6).
  • VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1062

    Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …

    Rn. 21 Zweifel bestehen jedoch hinsichtlich der Klagebefugnis der Klägerin, da allein deren Sohn leistungsberechtigt ist und deshalb vom Elternteil allenfalls Leistungen an das Kind erstritten werden können (vgl. § 1 Abs. 1 UVG; BayVGH, B.v. 6.7.2010 - 12 C 10.1063 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 1269/10

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung höherer Unterhaltsleistungen gem. …

    Rn. 27 - 12 C 10.1063 -, juris,.
  • VG Würzburg, 05.07.2011 - W 3 K 10.1104

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Rn. 29 Das erkennende Verwaltungsgericht stellt damit nicht in Abrede, dass auch das materiell-rechtlich anspruchsberechtigte Kind selbst, sofern es insoweit ordnungsgemäß nach §§ 1626, 1629 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB von beiden Elternteilen bzw. Sorgerechtsinhabern gemeinsam im gerichtlichen Verfahren gesetzlich vertreten würde, im Übrigen sofern es in sonstiger Weise ordnungsgemäß im gerichtlichen Verfahren gesetzlich vertreten würde, insbesondere nach §§ 1773 ff. BGB, selbst klagebefugt i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO wäre (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.07.2007, Az.: 12 C 07/673, juris, und B.v. 06.07.2010, Az.: 12 C 10.1063, juris).
  • VG Augsburg, 11.10.2013 - Au 3 K 13.1063

    Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen; Leben bei einem …

    Rn. 21 Zweifel bestehen jedoch hinsichtlich der Klagebefugnis der Klägerin, da allein deren Sohn leistungsberechtigt ist und deshalb vom Elternteil allenfalls Leistungen an das Kind erstritten werden können (vgl. § 1 Abs. 1 UVG; BayVGH, B.v. 6.7.2010 - 12 C 10.1063 - juris).
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