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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,979
VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468 (https://dejure.org/2014,979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2014 - 12 C 13.2468 (https://dejure.org/2014,979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 12 C 13.2468 (https://dejure.org/2014,979)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v.4.9.2008 - 5 C 30/07 - BVerwGE 132, 10 ff. Rn. 24) ist für die Frage, ob ein behauptetes Darlehen ausbildungsförderungsrechtlich nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, allein maßgeblich, ob ein Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen werden kann.
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Rn. 2 Die zulässige Beschwerde, der das Verwaltungsgericht nicht abgeholfen hat, erweist sich als unbegründet, da auch unter Berücksichtigung des Vortrags im Beschwerdeverfahren und unter Beachtung des spezifisch prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. etwa BVerfG, B.v. 22.5.2012 - 2 BvR 820/11 - NVwZ 2012, 1390 Rn. 10 f.) der Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO zukommen (1.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Auch dieser Umstand würde im Übrigen zur Vermögensanrechnung führen, da ein im Eigentum des Auszubildenden stehendes Kraftfahrzeug nicht als Haushaltsgegenstand nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG anrechnungsfrei bliebe (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 3.09 - NVwZ-RR 2010, 926).
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris Rn. 35; Sächsisches OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; speziell zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (…vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris Rn. 35; Sächsisches OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; speziell zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10

    Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (…vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris Rn. 35; Sächsisches OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; speziell zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • VGH Bayern, 23.07.2008 - 12 BV 07.1595

    Anrechenbarkeit eines Grundstücks zum Vermögen des Auszubildenden bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Selbst wenn man das Anwartschaftsrecht als entsprechend werthaltig ansehen würde, gelangte man zwar nicht mehr zur fiktiven, jedoch zur realen Vermögensanrechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2008 - 12 BV 07.1595 - juris Rn. 29;… VG Schleswig, U.v. 27.2.2013 - 15 A 122/12 - juris Rn. 25 f.).
  • VG Schleswig, 27.02.2013 - 15 A 122/12

    Vermächtnis als BAföG-rechtliches Vermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Selbst wenn man das Anwartschaftsrecht als entsprechend werthaltig ansehen würde, gelangte man zwar nicht mehr zur fiktiven, jedoch zur realen Vermögensanrechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG (…vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2008 - 12 BV 07.1595 - juris Rn. 29; VG Schleswig, U.v. 27.2.2013 - 15 A 122/12 - juris Rn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 C 09.3144

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
    Rn. 12 Ungeachtet dessen rechnete ferner ein unterhaltsrechtlicher Anspruch des volljährigen, noch in der Ausbildung befindlichen Klägers auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses in persönlichen Angelegenheiten nach §§ 1601, 1610 Abs. 1 BGB und § 1360a Abs. 4 BGB analog zu seinem für die Prozessführung einzusetzenden Vermögen (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 12 C 09.3144 - juris Rn. 5 f;… Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1610 Rn. 14.).
  • VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung

    Überträgt der Auszubildende Vermögen rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger Rechtsprechung, die dem Gesetzeszweck Rechnung trägt, zur fiktiven Anrechnung nach Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 m.w.N.;… OVG Sachsen, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris Rn. 19).

    Rechtsmissbräuchliches Handeln liegt vor, wenn im Hinblick auf eine konkrete oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten rechtsgrundlos und unentgeltlich, d.h. ohne gleichwertige Gegenleistung übertragen wird, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, anstatt es für den Lebensunterhalt und die Ausbildung einzusetzen (…vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 27.11.2006 - 12 C 06.1171 - juris Rn. 3).

    Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Übertragung und Antragstellung spricht dabei in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (…BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 4).

    Ein subjektiv verwerfliches Handeln des Auszubildenden ist nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 4;… U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris Rn. 35).

  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris).

    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris m.w.N.; OVG NRW, B. 13.12.2013 - 12 A 1847/12 - juris).

    Da und soweit der für den Auszubildenden förderungsrechtlich günstige Umstand, ob und in welchem Umfang er vermögensmindernde Schulden getilgt hat, seine Sphäre betrifft, obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der maßgeblichen Tatsachen geht dabei zu seinen Lasten (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris).

  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 1 K 13.1275

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; anrechenbares Vermögen; Übertragung von …

    Überträgt der Auszubildende Vermögen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Beantragung von Ausbildungsförderung rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch zur fiktiven Anrechnung als für die Ausbildung einzusetzendes Vermögen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B.v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907 - juris).

    Rechtsmissbräuchliches Handeln liegt vor, wenn im Hinblick auf eine konkrete oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, Vermögen an einen Dritten rechtsgrundlos und unentgeltlich, d.h. ohne gleichwertige Gegenleistung übertragen wird, anstatt es für den Lebensunterhalt und die Ausbildung einzusetzen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris).

    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (BayVGH, B.v. 22.1.2014 -12 C 13.2468; U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293; Sächs.OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).

  • VG München, 04.05.2016 - M 15 K 14.1267

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen Nichtangabe von Vermögen

    Überträgt der Auszubildende Vermögen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Beantragung von Ausbildungsförderung rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch zur fiktiven Anrechnung als für die Ausbildung einzusetzendes Vermögen (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907 - juris).

    Rechtsmissbräuchliches Handeln liegt vor, wenn im Hinblick auf eine konkrete oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten rechtsgrundlos, ohne gleichwertige Gegenleistung übertragen wird, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, anstatt es für den Lebensunterhalt und die Ausbildung einzusetzen (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris).

    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; U. v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs.OVG, U. v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).

  • VG München, 10.12.2015 - M 15 K 14.1073

    Rückforderung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Berufsoberschule

    Überträgt der Auszubildende Vermögen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Beantragung von Ausbildungsförderung rechtsmissbräuchlich auf Dritte, führt dies nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch zur fiktiven Anrechnung als für die Ausbildung einzusetzendes Vermögen (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B. v. 5.10.2006 - 12 ZB 06.907 - juris).

    Rechtsmissbräuchliches Handeln liegt vor, wenn im Hinblick auf eine konkrete oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten rechtsgrundlos, ohne gleichwertige Gegenleistung übertragen wird, um eine Anrechnung von Vermögen zu vermeiden, anstatt es für den Lebensunterhalt und die Ausbildung einzusetzen (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris).

    Es genügt insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (BayVGH, B. v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; U. v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs.OVG, U. v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; zur Verwendung von Geldmitteln für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).

  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch …

    Insoweit gelten vorliegend letztlich die gleichen Erwägungen wie bei der Unbeachtlichkeit rechtsmissbräuchlicher Vermögensverfügungen im Ausbildungsförderungsrecht (…vgl. hierzu allg. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.;… B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung …

    Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (…siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.;… B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).
  • VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Die betreffenden Gelder sind der Klägerin hinsichtlich des Bewilligungszeitraums von November 2008 - Juli 2009 auch nicht nach den Grundsätzen der ausbildungsförderungsrechtlichen Unbeachtlichkeit rechtsmissbräuchlicher Vermögensverfügungen (…vgl. allg. BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.;… B. v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.) weiter zuzurechnen.
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 12 ZB 19.1378

    Erfolgloser Nichtzulassungsantrag gegen Rückforderung von …

    Überträgt ein Auszubildender daher Vermögen auf seine Eltern gerade als "Gegenleistung" für Unterhaltsleistungen, auf die er einen gesetzlichen Anspruch besitzt, erfolgt die Vermögensverfügung im förderungsrechtlichen Sinne unentgeltlich; sie erweist sich im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbeginn demnach als rechtsmissbräuchlich (…vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 12 C 17.678 - BeckRS 2017, 114439 Rn. 56 f.;… B.v. 2.3.2016 - 12 C 15.2512 - BeckRS 2016, 43541 Rn. 3; B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - BeckRS 2014, 48110 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482

    Nutzungsrecht an einem Pkw als ausbildungsförderungsrechtlich anrechenbares …

    Rn. 10 Im Ergebnis hat deshalb das Verwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung eines am PKW erworbenen Nutzungsrechts - wenn auch unter Verkennung der Rechtsprechung des Senats in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2014 (12 C 13.2468 -, juris) - den Betrag in Höhe von 1844, 98 Euro zu Recht in Anrechnung gebracht.
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 12 C 15.2512

    Rückforderung von BAfÖG-Leistungen wegen nicht anerkannter Treuhandabrede

  • VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.345

    Neuberechnung von Leistungen der Ausbildungsförderung und Rückzahlungspflicht

  • VG Frankfurt/Main, 30.04.2015 - 3 K 1915/14

    Ausbildungsförderung

  • VG Würzburg, 15.06.2016 - W 3 K 15.139

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebener Mittel aus einem …

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