Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004
Substantielle Elternrechte für den geschiedenen, im Kosovo lebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil; Unterbleiben der Anhörung des Kindes verstößt gegen ordre public; Unbeachtlichkeit einer ausländischen Gerichtsentscheidung bei Verstoß gegen den ordre public - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 32 Abs 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 108 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG
Kosovo; Kindernachzug zum Vater; alleiniges Sorgerecht; Entziehung der nach der Scheidung der Eltern bei der im Kosovo lebenden Mutter verbleibenden Sorgerechtsbestandteile; unterbliebene Anhörung des Kindes; Verstoß gegen den deutschen ordre public; mangelnde ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.05.2011 - 28 K 15.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
Alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht; Aufenthaltsbestimmung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11
Eine dahingehende ausländische gerichtliche Entscheidung braucht im Visumsverfahren von Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt zu werden; sie begründet keine alleinige Personensorge im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG (vgl. dazu die rechtkräftigen Urteile des Senats vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 29.09 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09
Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 12 M 40.11
Eine dahingehende ausländische gerichtliche Entscheidung braucht im Visumsverfahren von Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt zu werden; sie begründet keine alleinige Personensorge im Sinne von § 32 Abs. 3 AufenthG (vgl. dazu die rechtkräftigen Urteile des Senats vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 29.09 -).
- VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 520.10
Familiennachzug für Kind aus Vietnam
Die Anhörung des Kindes stellt eine elementare Verfahrensgarantie dar, deren Nichteinhaltung ein Anerkennungshindernis begründet (vgl. zum Vorstehenden die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - OVG 12 M 40.11 - Juris Rdnr. 2 …sowie Urteile vom 31. März 2011 - OVG 3 B 8.08 - Juris Rdnr. 31 ff., vom 20. März 2011 - OVG 12 B 31.10 -, vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 - Juris Rdnr. 40 ff. …und vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - Juris Rdnr. 25 ff.).Im Übrigen würde der deutsche ordre public in jedem Fall verlangen, dass das familienrechtliche Verfahren in Vietnam eine Anhörung des auch unter zehnjährigen Kindes garantiert (so ausdrücklich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011, a.a.O., zu einem vergleichbaren Fall aus dem Kosovo).
Rn. 21 Danach ist eine besondere Härte schon deswegen nicht gegeben, weil es bei der Ausreise der Mutter des Klägers im Juni 2006 absehbar war, dass die im Zeitpunkt ihrer Ausreise bereits 71 Jahre alte Großmutter des Klägers - Frau T…C… *1… 1935 - aus altersbedingten bzw. gesundheitlichen Gründen zu einer Betreuung des Klägers immer weniger in der Lage sein würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011, a.a.O., Rdnr. 3, sowie Beschluss vom 14. Februar 2007 - OVG 2 S 7.07 - zu einer 1934 geborenen, im Zeitpunkt der Ausreise der Mutter 68 Jahre alten Großmutter).
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334
Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei …
Unabhängig von der Frage, ob dem Vater der Kläger durch den Beschluss des Amtsgerichts Klina vom 24. November 2009 die alleinige Personensorge für die Kläger übertragen wurde (vgl. hierzu OVG Berlin-Bgb, U.v. 23.2.2012 - OVG 2 B 6.11 - juris; B.v. 21.12.2011 - OVG 12 M 40.11 - juris;… BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 16 ff.) und beim Kläger zu 1 die Altersgrenze des § 32 Abs. 3 AufenthG eingehalten ist, scheitert der Anspruch aus § 32 Abs. 3 AufenthG zumindest am Fehlen der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. - VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 264.12
Ausländerrecht: Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; einfache …
Das Familiengesetz des Kosovo sieht nämlich vor, dass die Eltern Fragen, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung der Kinder sind, einverständlich entscheiden; dies gilt unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht und selbst dann, wenn einer von ihnen das elterliche Recht allein ausübt (vgl. Art. 141 Abs. 1 FamFG vom 20. Januar 2006, abgedruckt in Bergmann/Ferid/Heinrichs, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Abteilung Kosovo, S. 27, 59; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 12 M 40.11 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227
Einreise ohne das erforderliche Visum; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; …
- VG Berlin, 31.05.2013 - 7 K 563.12
Ausländerrecht: Visumserteilung zwecks Kindernachzugs zum Vater
Rn. 14 Nach den maßgeblichen Bestimmungen des kosovarischen Familienrechts hat der Vater des Klägers nicht das alleinige Sorgerecht, denn ihm konnte das Sorgerecht durch die Entscheidung des Gemeindegerichts I... aufgrund der im Kosovo geltenden familienrechtlichen Vorschriften nicht vollständig übertragen werden (vgl. Artikel 141 Abs. 1 FamFG vom 20. Januar 2006 - Bergmann/Ferid/Heinrichs, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Abteilung Kosovo, S. 27, 59, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - OVG 12 M 40.11 - juris, Rdnr. 2). - VG Berlin, 21.06.2012 - 29 K 288.11
Visum zum Zwecke des Familiennachzugs
Diese Formulierung spricht - ähnlich wie bei den vergleichbaren Bestimmungen des mazedonischen oder kosovarischen Familienrechtes (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 7. Dezember 2010 - 12 B 11.08 und 29.09 -, sowie Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 12 M 40.11 - jeweils bei juris) - dafür, dass dem Vater weiterhin substantielle Mitentscheidungsrechte zustehen, so dass die Mutter nicht Inhaberin des alleinigen Sorgerechtes ist.
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