Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.10.2024 - 12 CS 24.1408 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; SGB VIII § 8a, § 42; GG Art. 6
Unzulässiger Eilantrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses - Inobhutnahme eines Kindes
Verfahrensgang
- VG München, 30.07.2024 - M 18 S 24.4443
- VGH Bayern, 02.10.2024 - 12 CS 24.1408
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 CS 16.2181
Kostentragung nach Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2024 - 12 CS 24.1408
Eine lediglich latente bzw. abstrakte Gefahr für das Kindeswohl reicht zur Rechtfertigung einer Inobhutnahme hingegen nicht aus (vgl. BayVGH, B. v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 8f.).Rn. 15 Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auf Grundlage der aktuell vorliegenden Unterlagen eine hinreichende Tatsachengrundlage, aus der zum Zeitpunkt der Inobhutnahme ablesbar war, dass entweder bereits ein Schaden beim Kind eingetreten oder aber bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 12).
- VG Schwerin, 03.06.2015 - 6 A 719/12
Inobhutnahme eines Kindes
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2024 - 12 CS 24.1408
Eine dringende Gefahr im Sinne der genannten Bestimmung muss indes - angesichts des mit der Inobhutnahme bewirkten schwerwiegenden Eingriffs in das Elternrecht - stets eine konkrete Gefahr sein (so VG Schwerin, U.v. 3.5.2015 - 6 A 719/12 - juris Rn. 42 betreffend eine nicht ausreichende latente Suizidgefahr von Mutter und Kind).
- VG München, 08.10.2025 - M 18 S 25.5308
Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Rechtsschutzbedürfnis, Inobhutnahme
Rn. 41 Somit ist kein rechtlicher oder tatsächlicher Vorteil erkennbar, den eine stattgebende Entscheidung für die Antragstellerin bringen würde (vgl. zu einer ähnlichen Sachlage BayVGH, B.v. 2.10.2024 - 12 CS 24.1408 - juris Rn. 7 f.).Es ist trotz der insgesamt knappen Begründung erkennbar, welche besonderen Gründe den Antragsgegner bewogen haben, die Inobhutnahme anzuordnen und zu vollziehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2024 - 12 CS 24.1408 - juris Rn. 3).
Die vorgesehenen Maßnahmen sind in die Hand des Familiengerichts gelegt; das entspricht der Tragweite des Eingriffs in die familiäre Lebensgemeinschaft und das Elternrecht (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2024 - 12 CS 24.1408 - juris Rn. 16 ff., 20;… VG Hannover, B.v. 13.2.2023 - 3 B 446/23 - juris Rn. 7, VG München, GB v. 4.4.2023 - M 18 K 18.5285 - juris Rn. 69 m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 19.05.2026 - 8 K 4287/25
Voraussetzungen für die jugendhilferechtliche Inobhutnahme eines Kindes
Allerdings muss hier nicht entschieden werden, ob sie eine wirksame Einwilligung in den Grundrechtseingriff der Inobhutnahme erteilt haben (…vgl. zu dieser Möglichkeit: Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 42 Rn. 109 ; im Rahmen eines Eilantrag in diesem Fall ein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis annehmend: Bay. VGH, 2.10.2024 - 12 CS 24.1408 - juris Rn. 4 bis 8) oder ob sie den Eingriff lediglich duldeten, also ihm nicht mehr widersprachen im Sinne von § 42 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VIII (…zu dieser Differenzierung: Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 42 Rn. 109 ) oder ob die Einwilligung wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage unwirksam ist oder sie diese gar - wie von den Klägern angedeutet - wegen Täuschung durch den Beklagten über die Notwendigkeit des Wechsels der Bereitschaftspflege angefochten haben.Eine lediglich latente oder abstrakte Gefahr für das Kindeswohl reicht zur Rechtfertigung einer Inobhutnahme hingegen nicht aus (…vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.10.2024 - 12 C 24.1578 - juris Rn. 20, vom 2.10.2024 - 12 CS 24.1408 - juris Rn. 11 …und vom 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris Rn. 9;… OVG Schlw.-H., Beschluss vom 25.98.2023 - 3 LB 7/23 - juris Rn. 46).
- VG Schleswig, 10.10.2025 - 15 A 128/22
Auskunfts- und Meldepflichten nach §§ 45 ff. SGB VIII
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage nicht geeignet ist, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern und der Rechtsschutz damit für ihn von vornherein nutzlos ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007 - 9 VR 4.07 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 12 CS 24.1408 -, juris Rn. 5).
- VG Hamburg, 20.05.2025 - 18 K 2723/23 Eine lediglich latente oder abstrakte Gefahr für das Kindswohl ist allerdings nicht ausreichend (…vgl. VGH München, Beschl. v. 9.1.2017, 12 CS 16.2181, juris Rn. 9;Beschl. v. 2.10.2024, 12 CS 24.1408, juris Rn. 11).
- VG Hamburg, 20.05.2025 - 18 K 1125/23
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits vollzogenen …
Eine lediglich latente oder abstrakte Gefahr für das Kindswohl ist allerdings nicht ausreichend (…vgl. VGH München, Beschl. v. 9.1.2017, 12 CS 16.2181, juris Rn. 9;Beschl. v. 2.10.2024, 12 CS 24.1408, juris Rn. 11). - VG Schleswig, 20.04.2026 - 15 B 35/26
Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung …
Dieses setzt voraus, dass ein Antragsteller durch die erstrebte Anordnung der aufschiebenden Wirkung seine Rechtsstellung verbessern kann und der Rechtsschutz für ihn nicht nutzlos ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007 - 9 VR 4.07 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 12 CS 24.1408 -, juris Rn. 5). - VG Schleswig, 29.08.2025 - 15 B 75/25
Erledigung einer Inobhutnahme nach Entscheidung des Familiengerichts
Dieses setzt voraus, dass ein Antragsteller durch die erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seine Rechtsstellung verbessern kann und der Rechtsschutz für ihn nicht nutzlos ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007 - 9 VR 4.07 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 12 CS 24.1408 -, juris Rn. 5). - VG Schleswig, 25.09.2025 - 15 B 82/25
Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung …
Dieses setzt voraus, dass ein Antragsteller durch die erstrebte Anordnung der aufschiebenden Wirkung seine Rechtsstellung verbessern kann und der Rechtsschutz für ihn nicht nutzlos ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007 - 9 VR 4.07 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 12 CS 24.1408 -, juris Rn. 5).
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