Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - Bagatellgrenze des BSHG § 111 Abs 2
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111 Abs 2 BSHG; § 37 SGB 1; § 105 SGB 10; § 110 S 2 SGB 10
Bagatellgrenze; Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der Sozialhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Bagatellgrenze bei Erstattungsansprüchen zwischen zwei Trägern der Sozialhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.01.2000 - 4 A 98/99
- OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 -- 2 BvR 2125/97 --, DVBl. 2000, 407). - BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 -- 2 BvR 719/93 -- NVwZ-Beil. 1994, 65 ). - OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98
Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 -- 12 L 5431/98 --, NdsVBl. 1999, 93;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: März 1999, RdNrn. 395g, h zu § 80;… Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124;… Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97
Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl. - OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98
Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl. - BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85
Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v.8.12.1985 -- BVerwG 1 B 136.85 --, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung -- namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats -- geklärt ist. - VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97
Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00
Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 -- A 12 S 580/97 --, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 -- 12 TZ 1079/97 --, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 -- 1 L 2696/98 --, NdsRpfl.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01
Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im …
Rn. 99 so OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00 -, FEVS 52, 79 (81); Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand: Juni 2002, § 111 Rdnr. 19,.Rn. 104 Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00 - a.a.O.,.
Rn. 106 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00 -, a.a.O.; Schiefer in: Oestreicher/ Schelter/Kunz, BSHG, § 111 Rdnr. 20.
- LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
Die Bagatellklausel des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII steht auch einem …
Von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis ist jedoch der Vorbehalt des § 37 Satz 1 SGB I. Darauf hat das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen (ebenso schon OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2000 - 12 L 902/00; differenzierend OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 16 A 30/01). - OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz …
OVG Koblenz, Urteil vom 30.3.2000 - 12 A 12373/99 - mit eingehender Begründung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 - FEVS 52, 79; das BVerwG ist bereits im Urteil vom 12.9 1991 - 5 C 41.86 - FEVS 42, 224, 226 ohne weiteres von einer Anwendbarkeit des § 105 SGB X auf eine Leistungserbringung durch einen unzuständigen Sozialhilfeträger ausgegangen; nach Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 103 Rn. 7 hat auch die Zentrale Spruchstelle ihre über lange Zeit vertretene Auffassung von der Unanwendbarkeit des § 105 SGB X im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander mittlerweile aufgegeben.
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