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| VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 100 SchulG BB, § 99 SchulG BB, § 123 VwGO
Schulrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 29. August 2014 - VG 12 L 745/14 -) gewährleisten das Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Artikel 27 Abs. 2 und Artikel 30 Abs. 4 LV und das durch Artikel 12 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte grundsätzlich die freie Wahl zwischen unterschiedlichen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 184). - BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris). - BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Zwar gewähren die genannten Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98 -), die vorhandenen Kapazitäten sind aber auszuschöpfen.
- VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der …
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Zwar gewähren die genannten Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98 -), die vorhandenen Kapazitäten sind aber auszuschöpfen. - LSG Hamburg, 23.09.2002 - L 1 B 121/98
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Zwar gewähren die genannten Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98 -), die vorhandenen Kapazitäten sind aber auszuschöpfen. - VG Potsdam, 15.06.2004 - 12 L 541/04
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris). - OVG Brandenburg, 30.07.1997 - 1 B 83/97
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris). - VG Potsdam, 28.07.2003 - 12 L 511/03
Auszug aus VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris).
- VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 270/16
Berechtigung des staatlichen Schulamtes zur Zuweisung des Schülers einer …
Wenn die Kapazitäten in dem gewählten Bildungsgang an den vorhandenen Schulen insgesamt nicht ausreichen, erfordert der Anspruch der Eltern auf Wahl des Bildungsgangs nach Auffassung der Kammer vielmehr, jedenfalls die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhöhung der Schülerzahl anzuwenden und auszuschöpfen (vgl. bereits zum Schulformwahlanspruch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris Rn. 21; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. September 2002 - 12 L 775/02 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Juni 2015 - VG 12 L 756/15 -, juris Rn. 12). - VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 473/16
Schulrecht
Die Entscheidung über die Bildung von Klassen sowie deren Auflösung und Umstrukturierung obliegt nicht den Staatlichen Schulämtern, sondern gehört - unter Berücksichtigung der durch § 103 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I Nr. 8) BbgSchulG gezogenen Grenzen - zu den jenigen Schulangelegenheiten, deren Durchführung nach § 70 Abs. 4 S. 1 BbgSchulG der Schulleitung - ggf. in Zusammenarbeit bzw. auf Anordnung des Schulträgers (vgl. VG Potsdam…, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 L 490/04 -, juris Rn. 13 und Beschluss vom 18. Juni 2015 - 12 L 756/15 -, juris Rn. 7) - obliegt (vgl. § 70 Abs. 4 BbgSchulG). - VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16
Berechtigung des staatlichen Schulamtes zur Zuweisung des Schülers einer …
Wenn die Kapazitäten in dem gewählten Bildungsgang an den vorhandenen Schulen insgesamt nicht ausreichen, erfordert der Anspruch der Eltern auf Wahl des Bildungsgangs nach Auffassung der Kammer vielmehr, jedenfalls die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhöhung der Schülerzahl anzuwenden und auszuschöpfen (vgl. bereits zum Schulformwahlanspruch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris Rn. 21; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. September 2002 - 12 L 775/02 -, juris Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Juni 2015 - VG 12 L 756/15 -, juris Rn. 12).
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