Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides; Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Radaranlagen durch Windenergieanlagen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- maslaton.de (Kurzinformation)
Der Umgang mit Wetterradarstandorten
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
- OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85
Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Das gilt im Verhältnis des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht anders als im Verhältnis des Bauvorbescheides bzw. der Bebauungsgenehmigung zur Baugenehmigung (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.12.1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241; Urt. v. 17.3.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673 = NVwZ 1989, 863).Das weitere Schicksal der Bebauungsgenehmigung ist dann wegen der Zweitregelung ihres Inhalts in der Baugenehmigung für die Rechtsstellung des Dritten ohne Bedeutung (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 17.3.1989, a. a. O.).
- BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Es gehe vielmehr um eine wertende Einschätzung, die in den verteidigungspolitischen Spielraum der zuständigen Stellen falle und die ein Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüfen könne (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = ZfBR 2007, 54;… Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010 1556, insoweit ohne abschließende Entscheidung). - OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07
Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Es gehe vielmehr um eine wertende Einschätzung, die in den verteidigungspolitischen Spielraum der zuständigen Stellen falle und die ein Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüfen könne (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = ZfBR 2007, 54; Senat, Urt. v. 21.4.2010 - 12 LC 9/07 -, BauR 2010 1556, insoweit ohne abschließende Entscheidung).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Was die angeblichen Anforderungen an eine überzogene Darlegungslast angeht, hilft auch der Hinweis der Beigeladenen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1998 (- 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215) nicht weiter. - BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Das gilt im Verhältnis des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht anders als im Verhältnis des Bauvorbescheides bzw. der Bebauungsgenehmigung zur Baugenehmigung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.12.1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241;… Urt. v. 17.3.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673 = NVwZ 1989, 863). - BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71
Grundstückserwerb - Anliegerbeitrag für erstmaligen Ausbau erforderlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11
Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.1.1973 - VII C 3.71 -, BVerwGE 41, 305).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2026 - 22 D 15/25
Einmal prüfen reicht!
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241 = juris Rn. 15, und vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863 = juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 7/13 -, juris Rn. 56, und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 7 B 1278/12 -, juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 1930/19 -, VBlBW 2020, 148 = juris Rn. 23; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, KommJur 2014, 272 = juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 -, juris Rn. 11; B. Schulte, in: Schulte/Radeisen/ Schulte/van Schewik/Strzoda, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 77 Rn. 71 (Stand der Kommentierung: Januar 2026); Lüttgau, in: BeckOK Bauordnungsrecht NRW, Stand: 1. April 2024, BauO NRW 2018, § 77 Rn. 71 f. - OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12
Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung; …
Für die unter anderem vom VG Hannover (Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90; nachgehend offen Senat, Beschl. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11 -, BRS 78 Nr. 119) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (- 4 B 58.06 -, BRS 70 Nr. 96) vorgenommene zweischrittige Prüfung im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (Feststellung 1. einer nachteiligen Beeinflussung der Radaranlage, 2. der Unzumutbarkeit einer Einschränkung der Anlagenfunktion bei insoweit bestehendem verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der Bundeswehr) besteht deshalb in dem hier maßgeblichen, anders gearteten Regelungszusammenhang bei Anwendung des § 18a LuftVG keine Notwendigkeit. - VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10
Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für …
Der Klägerin oder dem Beklagten steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (…vgl. Meyer/Wysk a.a.O. Rdnr. 52 zu § 18a; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - zitiert nach juris, VG Hannover…, Urteil vom 22. September 2011 a.a.O.).Das ist wiederum der Fall, wenn die Störung der Radaranlage mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Flugsicherheit führen würde (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2011 a.a.O. in Anlehnung an VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, wonach erforderlich sei, dass die Beeinflussung die Funktion der Radaranlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise einschränke).
Das greift die Überlegung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11, zitiert nach juris) und des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, zitiert nach juris) auf, dass es neben der technischen Beeinträchtigung darauf ankommen solle, dass die Radaranlage "für den ihr zugewiesenen Zweck" eingeschränkt werde.
Rn. 160 Der Annahme eines Beurteilungsspielraumes stehen auch die von der Beigeladenen zitierten verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Urteile nicht entgegen (VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 - Thüringisches OVG, Urteil vom 30. September 2009 - 1 KO 89/07 -;VG Minden, Urteil vom 22. September 2010 - 11 K 445/09 - VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 - Beschluss vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 -).
- VG Osnabrück, 27.02.2015 - 3 A 5/15
Aarhus Konvention; Abstandsempfehlungen; Aktenvollständigkeit; anerkannte …
Rn. 142 (1) Wenn ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid eine abschließende Entscheidung über einen Ausschnitt des geplanten Vorhabens trifft, ist es zwar grundsätzlich erforderlich, dass ein Dritter bereits gegen den Vorbescheid vorgeht, soweit er dessen Inhalt angreifen will, da die Fragen, über die der Vorbescheid definitiv entscheidet, im späteren Genehmigungsabschnitt nicht mehr zur Überprüfung anstehen (Nds. OVG, Beschluss vom 13.04.2011 - 12 ME 8/11 -, juris, Rn. 10;… s.a.Ule/Laubinger/Repkewitz, a.a.O., § 9 Rn. E 4, 5).Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist in dieser Hinsicht ebenso zu beurteilen wie das Verhältnis der Bebauungsgenehmigung zur Baugenehmigung (zum Vorstehenden insgesamt: Nds. OVG, Beschluss vom 13.04.2011 - 12 ME 8/11 -, juris, Rn. 11).
Er hat vielmehr die Vereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht erneut geprüft (s.a. BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O., Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 13.04.2011, a.a.O., Rn. 12).
- OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von …
Für das Verhältnis zwischen bundesimmissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und bundesimmissionsschutzrechtlicher Genehmigung gilt Entsprechendes (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2011 - 12 ME 8/11 -, juris Rdn. 11;… Urteil vom 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689, juris Rdn. 30). - VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702
Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§ …
Dieser Spielraum werde von der Rechtsprechung (VG Hannover, B. v. 21.12.2010 - Az. 12 B 3465/10 und OVG Lüneburg, B. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11) auch der Bundeswehr als Betreiberin militärischer Radaranlagen zugebilligt.Auf einer zweiten Stufe ist zu prüfen, ob sich diese Störung auf die Funktionsfähigkeit des Radars auswirkt, was der Fall ist, wenn der der Radaranlage zugewiesene Zweck in nicht hinzunehmender Weise eingeschränkt wird (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.4.2011 - Az. 12 ME 8/11; VG Aachen, U. v. 24.7.2013 - Az. 6 K 248/09; BayVGH, B. v. 1612.2009 - Az. 22 ZB 09.380).
Rn. 37 Soweit vom Landratsamt in der Klageerwiderung ein Beurteilungsspielraum unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG Lüneburg (v. 13.4.2011 - Az. 12 ME 8/11) angenommen wurde, ist festzustellen, dass es darin um ein Luftverteidigungsradar geht und in der Entscheidung sowie in der zugrundeliegenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (v. 21.12.2010 - Az. 12 B 3465/10) auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen wird, die letztlich auf das Urteil vom 14.12.1994 (Az. 11 C 18/93) zurückzuführen ist, in der das Bestehen eines Beurteilungsspielraums mit dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr und der nach dem Grundgesetz gegebenen besonderen Stellung begründet wird.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19
Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen …
Darüber hinaus ist zweitens erforderlich, dass die Beeinflussung die Funktionen der Radaranlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise einschränkt; insoweit handelt es sich um eine wertende Entscheidung, die - soweit es sich wie hier um eine militärische Radaranlage handelt - in den verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der zuständigen Stelle fällt und vom Gericht nur eingeschränkt - auf ihre Plausibilität - überprüft werden kann (b.; vgl. BVerwG…, Urt. vom 22. September 2016 - 4 C 2/16 -, BVerwGE 156, 148 und juris, Rn. 18; ferner den Senatsbeschluss vom 27. Februar 2018 - 8 B 11970/17.OVG -, BauR 2018, 968 und juris, Rn. 8 , unter Hinweis auf OVG Nds., Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 -, BRS 78 Nr. 119 und juris, Rn. 13). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.2024 - 14 S 1686/23
Normenkontrolle gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan …
Es bedarf daher keiner weiteren Ausführungen zur Frage, ob die der Wehrverwaltung obliegende Prüfung, ob ein Vorhaben zu einer Störung einer Radaranlage führt, einer zweistufigen Untersuchung mit konkreten Darlegungen zur angenommenen Störung und zu deren Ausmaß unter Berücksichtigung des verteidigungspolitischen Spielraums der zuständigen Behörde bedarf, wie die Antragstellerin meint (dahin tendierend NdsOVG, Beschluss vom 13.04.2011 - 12 ME 8/11 - juris Rn. 13 m. w. N.), und woran es hier ggf. erst recht fehlen würde. - VG Trier, 23.03.2015 - 6 K 869/14
Windkraftanlagen trotz Störung des Wetterradars in Neuheilenbach
Danach steht dem Bundesminister der Verteidigung ein verteidigungspolitischer Spielraum bei der Entscheidung zu, was zur Erfüllung der hoheitlichen Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr zwingend notwendig ist (BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 -, BRS 70 Nr. 96; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - , BRS 78 Nr. 119;… VG Hannover, a.a.O., Rn. 56). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 B 11970/17
Baustopp für Windenergieanlagen auf dem Bendelberg - Störung einer militärischen …
Wie das OVG Niedersachsen in dem zitierten Beschluss vom 13. April 2011 (Az.: 12 ME 8/11, BRS 78 Nr. 119 und juris, Rn. 13) ausgeführt hat, erfolgt die Prüfung, ob ein Vorhaben zu einer Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage führt, in zwei Schritten: Eine Störung setzt erstens voraus, dass die Windenergieanlage die Funktion der Radaranlage nachteilig beeinflussen wird, was als naturwissenschaftlich-technische Frage grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt; darüber hinaus ist zweitens erforderlich, dass die Beeinflussung die Funktion der Radaranlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise einschränkt; insoweit handelt es sich um eine wertende Einschätzung, die - soweit es sich um eine militärische Radaranlage handelt - in den verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der zuständigen Stelle fällt und vom Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüft werden kann. - OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14
Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion; …
- VG Oldenburg, 05.02.2014 - 5 B 6430/13
Drehfunkfeuer; Drittschutz; DVOR; Flugsicherheit; Funknavigationsanlage; …
- OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen …
- VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen …
- VG Koblenz, 22.01.2020 - 4 L 2/20
Rechtsschutzbedürfnis für die Drittanfechtung eines Vorbescheids für die …
- OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 1 LA 182/12
Nachweis der Beeinträchtigung der Wirksamkeit einer Verteidigungsanlage durch ein …
- VG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 3648/12
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer …
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