Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Elternunabhängige Ausbildungsförderung aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BAföG; § 11 Abs. 3 S. 2 BAföG; § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BAföG
Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die Gewährung von Bafög - Judicialis
BAföG § 11 III 1 Nr. 3; ; BAföG § 46 V; ; GG Art. 6; ; GG Art. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die Gewährung von Bafög
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
- OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
- BVerwG, 21.04.2004 - 5 B 3.04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwG, Urteil v. 18.7.1989 - 5 C 28/85 - , BVerwGE 82, 235; Urteil v. 23.2.1994 - 11 C 55/92 - , BVerwGE 95, 138).Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (…vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BT-Drucks 7/2098, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwG, Urteil v. 18.7.1989 - 5 C 28/85 - , a.a.O.; Urteil v. 23.2.1994 - 11 C 55/92 - , a.a.O.).
Die Zulässigkeit einer derartigen Vorabentscheidung ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass es sich dabei um eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Fallkonstellationen handeln muss (vgl. BVerwG, Urteil v. 23.2.1994 -11 C 55.92 - , Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 110;… VGH Kassel, Beschluss v. 22.3.1998 - 9 UE 1658/84 - juris Nr. MWRE109218816 [zur elternunabhängigen Förderung], Kreutz, in: Rothe/Blanke, a.a.O., § 46 Anm. 19;… a.A. Ramsauer/Stallbaum, Kommentar zum BAföG, 3. Aufl. 1991, § 46 Rn. 12; OVG Berlin, Beschluss v. 15.2.1982 - 7 S 3.82 - , FamRZ 1983, 219 [zur elternunabhängigen Förderung]).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Die Zeit einer Ausbildung zählt im allgemeinen nicht zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit, auch wenn der Auszubildende sich während dieser Zeit etwa aufgrund einer Ausbildungsbeihilfe des Trägers der Ausbildungsstätte selbst unterhalten konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 37/78 -, BVerwGE 60, 231; Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 19/93 - , BVerwGE 95, 252) Zum einen ergibt sich dies aus der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG, in der der Gesetzgeber begrifflich zwischen den Zeiten der Ausbildung und solchen der Erwerbstätigkeit unterscheidet; diese Differenzierung muss auch für die Nr. 3 des Satzes 1 der Vorschrift gelten.Diese Unterscheidung ist sachgerecht, zumal sie dazu dient, festzulegen, wann von dem sich aus § 11 Abs. 2 BAföG ergebenden Grundsatz des Nachranges der Ausbildungsförderung abzuweichen ist, weil typischerweise davon auszugehen ist, dass ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nicht mehr besteht (vgl. zur Systematik des § 11 BAföG BVerwG, Urteil v. 16.3.1994 - 11 C 19/94 - BVerwGE 95, 252).
- BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Aus dem gleichen Grunde, also weil die Vorabentscheidung dem Grunde nach die festgestellte Rechtslage zugunsten des Auszubildenden für den gesamten Ausbildungsabschnitt festschreibt, scheidet auch eine Aufhebung nach § 48 SGB X aus (vgl. BVerwG, Urteil v. 1.10.1998 - 5 C 31/97 - , FEVS 49, 193).Denn aus den oben dargestellten Grundsätzen ergibt sich, dass bei rechtzeitiger Antragstellung für eine Vorabentscheidung dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 BAföG) Änderungen der Sach- und Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Anspruchsgewährleistung jedenfalls dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Beginn des Ausbildungsabschnitts (vgl. § 15 Abs. 1, § 15 b Abs. 1 BAföG) eintreten, für den die Vorabentscheidung begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 1.10.1998 - 5 C 31/97 - , FEVS 49, 193).
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Betreuungs- und Erziehungsleistungen von Familien ein Interesse der Allgemeinheit besteht (vgl. Urt. v. 3.4.2001 - 1 BvR 1629/94 - BVerfGE 103, 242, 265) und der Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 2 GG gehalten ist, auf eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen hinzuwirken (vgl. Beschluss v. 12.3.1996 - 1 BvR 609, 692/90 - BVerfGE 94, 241, 259). - BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Versäumnisurteil
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet allerdings dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde; im Übrigen muss das Gesetz auch bei einer solchen Auslegung sinnvoll bleiben (vgl. BVerfG, Urteil v. 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98 - BVerfGE 101, 312, 329). - BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Betreuungs- und Erziehungsleistungen von Familien ein Interesse der Allgemeinheit besteht (…vgl. Urt. v. 3.4.2001 - 1 BvR 1629/94 - BVerfGE 103, 242, 265) und der Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 2 GG gehalten ist, auf eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen hinzuwirken (vgl. Beschluss v. 12.3.1996 - 1 BvR 609, 692/90 - BVerfGE 94, 241, 259). - BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98
Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Davon zu unterscheiden sind die normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften, die sich auf "offene" Tatbestände mit unbestimmten Gesetzesbegriffen beziehen, in denen für die Behörden ein Beurteilungsspielraum besteht, und zwar insbesondere im Sicherheits- und Technikbereich, soweit der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich zulässiger Weise auf eine exakte normative Festlegung verzichtet und Handlungsanweisungen mit Spielräumen für die Verwaltung erlässt, weil er - aus unterschiedlichen Gründen - auf eine genaue normative Festlegung, etwa von Schädlichkeitsgrenzen im Umwelt- und Immissionsschutzrecht, verzichtet und der Verwaltung Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume eröffnet und nur einen Handlungsrahmen vorgibt, aber Einzelheiten offen lässt (…vgl. Bonk/Schmitz, a.a.O., § 1 Rn. 194;… Maurer, a.a.O., § 24 Rn. 9 u. 25 a;… Wolff/Bachof/Stober, a.a.O., § 24 Rn. 24; BVerwG, Urteil v. 20.12.1999 - 7 C 15/98 - , BVerwGE 110, 216). - BVerwG, 15.11.1994 - 11 C 19.94
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Arbeitslosigkeit - Bestreitung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Diese Unterscheidung ist sachgerecht, zumal sie dazu dient, festzulegen, wann von dem sich aus § 11 Abs. 2 BAföG ergebenden Grundsatz des Nachranges der Ausbildungsförderung abzuweichen ist, weil typischerweise davon auszugehen ist, dass ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nicht mehr besteht (vgl. zur Systematik des § 11 BAföG BVerwG, Urteil v. 16.3.1994 - 11 C 19/94 - BVerwGE 95, 252). - BVerwG, 20.01.1997 - 5 B 113.96
Einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit, unter Leistung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Erforderlich ist allerdings, dass es sich nicht um eine Tätigkeit innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses handelt (vgl. BVerwG, Beschluss v. 22.6.1993 - 11 B 28/93 - , FamRZ 1994, 127; ebenso , wenn der Auszubildende während des zweijährigen Besuchs der Fachoberschule im wochenweisen Wechsel die Schule besucht und arbeitet: BVerwG, Beschluss v. 20.1.1997 - 5 B 113/96 - Juris Nr. WBRE410002984). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2000 - 16 E 779/00
Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
In Anwendung dieser Grundsätze geht das Oberverwaltungsgericht Münster ( Beschluss v. 13.11.2000 - 16 E 779/00 - , NWVBl. 2001, 146) davon aus, dass die Betreuung eines Kindes während des Fachoberschulbesuches als im Ausbildungsverhältnis ausgeübte Tätigkeit anzusehen ist und deshalb nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BAföG gelten kann (…so auch Humborg, a.a.O., § 11 Rn. 27.7). - BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78
Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …
- BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe
- BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 27.89
BAföG - Elternunabhängigkeit - Arbeitslosigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.1981 - 7 S 1204/81
(Ausbildungsförderung; Anrechnung; Erwerbstätigkeit) Erwerbstätigkeit im Sinne …
- OVG Berlin, 15.02.1982 - 7 S 3.82
- VGH Hessen, 22.03.1988 - 9 UE 1658/84
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1986 - 7 S 696/86
Anrechenbarkeit von Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- VG Osnabrück, 11.02.2025 - 7 A 157/23
Abfall; Abgrenzungskriterien; Akteneinsicht; sachbezogene Allgemeinverfügung; …
Dem Charakter norminterpretierender Verwaltungsvorschriften entsprechend (vgl. statt vieler Nds. OVG, Urteil vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 -, juris Rn. 76 m.w.N.) stellt er klar, dass ihnen keine Außenwirkung zukommt (…BT-Drs. 19/27634, S. 77).Denn es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber der Verwaltung insoweit die Letztentscheidungskompetenz zuweisen wollte (ebenso zum Ausbildungsförderungsrecht Nds. OVG, Urteil vom 23.10.2003, a.a.O., Rn. 78).
Die in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung insbesondere im Steuer-, Ausbildungsförderungs-, Sozial- oder öffentlichen Dienstrecht sowie weiteren Bereichen der Massenerscheinungen anerkannte Möglichkeit des Gesetzgebers, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden (vgl. jüngst BVerfG…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 BvR 2076/23 -, wolters-kluwer-online Rn. 18 m.w.N.; Nds. OVG, Urteil vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 -, juris Rn. 76 m.w.N.), hat das Bundesverfassungsgericht damit auch der Exekutive zugebilligt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31.05.1988, a.a.O., Rn. 41).
Dies setzt jedoch deren inhaltliche Nachvollziehbarkeit und Plausibilität sowie Gesetzeskonformität (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 -, juris Rn. 79) voraus.
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2025 - 9 K 539/22
Verpackung, Transportverpackung, Systembeteiligungspflicht, allgemeine …
Rn. 302 VG Osnabrück, Urteil vom 11. Februar 2025 - 7 A 162/23 -, juris Rn. 59, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 BvR 2076/23 -, juris Rn. 18, m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 LC 4/03 -, juris Rn. 76, m.w.N. und BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988 -1 BvR 520/83 -, juris Rn. 41.Rn. 314 Vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 11. Februar 2025 - 7 A 162/23 -, juris Rn. 63, unter Hinweis auf: OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 LC 4/03 -, juris Rn. 79.
- VG Braunschweig, 23.02.2017 - 3 A 425/15
Au-Pair; BAföG; elternunabhängige Förderung; Erwerbstätigkeit
Zwar habe die Klägerin unstreitig ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in den USA aus ihrem erklärten durchschnittlichen Einkommen von 1.665,19 EUR pro Monat (einschließlich Sachbezügen) bestreiten können, allerdings handele es sich hierbei unter Berücksichtigung der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 23.10.2003, 12 LC 4/03, aufgestellten Grundsätze nicht um eine Erwerbstätigkeit im Sinne der Norm.Rn. 30 Zu dem Begriff einer den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BAföG hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 23.10.2003, 12 LC 4/03, juris ausgeführt:.
- VG Augsburg, 23.10.2013 - Au 3 E 13.1529
Einstweiliger Rechtsschutz; elternunabhängige Ausbildungsförderung; …
Rn. 20 Die Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschrift ist der Anknüpfungspunkt dafür, dass der Auszubildende von seinen Eltern die Finanzierung der Ausbildung nicht mehr verlangen kann (vgl. NdsOVG, U.v. 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - juris, m.w.N.).Rn. 23 Der Antragstellerin ist zwar zuzugeben, dass - obwohl § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 BAföG Zeiten der Kindererziehung nicht ausdrücklich anspricht - nach der norminterpretierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. dazu NdsOVG, U.v. 23.10.2003, a.a.O.) die Betreuung eines Kindes unter zehn Jahren oder eines behinderten Kindes, das auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt als den Lebensunterhalt sichernde Tätigkeit zu berücksichtigen ist.
- VG Berlin, 10.07.2024 - 18 K 249.21
Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung; Regelstudienzeit nach …
Sie binden zwar im Innenverhältnis die Behörden, aber im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht auch die Gerichte und können von ihnen daher grundsätzlich vollinhaltlich auf ihre Vereinbarkeit mit Gesetz und Verfassung überprüft werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 LC 4/03 -, Rn. 76, 79, juris; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 9. März 2011 - 1 A 2526/09 -, Rn. 11, juris). - VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03
Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …
Diese Erlasse binden allerdings als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Verwaltungsgerichte nicht (vgl. etwa Urteil des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urteil der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit). - VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20
Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der …
Gleichermaßen steht das Ergebnis im Einklang mit dem Rechtssatz, dass sich eine Behörde, sofern sie eine erneute Sachentscheidung und nicht bloß eine wiederholende Verfügung trifft, nicht auf die Unanfechtbarkeit eines vorangegangenen Ablehnungsbescheids berufen kann (Nds. OVG, Urt. v. 23.10.2003 - 12 LC 4/03, juris Rn. 47). - VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 208/03
Grundstück; unbillige Härte; Vermögen; Vertrauensschutz; Übergangsregelung
Durch eine solche Entscheidung soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwändigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die (in der Vorschrift angesprochenen) förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. Urt. des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urt. der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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