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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16927
OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99 (https://dejure.org/1999,16927)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.1999 - 12 L 2133/99 (https://dejure.org/1999,16927)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 12 L 2133/99 (https://dejure.org/1999,16927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 1 A 1141/98
  • OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Die Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei dem Antrag des anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers Prozesskostenhilfe zu gewähren, zu stellen sind, sind im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) dahin zu bestimmen, dass sie nur in Umrissen deutlich machen muss, auf welchen Zulassungsgrund der anwaltlich nicht vertretene Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Die Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei dem Antrag des anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers Prozesskostenhilfe zu gewähren, zu stellen sind, sind im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) dahin zu bestimmen, dass sie nur in Umrissen deutlich machen muss, auf welchen Zulassungsgrund der anwaltlich nicht vertretene Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90

    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Die anderweitige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Darlegung (Begründung) des Gesuches nicht für erforderlich hält (Beschl. v. 12.2.1965 - BVerwG V ER 224.64 -, NJW 1965, 1293 zu § 132 Abs. 3 VwGO a.F. sowie Beschl. v. 22.8.1990 - BVerwG 5 ER 640.90 -, RPfleger 1991, 63) teilt der Senat nicht.
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Eine Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung von Amts wegen kann daher im Zulassungsverfahren nicht in Betracht kommen (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, DVBl. 1997, 1334 (1335) u. OVG NW, Beschl. v. 3.11.1997 - 10 E 839/97 -, NVwZ-RR 1998, 338).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.1998 - 4 L 5475/97

    Prozeßkostenhilfe; Antrag; Anwaltliche Vertretung; Zulassungsgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Die abweichende Ansicht des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, NdsVBl. 1998, 198) billigt der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.1997 - 12 L 3035/97

    Prozeßkostenhilfe; Zulassungsgrund; Anforderungen an die Darlegung; Anwaltliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Sie vernachlässigt die Anforderungen, die § 114 ZPO an das Gesuch stellt, und beruht zudem auf einem Zirkelschluss, wenn sie ein "Mindestmaß an Begründung" des Gesuchs mit der Erwägung für nicht erforderlich hält, von einem rechtsunkundigen Rechtsmittelführer könne auch nicht einmal der Ansatz einer Begründung verlangt werden, weil ihm eine formgerechte Begründung ohnehin nicht gelingen werde (Senat, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, NdsVBl. 1997, 284 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Die anderweitige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Darlegung (Begründung) des Gesuches nicht für erforderlich hält (Beschl. v. 12.2.1965 - BVerwG V ER 224.64 -, NJW 1965, 1293 zu § 132 Abs. 3 VwGO a.F. sowie Beschl. v. 22.8.1990 - BVerwG 5 ER 640.90 -, RPfleger 1991, 63) teilt der Senat nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1997 - 10 E 839/97

    Zulassung der Beschwerde; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Anwaltszwang; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1999 - 12 L 2133/99
    Eine Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung von Amts wegen kann daher im Zulassungsverfahren nicht in Betracht kommen (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, DVBl. 1997, 1334 (1335) u. OVG NW, Beschl. v. 3.11.1997 - 10 E 839/97 -, NVwZ-RR 1998, 338).
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