Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.07.2016 - 12 C 16.416 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von neu vorgelegten Unterlagen bei der Abhilfeentscheidung i.R.d. Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
VwGO § 173 S. 1; ZPO § 572 Abs. 3
Berücksichtigung von neu vorgelegten Unterlagen bei der Abhilfeentscheidung i.R.d. Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von neu vorgelegten Unterlagen bei der Abhilfeentscheidung i.R.d. Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.02.2016 - AN 6 K 15.583
- VG Ansbach, 28.02.2016 - AN 6 K 15.583
- VGH Bayern, 07.07.2016 - 12 C 16.416
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2015 - 6 M 21.15
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit; Ablehnung wegen fehlender …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2016 - 12 C 16.416
Rn. 3 Da aufgrund der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen der Klage nunmehr jedenfalls zum Teil Erfolgsaussichten zukommen, waren der verwaltungsgerichtliche Beschluss vom 28. Januar 2016 wie auch der Nichtabhilfebeschluss vom 26. Februar 2016 aufzuheben und dem Verwaltungsgericht nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 572 Abs. 3 ZPO die erforderlichen Anordnungen zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zu übertragen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 17.3.2015 - OVG 6 M 21.15 - NVwZ-RR 2015, 599 f. Rn. 8 f.).
- VGH Bayern, 20.10.2016 - 12 C 16.1420
Keine Prozesskostenhile für eine Klage auf Zahlung von Wohngeld sowie …
Der Senat macht indes nicht von der ihm nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, dem Verwaltungsgericht die erneute Entscheidung zurück zu übertragen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 7.7.2016 - 12 C 16.416;… OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.3.2015 - OVG 6 M 21.15 - NVwZ-RR 2015, 599 f., Rn. 8 f.). - VGH Bayern, 07.09.2018 - 12 C 18.1507
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis eines juristischen Laien
Rn. 9 3. Angesichts dessen sowie des Umstands, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren bislang weder die wirtschaftlichen noch die materiellen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe geprüft hat, macht der Senat von seiner nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 572 Abs. 3 ZPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2016 - 12 C 16.416 - juris Rn. 3; OVG Saarlouis, B.v. 28.9.2007 - 1 D 399/07 - NVwZ-RR 2008, 215 [216]), unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses dem Verwaltungsgericht aufzugeben, unter Berücksichtigung einer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehenden Unkenntnis der Antragstellerin über die Notwendigkeit der Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bereits unmittelbar mit Antragstellung erneut über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für das beabsichtigte Klageverfahren zu entscheiden.
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