Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.11.1994 - 12 L 6853/94 |
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 23.09.1994 - 7 A 70078/93
- OVG Niedersachsen, 18.11.1994 - 12 L 6853/94
- OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03 Mithin bedarf es auch Ausführungen dazu, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs Über den bisherigen Vortrag hinaus vorgetragen worden wäre und dass im Hinblick auf dieses Vorbringen womöglich eine im Ergebnis andere Entscheidung ergangen wäre (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates, etwa: Beschluss vom 13. Dezember 2004 - Az.: 3 L 488/01 und Beschluss vom 14. April 2005 - Az.: 3 L 141/02 - vgl. zudem: BVerwG, Urteil vom 16. August 1983 - Az.: 9 C 853.80 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. November 1994 - Az.: 12 L 6853/94 -).
- VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur …
Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gehören aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (vgl. schon zu § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG a. F. Beschlüsse des Senats vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 - und vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 - m. w. N.; in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 18. November 1994 - 12 L 6853/94 -). - OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht
Der Rechtsmittelführer ist deshalb regelmäßig gehalten, näher zu begründen, weshalb das Gericht zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätte gelangen können, wenn es den Sachverhalt, dessen Vortrag ihm abgeschnitten worden sei, zur Kenntnis genommen hätte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18. November 1994 - 12 L 6853/94 - AuAS 1995, 107 L, und vom 7. Juli 1997 - 12 L 3297/97 - AuAS 1997, 215; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A - NWVBl. 1995, 232; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - VGH BW RSprDienst 95, Beilage 8, B 2; Hessischer VGH, Beschluß vom 2. Juli 1997 - 13 UZ 1216/97 - zitiert nach juris - jeweils m. w. N.; grundsätzlich a. A.: Hessischer VGH, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 L 6853/94 - ESVGH 43, 173 = ZAR 1994, 88 = EZAR 633 Nr. 22). - OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 7 LA 17/02
Beschleunigungsgebot; Gehörsrüge; Gehörsverstoß; Konzentrationsgebot; …
Fraglich ist bereits, ob die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schlüssig dargelegt ist, da der Kläger nicht vorgetragen hat, welchen weiteren Tatsachenstoff er in der mündlichen Verhandlung bei Anwesenheit des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten geschildert hätte und dass dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Asylanspruch zu begründen (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 18.11.1994 - 12 L 6853/94-, AuAS 1995, 107). - OVG Niedersachsen, 31.07.1997 - 4 M 3063/97
Leistungen nach dem BSHG für e. Ausländer; nachträgl. Änderung d. …
Abgesehen davon, daß die Gerichtsakte eine solche Verfügung nicht enthält, könnte eine Gehörsrüge nur dann Erfolg haben, wenn auch dargelegt wird, was bei ordnungsgemäßer Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (BVerwG, U.v. 24.9.1992 - BVerwG 3 C 88.88 - OVG Lüneburg, B.v. 18.11.1994 - 12 L 6853/94 -, V.n.b.).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG; § 138 Nr. 3 VwGO; § 108 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 23.09.1994 - 7 A 70078/93
- OVG Niedersachsen, 18.11.1994 - 12 L 6853/94
- OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94
Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur schlüssig dargelegt, wenn geltend gemacht wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und daß diese weiteren Tatsachen geeignet gewesen wären, den geltend gemachten Anspruch zu klären (aA Hess VGH, Beschl v 13.1.1994 - 12 UZ 2930/93 -).
- OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98
Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher …
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt, schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann. - OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Prozesskostenhilfe
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann. - OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 12 L 4663/97
Berufungszulassung: rechtliches Gehör;; Berufungszulassung; Gehör, rechtliches; …
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8.5.1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15.3.1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f.), nur schlüssig, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats. v. 21.11.1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.11.1993 - BS V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör beruhen kann. - OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör, …
b) Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann (a.A. - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Einführung von Erkenntnismitteln - HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 , EZAR 633 Nr. 22, dessen Argumentation indes nicht hinreichend berücksichtigt, daß das im Gegensatz zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG nicht ausdrücklich genannte "Beruhenserfordernis" sich bereits aus dem Begriff des rechtlichen Gehörs deswegen ergibt, weil Gehör nur zu entscheidungserheblichem Tatsachenstoff zu gewähren ist und bereits eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt, wenn - nach Maßgabe der Rechtsmeinung des erkennenden Ausgangsgerichts - auszuschließen ist, daß bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung ergangen wäre ; wie hier etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 -, VBlBW, Rechtsprechungsdienst 1995, Beilage 8, B2 ).
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