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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33915
VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422 (https://dejure.org/2023,33915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2023 - 12 CE 23.1422 (https://dejure.org/2023,33915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2023 - 12 CE 23.1422 (https://dejure.org/2023,33915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BAföG § 7 Abs. 3, § 41 Abs. 3; BGB § 121 Abs. 1 S. 1; VwGO § 123, § 146 Abs. 4
    Keine vorläufige Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel wegen Eignungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde wegen der negativen Bescheidung eines Antrag auf einstweilige Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Studium des Bauingenieurwesens an der OTH Regensburg nach einem Fachrichtungswechsel

  • rechtsportal.de

    Beschwerde wegen der negativen Bescheidung eines Antrag auf einstweilige Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Studium des Bauingenieurwesens an der OTH Regensburg nach einem Fachrichtungswechsel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Rn. 8 1. Einen Auszubildenden, der Ausbildungsförderungsleistungen beansprucht, trifft die Obliegenheit zur verantwortungsbewussten, vorausschauenden und umsichtigen Planung der Ausbildung sowie zu deren zügiger und zielstrebiger Durchführung (…vgl. hierzu aus der Rechtsprechung des Senats BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 12 ZB 18.2053 - BeckRS 2019, 20326 Rn. 12; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07

    Zum Nachweis der Abgabe von Anträgen auf Leistung von Ausbildungsförderung und …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Ob sich darüber hinaus ein Ausbildungsförderungsanspruch auch aus dem Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs abgeleitet werden könnte, ist zweifelhaft und in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt (…vgl. hierzu etwa Friedrich in jurisPK SGB Sozialrecht Besonderer Teil, Stand 15.4.2023, § 41 BAföG Rn. 32;… Müller in Rothe/Blanke, BAföG, Stand November 2021, § 41 Rn. 18.1; OVG Magdeburg, B.v. 24.3.2009 - 3 L 260/07 - BeckRS 2010, 46161;… VG München U.v. 18.11.2021 - M 15 K 20.1809 - BeckRS 2021, 44979 Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 PA 247/22

    Exmatrikulation; Fachrichtungswechsel; unverzüglich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Sobald ihm daher Umstände, die einen Wechsel des Studienfachs nahelegen, bewusst werden, muss er, damit das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern im Sinne von § 121 Abs. 1 S. 1 BGB die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung aufgeben (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit OVG Lüneburg, B.v. 19.7.2022 - 14 PA 247/22 - BeckRS 2022, 17247 Rn. 6).
  • VG München, 18.11.2021 - M 15 K 20.1809

    Kein Hinausschieben der Vorlage der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Ob sich darüber hinaus ein Ausbildungsförderungsanspruch auch aus dem Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs abgeleitet werden könnte, ist zweifelhaft und in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt (…vgl. hierzu etwa Friedrich in jurisPK SGB Sozialrecht Besonderer Teil, Stand 15.4.2023, § 41 BAföG Rn. 32;… Müller in Rothe/Blanke, BAföG, Stand November 2021, § 41 Rn. 18.1; OVG Magdeburg, B.v. 24.3.2009 - 3 L 260/07 - BeckRS 2010, 46161; VG München U.v. 18.11.2021 - M 15 K 20.1809 - BeckRS 2021, 44979 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 12 ZB 18.2053

    Unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel - erfolgloser …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Rn. 8 1. Einen Auszubildenden, der Ausbildungsförderungsleistungen beansprucht, trifft die Obliegenheit zur verantwortungsbewussten, vorausschauenden und umsichtigen Planung der Ausbildung sowie zu deren zügiger und zielstrebiger Durchführung (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung des Senats BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 12 ZB 18.2053 - BeckRS 2019, 20326 Rn. 12;… B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 18).
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 113/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2023 - 12 CE 23.1422
    Ob sich darüber hinaus ein Ausbildungsförderungsanspruch auch aus dem Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs abgeleitet werden könnte, ist zweifelhaft und in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt (…vgl. hierzu etwa Friedrich in jurisPK SGB Sozialrecht Besonderer Teil, Stand 15.4.2023, § 41 BAföG Rn. 32;… Müller in Rothe/Blanke, BAföG, Stand November 2021, § 41 Rn. 18.1; OVG Magdeburg, B.v. 24.3.2009 - 3 L 260/07 - BeckRS 2010, 46161;… VG München U.v. 18.11.2021 - M 15 K 20.1809 - BeckRS 2021, 44979 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 30.07.2025 - 12 BV 25.731

    Fachrichtungswechsel, Unverzüglichkeit

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind - soweit entscheidungserheblich - sowohl in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Senats seit vielen Jahren geklärt (vgl. BVerwGE 85, 194 [196 ff.]; siehe zuletzt BayVGH, B.v. 8.11.2023 - 12 CE 23.1422 - juris, Rn. 8 und zugleich auch B.v. 14.05.2024 - 12 CE 24.662 - Umdruck, Rn. 2 ff.).

    So gereicht es einem Auszubildenden stets zum Nachteil, wenn er sein Studium außerhalb der Orientierungsphase nach Eintritt eines Neigungswandels noch ein weiteres Semester fortführt, um die Zeit bis zur Zulassung zu einem anderen Studienfach zu überbrücken (vgl. BVerwGE 85, 194 [196 ff.]; BayVGH, B.v. 08.11.2023 - 12 CE 23.1422 - juris, Rn. 8;… siehe auch Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Nov. 2024, § 7 Rn. 45.3 u. 48).

    Rn. 43 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gereicht es einem Auszubildenden im Rahmen der Interessenabwägung auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes stets zum Nachteil, wenn er - wie hier - sein Studium nach Feststellung eines Neigungswandels außerhalb der Orientierungsphase gleichwohl noch um ein weiteres Semester fortführt, um die Zeit bis zur Aufnahme des neuen Studienfachs zu überbrücken (vgl. BVerwGE 85, 194 [196 ff.]; siehe auch BayVGH, B.v. 08.11.2023 - 12 CE 23.1422 - juris, Rn. 8;… B.v. 14.05.2024 - 12 CE 24.662 - Umdruck, Rn. 2 ff.;… ebenso Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Nov. 2024, § 7 Rn. 45.3 u. 48;… Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Aufl. 2024, § 7 Rn. 135, 138 u.140 jeweils m.w.N.).

    Rn. 49 Die Fortsetzung des ursprünglichen Studiums trotz bereits feststehendem Neigungswandel ist daher auch unter Berücksichtigung ausbildungsbezogener Umstände nicht gerechtfertigt (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 08.11.2023 - 12 CE 23.1422 - juris, Rn. 8;… siehe auch Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Nov. 2024, § 7 Rn. 48 u. 52).

    Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats bereits seit geraumer Zeit geklärt (vgl. BVerwGE 85, 194 [196 ff.]; siehe zuletzt BayVGH, B.v. 8.11.2023 - 12 CE 23.1422 - juris, Rn. 8 und zugleich auch B.v. 14.05.2024 - CE 24.662 - Umdruck, Rn. 2 ff.).

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