Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11749
OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98 (https://dejure.org/1998,11749)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.1998 - 12 L 108/98 (https://dejure.org/1998,11749)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - 12 L 108/98 (https://dejure.org/1998,11749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Übernahme von Bestattungskosten; Bestattungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Übernahme von Bestattungskosten; Bestattungskosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.1991 - 4 L 146/90

    Örtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeit; Hilfegewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Zwischen der durch Vertrag als nachvertragliche Nebenpflicht begründeten oder sittlichen "Pflicht" einer Einrichtung, für die Durchführung einer würdigen Bestattung einer in der Einrichtung verstorbenen Person Sorge zu tragen (…s'. VG Braunschweig, Urt. v. 30. August 1990 - 4 A 4494/89 -), und der Pflicht, dies - stets oder doch im Rahmen ihrer allgemeinen Finanzsituation und unabhängig von der Frage, ob zuvor hierauf bezogene Entgelte bezahlt worden sind - auf eigene Kosten zu tun, ist zu unterscheiden (so der Sache nach auch Nds0VG, Urt. v. 14. August 1991 - 4 L 146/90 - zum Auseinanderfallen von Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht s.a. J. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 7. Aufl., Köln u.a. 1997, 127 ff).

    Daß jedenfalls vor Einführung der prospektiven Pflegesätze die anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen des Klägers für die würdige Bestattung in seiner Einrichtung Verstorbener durch den jeweils zuständigen (dazu Nds0VG, Urt. v. 14. August 1991 - 4 L 146/90 -) Träger der Sozialhilfe übernommen bzw. erstattet worden sind (dem ist der Beklagte nicht entgegengetreten), unterstreicht, daß diese "Leistung" nicht durch das nach § 93 BSHG a.F. vereinbarte Entgelt erfaßt gewesen ist.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Rechts- oder Tatsachenfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben oder nicht zweifelhaft waren, brauchen dabei im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/94 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordern, daß der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg, ob hierfür ein Anschluß an die Auslegung der gleichlautenden Wendung in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG durch das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166) zu verlangen ist, daß erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält, oder ob ernstliche Zweifel bereits dann vorliegen, wenn im Zulassungsverfahren auszuschließen ist, daß die angefochtene Entscheidung als offensichtlich richtig oder das Rechtsmittel als aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslos anzusehen ist (zum Ganzen s. - jeweils m.w.N. -Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 80 Rn. 36, § 124 Rn. 15, § 124a Rn. 16; Roth VerwArch 1997, 416 ff; Seibert DVBl. 1997, 932 f).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 1997 BVerwG 5 C 13.96 -, FEVS 48, 1 = NDV-RD 1997, 129 = DÖV 1997, 1010 = DVBl. 1997, 1443 NJW 1998, 1329) u.a. ausgeführt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1992 - 6 S 1736/90

    Bestattungskosten: Verpflichteter iSd BSHG § 15

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Es begegnet daher bereits im Ansatz Bedenken, in solchen Fällen, in denen - wie hier - die Bestattung durch den Träger einer Einrichtung, in dem der Verstorbene gegen ein nach Maßgabe des § 93 BSHG zu bemessendes Entgelt betreut worden ist, und der aus Anlaß des Todes des Betreuten nicht Vermögen erlangt, das allerdings vorrangig einzusetzen wäre (…s. LPK-BSHG, 4. Aufl., § 15 Rn. 3;… OVG NRW, Urt. v. 30. Oktober 1997 - 8 A 3515 -, JURIS [Ls.1), oder sonst über Einkommen oder Vermögen, bei dem die Zumutbarkeit des Einsatzes in Anlehnung an die ff 79 bis 88 BSHG zu beurteilen wäre (…s. OVG NRW, Urt. v. 22. Juni 1976 - VIII A 1074/75 -, FEVS 25, 33;… Nds0VG, Urt. v. 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 -, ZfF 1996, 273 [2741; Paul ZfF 1996, 222 [224]; s.a. - eher auf § 3 Abs. 1 BSHG abstellend - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27. März 1992 - 6 S 1736/90 -), verfügt, die Zumutbarkeit der Eigenübernahme anderweitig nicht gedeckter Bestattungskosten nach Maßgabe der "Ertragssituation" der Einrichtung oder des Vermögens des Einrichtungsträgers zu beurteilen.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Die Anforderungen, die an die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten) zu stellen sind, sind daran auszurichten, daß der Gesetzgeber mit diesem Zulassungsgrund (negativ) an die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Gerichtsbescheides (§ 84 VwGO) und die Übertragung an den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) angeknüpft hat (daß dieser Zulassungsgrund vorliegt, wird indes nicht schon dadurch indiziert, wenn das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen, sondern durch die Kammer entschieden hat; Senat, Beschl. v. 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.1995 - 12 L 6679/93

    Sozialhilfe; Kosten einer Beerdigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Es begegnet daher bereits im Ansatz Bedenken, in solchen Fällen, in denen - wie hier - die Bestattung durch den Träger einer Einrichtung, in dem der Verstorbene gegen ein nach Maßgabe des § 93 BSHG zu bemessendes Entgelt betreut worden ist, und der aus Anlaß des Todes des Betreuten nicht Vermögen erlangt, das allerdings vorrangig einzusetzen wäre (…s. LPK-BSHG, 4. Aufl., § 15 Rn. 3;… OVG NRW, Urt. v. 30. Oktober 1997 - 8 A 3515 -, JURIS [Ls.1), oder sonst über Einkommen oder Vermögen, bei dem die Zumutbarkeit des Einsatzes in Anlehnung an die ff 79 bis 88 BSHG zu beurteilen wäre (…s. OVG NRW, Urt. v. 22. Juni 1976 - VIII A 1074/75 -, FEVS 25, 33; Nds0VG, Urt. v. 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 -, ZfF 1996, 273 [2741; Paul ZfF 1996, 222 [224];… s.a. - eher auf § 3 Abs. 1 BSHG abstellend - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27. März 1992 - 6 S 1736/90 -), verfügt, die Zumutbarkeit der Eigenübernahme anderweitig nicht gedeckter Bestattungskosten nach Maßgabe der "Ertragssituation" der Einrichtung oder des Vermögens des Einrichtungsträgers zu beurteilen.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Nach der bis zum Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Vorgängerbestimmung in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Fassung vom 1. August 1931 , zuletzt geändert durch Gesetze vom 20. August 1953 und vom 4. Juli 1957 <BGBl I S. 693" hatte die Fürsorge - neben dem in Satz 1 genannten notwendigen Lebensbedarf des Hilfebedürftigen - "nötigenfalls" auch den Bestattungsaußvand zu bestreiten. Während diese Vorschrift an die HiIfebedürftigkeit des Verstorbenen anknüpfte und dieser als Empfänger der Fürsorge galt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Mai 1955 - BVerwG 5 B 214.54 - , ist der Träger des Anspruchs nach § 15 BSHG derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (BVerwG, Urteil vom 3 1. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ;… vgl. auch Gutachten NDV 1964, S. 562).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1976 - VIII A 1074/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Es begegnet daher bereits im Ansatz Bedenken, in solchen Fällen, in denen - wie hier - die Bestattung durch den Träger einer Einrichtung, in dem der Verstorbene gegen ein nach Maßgabe des § 93 BSHG zu bemessendes Entgelt betreut worden ist, und der aus Anlaß des Todes des Betreuten nicht Vermögen erlangt, das allerdings vorrangig einzusetzen wäre (…s. LPK-BSHG, 4. Aufl., § 15 Rn. 3;… OVG NRW, Urt. v. 30. Oktober 1997 - 8 A 3515 -, JURIS [Ls.1), oder sonst über Einkommen oder Vermögen, bei dem die Zumutbarkeit des Einsatzes in Anlehnung an die ff 79 bis 88 BSHG zu beurteilen wäre (s. OVG NRW, Urt. v. 22. Juni 1976 - VIII A 1074/75 -, FEVS 25, 33;… Nds0VG, Urt. v. 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 -, ZfF 1996, 273 [2741; Paul ZfF 1996, 222 [224];… s.a. - eher auf § 3 Abs. 1 BSHG abstellend - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27. März 1992 - 6 S 1736/90 -), verfügt, die Zumutbarkeit der Eigenübernahme anderweitig nicht gedeckter Bestattungskosten nach Maßgabe der "Ertragssituation" der Einrichtung oder des Vermögens des Einrichtungsträgers zu beurteilen.
  • BVerwG, 28.05.1955 - V B 214.54

    Befugnis des Bezirksfürsorgeverbandes zur Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.1998 - 12 L 108/98
    Nach der bis zum Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes geltenden Vorgängerbestimmung in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Fassung vom 1. August 1931 , zuletzt geändert durch Gesetze vom 20. August 1953 und vom 4. Juli 1957 <BGBl I S. 693" hatte die Fürsorge - neben dem in Satz 1 genannten notwendigen Lebensbedarf des Hilfebedürftigen - "nötigenfalls" auch den Bestattungsaußvand zu bestreiten. Während diese Vorschrift an die HiIfebedürftigkeit des Verstorbenen anknüpfte und dieser als Empfänger der Fürsorge galt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Mai 1955 - BVerwG 5 B 214.54 - , ist der Träger des Anspruchs nach § 15 BSHG derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (BVerwG, Urteil vom 3 1. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ;… vgl. auch Gutachten NDV 1964, S. 562).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 4 L 2110/00

    Beerdigung; Beerdigungskosten; Begräbnis; Begräbniskosten; Bestattung; …

    Hat also ein bedürftiger Heimbewohner im Heimvertrag vereinbart, dass im Falle seines Todes der Heimträger für die Beisetzung sorgen soll, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreicht werden können, hat der Heimträger, der in einem solchen Fall die Beisetzung veranlasst, Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der erforderlichen, durch Leistungen anderer nicht gedeckten Kosten der Bestattung (so im Ergebnis Urteil des Senats vom 14.08.1991 - 4 L 146/90 - und Beschluss des. 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 08.05.1998 - 12 L 108/98 -, FEVS 49, 263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht