Rechtsprechung
| VG Potsdam, 28.07.2003 - 12 L 511/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13
Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung
Der Klägerin kommt aufgrund einer möglichen Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts eine Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zu (vgl. Senatsurteil vom 08.03.1977 - IX 1523/74 -, ESVGH 28, 175 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.1969 - IV 789/69 -, abgedruckt bei Bosse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rspr., § 31 SchG E 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2011 - 19 B 478/11 -, NWVBl 2011, 436; VG Sigmaringen, Urteil vom 17.12.2010 - 4 K 1549/10 -, Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 28.07.2003 - 12 L 511/03 -, Juris Rn. 15).Dem Staat steht die Schulplanung und die Möglichkeit der Einwirkung auf Errichtung, Änderung und Aufhebung der einzelnen öffentlichen Schule zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 24.06.1969 - 2 BvR 446/64 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.06.1967 - IV 813/66 -, a.a.O., 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.07.1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; VG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2004 - 10 K 3032/02 -, abgedruckt bei Bosse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rspr., § 30 SchG E 13; VG Potsdam, Beschluss vom 28.07.2003 - 12 L 511/03 -, a.a.O. Rn. 23).
Rn. 67 Die Klägerin kann sich nur auf die schulische Versorgung der eigenen Einwohner ( § 10 Abs. 1 GemO ) berufen, denn es gehört nicht zu ihren Selbstverwaltungsaufgaben, schulische Angebote für Einwohner von Nachbarkommunen vorzuhalten (…vgl. Lambert/Müller/Sutor, a.a.O., § 27 SchG Anm. 3.7; in diesem Sinne auch VG Stuttgart…, Urteil vom 19.03.2004 - 10 K 3032/02 -, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 28.07.2003 - 12 L 511/03 -, a.a.O. Rn. 24).
- VG Potsdam, 15.06.2004 - 12 L 541/04 Die in der VV 2004/2005 enthaltenen Mindestfrequenzen und Bandbreiten füllen aber in einer in diesem Verfahren nicht zu beanstandenden Weise den unbestimmten Rechtsbegriff des "geordneten Schulbetriebes" nach § 103 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG aus und können daher bei der Entscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zu Grunde gelegt werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - n. v. und vom 11. Mai 2004 - 12 L 442/04 - n. v.).
Nicht zu beanstanden ist es auch, insbesondere aus Gründen des effektiven Personal- und Mitteleinsatzes (vgl. dazu Beschluss des VG Potsdam vom 16. Juni 1997 - 2 L 659/97 - n. v.) eine Mindestfrequenz in der vorgesehenen Höhe für die Errichtung und den Erhalt von Jahrgangsklassen anzunehmen (vgl. dazu Beschluss des VG Potsdam vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 und 12 L 739/03 - n. v.).
- VG Potsdam, 10.06.2004 - 12 L 588/04 Die in der VV Unterrichtsorganisation 2004/2005 enthaltenen Mindestfrequenzen und Bandbreiten füllen aber in einer in diesem Verfahren nicht zu beanstandenden Weise den unbestimmten Rechtsbegriff des "geordneten Schulbetriebes" nach § 103 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG aus und können daher bei der Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zu Grunde gelegt werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - n. v. und vom 11. Mai 2004 - 12 L 442/04 - n. v.).
28. Juli 2003 - 12 L 511/03 und 12 L 739/03 - n. v.).
- VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Schulrecht
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris). - VG Potsdam, 07.06.2004 - 12 L 490/04 Die in der VV-Unterrichtsorganisation 2004/2005 enthaltenen Mindestfrequenzen und Bandbreiten füllen aber in einer in diesem Verfahren nicht zu beanstandenden Weise den unbestimmten Rechtsbegriff des "geordneten Schulbetriebes" nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Bbg SchulG aus und können daher bei der Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zu Grunde gelegt werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - n. v. und vom 11. Mai 2004 - 12 L 442/04 n. v.).
- VG Potsdam, 01.09.2003 - 12 L 889/03 Schließlich kann die Antragstellerin durch den angefochtenen Bescheid nicht in dem ihr zustehenden kommunalen Selbstverwaltungsrecht ( Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz -GG-) in Bezug auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Schulträgerschaft für die auf ihrem Gemeindegebiet befindliche Grundschulen, die ihrerseits jedenfalls dem Randbereich der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen ist (vgl. zu Letzterem: VerfGBbg, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1/97 -, LKV 1997, 449 ff.; Beschluss der Kammer vom 27. Juli 2003 - 12 L 511/03 - n. v.), nicht verletzt.
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