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| OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 (https://dejure.org/2009,38083)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09
Rn. 9 3. Ob der Klägerin ein Anspruch aus Art. 7 Satz 1 ARB zusteht und sie deshalb die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG verlangen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6/08 -, juris), bedarf hier keiner Entscheidung, weil sich der Zulassungsantrag dazu nicht verhält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06
Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09
Hierbei kann offen bleiben, ob § 81 Abs. 4 AufenthG nur dann eingreift, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels gestellt wird (…so Funke-Kaiser, in: GK-AufentG § 81 Rn. 43 und 48;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 81 AufenthG Rn. 26; s. auch VGH München…, Beschluss vom 5. März 2007 - 24 CS 07.207 -, juris Rn. 14), oder ob auch ein geringfügig verspäteter Antrag die Fortgeltungsfiktion auslöst (so OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006, InfAuslR 2006, 448). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 2.07
Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte im Falle des Begehrens des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09
Eine derartige Härte kann allenfalls gegeben sein, wenn der ausländische Familienangehörige allein kein eigenständiges Leben mehr führen kann und die von ihm benötigte, tatsächlich und regelmäßig zu erbringende wesentliche familiäre Lebenshilfe zumutbarer Weise nur in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30. März 2007 - 2 B 2.07 - juris, m.w.N.). - VGH Bayern, 05.03.2007 - 24 CS 07.207
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, verspäteter Antrag, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 12 N 73.09
Hierbei kann offen bleiben, ob § 81 Abs. 4 AufenthG nur dann eingreift, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels gestellt wird (…so Funke-Kaiser, in: GK-AufentG § 81 Rn. 43 und 48;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 81 AufenthG Rn. 26; s. auch VGH München, Beschluss vom 5. März 2007 - 24 CS 07.207 -, juris Rn. 14), oder ob auch ein geringfügig verspäteter Antrag die Fortgeltungsfiktion auslöst (so OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006, InfAuslR 2006, 448).
- VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5). - VG Frankfurt/Oder, 12.11.2009 - 5 L 222/09
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Trennung vom Ehepartner vor Ablauf …
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
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