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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11590
OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19 (https://dejure.org/2019,11590)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2019 - 12 ME 65/19 (https://dejure.org/2019,11590)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2019 - 12 ME 65/19 (https://dejure.org/2019,11590)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Rn. 3 Die Beschwerdebegründungfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbständige Monatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Beschlusses beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt worden ist und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden soll oder bereits beantragt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, NJW 1992, 2780, hier zitiert nach juris, Rn. 2, betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde).

    Rn. 10 Weil die innerhalb der abgelaufenen Beschwerdebegründungsfrist eingegangene Begründung nicht den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entspricht, kann die Frage einer Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdeeinlegungsfrist als rechtlich unerheblich dahinstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, a. a. O., juris, Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16

    Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, …und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Er muss in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (…Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Rn. 8 Nach dem Ablauf der Beschwerdebegründungfrist kann er seine Beschwerdebegründung nicht mehr in zulässiger Weise ergänzen, weil er keinen Beschwerdegrund innerhalb der noch offenen Frist ausreichend, d. h. unter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts, ausgeführt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 -, ZfWG 2014, 115 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16

    Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Wie ihnen der Senat bereits mit Beschluss vom 26. März 2019 - 12 ME 45/19 - vor Augen geführt hat, ist eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.3.2016 - 12 ME 32/16 -, NJW 2016, 2132 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02

    Beschwerdeeinlegung- und begründungsfrist nach PKH-Bewilligung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19
    Soweit zur Vermeidung einer Benachteiligung von solchen Beteiligten, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind, Besonderheiten gelten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.2003 - 12 S 2637/02 -, NVwZ-RR 2003, 789 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, m. w. N.), sind diese Besonderheiten hier nicht von Belang, weil im vorliegenden Falle die Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist mit keinem vor Fristablauf gestellten, aber nicht mehr beschiedenen Prozesskostenhilfegesuch in Zusammenhang steht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Daraus folgt, dass es regelmäßig nicht genügt, wenn er pauschal auf sein erstinstanzliches Vorbringen Bezug nimmt (Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2019 - 12 ME 65/19 -, Rn. 7, juris;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 -, Rn. 2, juris).
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