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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4428
OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21 (https://dejure.org/2022,4428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 (https://dejure.org/2022,4428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2022 - 12 MS 172/21 (https://dejure.org/2022,4428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 1 BImSchV 9; § 15 Abs 3 S 2 BauGB; § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher; Vorbescheidsantrag; Windenergieanlage; Zurückstellung; Zurückstellung, faktische

Papierfundstellen

  • BauR 2022, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Allerdings ergibt sich der Umriss der Ausschlusszone - also das negative dieser beiden Planungsziele - erst als logisches Endergebnis aus dem Abzug der Positivflächen (= Konzentrationszonen) vom Planungsraum im Außenbereich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 110).

    Aus der - allein dem Prozessrecht geschuldeten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, BVerwGE 170, 26 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24) - Beschränkung des Tenors eines stattgebenden Normenkontrollurteils auf die Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eines Flächennutzungsplans lässt sich daher nichts zugunsten der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit von "Sondergebieten für Windenergieanlagen" folgern, die in demselben Plan mit der Ausschlusswirkung korrespondierend dargestellt wurden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 113).

    Im Übrigen wäre es selbst dann nicht unproblematisch anzunehmen, dass die Darstellungen der Sondergebiete nach den anzuwendenden Grundsätzen über die Teilunwirksamkeit von Normen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.2015 - BVerwG 4 CN 7.14 -, BVerwGE 152, 372 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 14, und Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, a. a. O., juris, Rnrn. 122 ff.) materiell-rechtlich Bestand haben könnten, wenn gegen sie nichts einzuwenden wäre, mäße man sie an den Maßstäben, die für reine Positivplanungen gelten.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Konzentrationsflächenplanungen durch den beschließenden Senat (vgl. Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, BauR 2019, 941 ff., hier zitiert nach juris) für unwirksam erklärt worden seien.

    Zwar hatte der beschließende Senat diese beiden Planänderungen durch sein Urteil vom 18. Februar 2019 - 12 KN 152/17 - (BauR 2019, 941 ff., hier zitiert nach juris) lediglich insoweit für unwirksam erklärt, als damit die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden sollten.

    Rn. 31 Zum anderen beruht der Umstand, dass der beschließende Senat die 23. und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen nicht vollständig für unwirksam erklärt hat, keineswegs darauf, dass die Darstellungen der "Sondergebiete für Windenergieanlagen" ihrerseits frei von Bedenken gewesen wären (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, a. a. O., juris, Rnrn. 51 ff.), sondern lediglich auf der Unzulässigkeit einer (auch) sie streitgegenständlich einschließenden Normenkontrolle (Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, a. a. O., juris, Rn. 30, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Deshalb muss in einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen voraussichtlich auf absehbare Zeit die Errichtung von (grundsätzlich) mehreren Anlagen möglich sein, die wirtschaftlich betrieben werden können (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 79).

    Dies erfordert (spätestens) im Rahmen der Auswahl unter den Potentialflächen und beim Zuschnitt der Konzentrationszonen eine Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang auf einer Potenzialfläche Problemfelder (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 85) liegen, die sich auch und gerade unter dem Blickwinkel des Artenschutzes ergeben können.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Allerdings ergibt sich der Umriss der Ausschlusszone - also das negative dieser beiden Planungsziele - erst als logisches Endergebnis aus dem Abzug der Positivflächen (= Konzentrationszonen) vom Planungsraum im Außenbereich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 110).

    Aus der - allein dem Prozessrecht geschuldeten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, BVerwGE 170, 26 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24) - Beschränkung des Tenors eines stattgebenden Normenkontrollurteils auf die Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eines Flächennutzungsplans lässt sich daher nichts zugunsten der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit von "Sondergebieten für Windenergieanlagen" folgern, die in demselben Plan mit der Ausschlusswirkung korrespondierend dargestellt wurden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2018 - 5 S 1398/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Zwecke der Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Rn. 27 Für den Regelfall - und so auch hier - gefährdet ein Windenergieanlagenbauvorhaben das negative Planungsziel einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie folglich erst dann nicht mehr, wenn es hinreichend verlässlich innerhalb einer der Konzentrationszonen liegen wird (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.6.2015 - 8 B 178/15 -, juris, Rn. 22., …und Beschl. v. 17.12.2020 - 8 B 1317/20 -, NVwZ-RR 2021, 289 ff. [290, Rn. 10]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2018 - 5 S 1398/18 -, NVwZ-RR 2019, 144 ff. [146, Rn. 35]).

    Es bestehen keine Bedenken dagegen, diesen Kriterienkatalog, der hier das für eine Zurückstellung erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2018 - 5 S 1398/18 -, NVwZ-RR 2019, 144 ff. [146 Rn. 35]) gewährleistet, als Ausdruck des damals aktuellen Planungsstandes der Beigeladenen zu betrachten, obwohl nicht feststellbar ist, dass sich deren Vertretungskörperschaft bis dahin zu den Kriterien ausdrücklich positioniert hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 8 B 178/15

    Aussetzung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Rn. 24 Der beschließende Senat folgt, was die Voraussetzungen derartiger Gefährdungen von Planungsprozessen angeht, im Grundsatz der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 2.6.2015 - 8 B 178/15 -, juris, Rnrn. 16 bis 26., m. w. N.), die den Beteiligten bekannt ist und deshalb hier keiner Wiedergabe bedarf.

    Rn. 27 Für den Regelfall - und so auch hier - gefährdet ein Windenergieanlagenbauvorhaben das negative Planungsziel einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie folglich erst dann nicht mehr, wenn es hinreichend verlässlich innerhalb einer der Konzentrationszonen liegen wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.6.2015 - 8 B 178/15 -, juris, Rn. 22., …und Beschl. v. 17.12.2020 - 8 B 1317/20 -, NVwZ-RR 2021, 289 ff. [290, Rn. 10];… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2018 - 5 S 1398/18 -, NVwZ-RR 2019, 144 ff. [146, Rn. 35]).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Rn. 35 aa) Viel spricht nämlich dafür, dass zu dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der (als vorläufige Basis der Beurteilung einer Planungsgefährdung heranzuziehende) Kriterienkatalog der Verwaltung der Beigeladenen wegen des dort vorgesehenen Schutzabstandes zu Wohnnutzungen im Außenbereich von (in der Summe) 600 m unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.10.2014 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 40 [am Ende]) folgende Bewertung rechtfertigte: Um vollständig in einer mit dem Kriterienkatalog der Verwaltung vereinbaren Konzentrationszone zu liegen, hätten die Mastfüße der WEA 01 und 02 mindestens einen Abstand von jeweils mehr als 673, 5 m (600 m zuzüglich des Rotorradius von 73, 5 m) zu den nächstgelegen Wohnnutzungen einhalten müssen, die (sogar unter Heranziehung der jeweils größeren den Unterlagen des Vorbescheidsantrags zu entnehmenden Abstandswerten) nicht vorhanden waren (Abstände der WEA 01 = maximal 642 m < 673, 5 m und maximal 644 m < 673, 5 m; Abstand der WEA 02 = maximal 606 m < 673, 5 m).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Aus der - allein dem Prozessrecht geschuldeten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, BVerwGE 170, 26 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24) - Beschränkung des Tenors eines stattgebenden Normenkontrollurteils auf die Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eines Flächennutzungsplans lässt sich daher nichts zugunsten der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit von "Sondergebieten für Windenergieanlagen" folgern, die in demselben Plan mit der Ausschlusswirkung korrespondierend dargestellt wurden (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 113).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Diese Norminterpretation orientiert sich an der für die Regelung des § 15 Abs. 3 Satz 2 BauGB vorbildgebenden Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.9.1976 - BVerwG IV C 39.74 -, NJW 1977, 400 ff., hier zitiert nach juris Rn. 43 - noch zu § 17 BBauG) über die analoge Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Fällen faktischer Zurückstellung von Baugesuchen.
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21
    Denn der Ausschluss der Windenergieanlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (BVerwG, Urt. v. 24.1.2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559 f., hier zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet; …

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren; …

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung; …

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid; …

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 118/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 B 1317/20
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2017 - 12 ME 163/17

    Antragskonkurrenz zwischen für Windenergieanlagen gestellten Anträgen auf Erlass …

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine …

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und …

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17

    Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids

  • OVG Hamburg, 19.07.2001 - 2 Bs 370/00

    Zulässigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Teilregelung über …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung …

    Unabhängig davon wäre es dem Beigeladenen aber auch nicht verwehrt gewesen, aus Anlass von Vorbescheidsanträgen Planungsvorstellungen erst zu entwickeln oder - wie hier - seine in der Vergangenheit bereits erfolglos konkretisierten Vorstellungen durch Fassung eines Aufstellungsbeschlusses aufzugreifen und fortzuführen (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2018 - 5 S 1398/18 - EnZW 2018, 469, juris Rn. 33 ; davon ebenfalls ausgehend NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 -12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 25).

    Rn. 53 Dem hier maßgeblichen Fachrecht lassen sich allerdings normative Vorgaben für eine Bearbeitungsdauer entnehmen, die für die Konkretisierung der Erforderlichkeit eines Zeitraums für die Bearbeitung herangezogen werden können (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 45 ff.).

    § 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der 9. BImSchV verpflichtet die Behörde hingegen, ohne dass es auf eine irgendwie geartete Vollständigkeit des Antrags ankäme (so auch NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 46).

    Auch fehlt es an Anhaltspunkten für eine Verletzung von § 7 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 der 9. BImSchV, so dass insoweit die Frage dahinstehen kann, ob eine solche überhaupt im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht erforderliche Bearbeitungszeiten begründen kann (tendenziell ablehnend vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 47).

    Auch kann jedenfalls in der vorliegenden Konstellation, in der es erst nach der Stellung des Zurückstellungsantrags zu einer Verzögerung gekommen ist, von keiner Verlagerung der "Sanktion" auf einen unbeteiligten Dritten die Rede sein (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 47).

    Dies gilt selbst dann, wenn man insoweit von einem Ermessensfehler in Gestalt einer Ermessensüberschreitung ausginge, weil ein - durch die Norm wohl grundsätzlich gewährter (so auch NdsOVG, Beschluss vom 14.02.2022 - 12 MS 172/21 - BauR 2022, 1034, juris Rn. 68, a. A. Stock in Ernst u.a., BauGB, 145. EL, § 15 Rn. 98) - Ermessensspielraum hinsichtlich der Bemessung der Zurückstellungsfrist verletzt worden wäre.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21

    Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit; …

    Er ermöglicht keine weitere auf eine positive Bescheidung ausgerichtete Bearbeitung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, BauR 2022, 1034 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 48) und bietet daher auch nicht die Grundlage dafür, die Genehmigungsbehörde zu seiner erneuten Bescheidung zu verpflichten.

    Das hat folgenden rechtlichen Hintergrund (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, a. a. O., juris, Rn. 66): Ein positiver Vorbescheid verbindet gemäß § 9 Abs. 1 BImSchG eine (Vorab-) Entscheidung über nur einzelne - deshalb vom Vorhabenträger in seinem Antrag nach § 23 Abs. 1 der 9. BImSchV genau anzugebende - Genehmigungsvoraussetzungen des Vorhabens mit dessen günstiger vorläufiger Gesamtbeurteilung im Übrigen (vgl. die entsprechende Regelung für die Teilgenehmigung in § 8 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 BImSchG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2024 - 7 A 33.24

    Immissionsschutzrecht: Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von …

    Rn. 21 a. Mit dem Erfordernis einer ausreichenden Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Anlage verlangt § 9 Abs. 1 BImSchG eine sog. "vorläufige positive Gesamtbeurteilung" des Vorhabens (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 12 MS 172/21 - juris Rn. 52;… Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch OVG Lüneburg, NVwZ 1987, 342 [343]).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22

    Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen …

    1. Übereinstimmend und zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, dass § 15 Abs. 3 BauGB entsprechend anwendbar ist, wenn die für das Vorhaben begehrte Entscheidung keine Baugenehmigung, sondern - wie hier - ein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit betreffender immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid ist (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, BauR 2022, 1034 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 15, m. w. N.).

    In den Fällen einer (noch) ausreichenden Differenz ist dagegen über die genaue Länge der Frist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, a. a. O., juris, Rn. 68;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.9.2022 - 14 S 3566/21 -, a. a. O., juris, Rn. 57) - wobei allerdings die Frist in aller Regel nicht länger als die errechnete Differenz zu bemessen sein wird.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; …

    Um dies beurteilen zu können, hat der jeweilige Antragsteller seinem Vorbescheidsantrag hinreichend aussagekräftige Unterlagen beizufügen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 - juris, Rn. 52, m. w. N).
  • VG Schleswig, 24.02.2026 - 2 A 150/23
    Der Umstand, dass der Schutz der Planungshoheit in anderen Verfahren als Baugenehmigungsverfahren in Fällen des § 15 BauGB nicht ausdrücklich gewährleistet ist, wird als systemwidrige, unbeabsichtigte Regelungslücke angesehen (…vgl. hierzu Stock, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, 160. EL August 2025, § 15 Rn. 24 mit diversen Nachweisen, u.a. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren: VGH München…, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 22 AS 23.40001 - juris, Rn. 25 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 12 MS 172/21 - juris, Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. September 2022 - 14 S 3566/21 - juris; OVG Koblenz…, Beschluss vom 22. November 2006 - 8 B 11378/06 - juris, Rn. 7 f.).
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