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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24168
VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13 (https://dejure.org/2013,24168)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01.08.2013 - 12 L 355/13 (https://dejure.org/2013,24168)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01. August 2013 - 12 L 355/13 (https://dejure.org/2013,24168)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Rn. 17 Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass ein Schulweg von ca. 60 Minuten für Schüler der Sekundarstufe I noch zumutbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2012, 2 ME 336/12, und vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).

    Ein Überschreiten der 60-Minuten-Grenze soll insbesondere dann zumutbar sein, wenn besondere Umstände vorliegen, so z. B. eine atypische Wohnsituation eines Schülers oder wenn es sich um den Besuch einer Schule mit einem besonderen überregionalen Angebot handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009, 6 B 78/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 2 B 248/10

    Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, bauliche Besonderheiten, Schulweg, …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Rn. 17 Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass ein Schulweg von ca. 60 Minuten für Schüler der Sekundarstufe I noch zumutbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2012, 2 ME 336/12, und vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).

    Ein Überschreiten der 60-Minuten-Grenze soll insbesondere dann zumutbar sein, wenn besondere Umstände vorliegen, so z. B. eine atypische Wohnsituation eines Schülers oder wenn es sich um den Besuch einer Schule mit einem besonderen überregionalen Angebot handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009, 6 B 78/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Rn. 7 Grundsätzlich gewähren sowohl das Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 27 Abs. 2 und Artikel 30 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) als auch das durch Artikel 12 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972, 1 BvR 230/70 und 95/71, BVerfGE 34, 165, 184).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12

    Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Rn. 17 Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass ein Schulweg von ca. 60 Minuten für Schüler der Sekundarstufe I noch zumutbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2012, 2 ME 336/12, und vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Ein Überschreiten der 60-Minuten-Grenze soll insbesondere dann zumutbar sein, wenn besondere Umstände vorliegen, so z. B. eine atypische Wohnsituation eines Schülers oder wenn es sich um den Besuch einer Schule mit einem besonderen überregionalen Angebot handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009, 6 B 78/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juni 2008, 2 LB 5/07; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. November 2010, 2 B 248/10, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 41/98, NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 121/98).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98

    Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der …

    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 41/98, NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 121/98).
  • LSG Hamburg, 23.09.2002 - L 1 B 121/98
    Auszug aus VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
    Die genannten Vorschriften gewähren aber keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 41/98, NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998, 1 B 121/98).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2021 - 1 L 298/21
    Dieses Abgrenzungskriterium wäre mangels Bestimmbarkeit untauglich und findet sich, soweit ersichtlich, zudem nur in Entscheidungen, denen eine Schulwegzeit von entweder weniger oder eben deutlich mehr als 60 Minuten zugrunde lag (zum Beispiel den nicht veröffentlichten Beschluss der Kammer vom 20. August 2021 - VG 1 L 285/21 [49 Minuten] sowie die über juris abrufbaren Beschlüsse des VG Potsdam vom 30. August 2017 - 12 L 878/17 - [80 bzw. 97 Minuten], vom 29. August 2017 - 12 L 696/17 - [zwischen 45 und 49 Minuten] und vom 1. August 2013 - 12 L 355/13 - [mindestens 73 Minuten]).
  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 162/23
    Welche Zeit für den (einfachen) Schulweg einer Schülerin oder eines Schülers der Sekundarstufe I unzumutbar sein könnte, ist im Brandenburgischen Schulrecht zwar nicht geregelt; in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird allerdings allgemein angenommen, dass eine Schulwegzeit von bis zu 60 Minuten einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule jedenfalls zumutbar sei, wobei ausnahmsweise auch eine längere Schulwegzeit zumutbar sein könne, wenn besondere Umstände, etwa bei einer atypischen Wohnsituation, das rechtfertigten (…vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 27. März 2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 15;… Hessischer VGH, Beschl. v. 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris Rn. 38;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 12. November 2010 - 2 B 248/10 -, juris Rn. 9;… VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13. September 2021 - 1 L 298/21 -, juris Rn. 11;… VG Potsdam, Beschl. v. 30. August 2017 - 12 L 878/17 -, juris Rn. 14 [deutlich mehr als eine Stunde unzumutbar]; VG Potsdam, Beschl. v. 01. August 2013 - 12 L 355/13 -, juris Rn. 18 [mehr als 1 Stunde unzumutbar bei äußerst komplizierter Verkehrsverbindung und längeren Fußwegen];… vgl. auch: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07. Februar 2019 - 3 L 122/18 -, juris Rn. 5 [in einem Flächenland 45 Minuten für einen Grundschüler]).
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