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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12375
LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18 (https://dejure.org/2019,12375)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2019 - 12 O 168/18 (https://dejure.org/2019,12375)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2019 - 12 O 168/18 (https://dejure.org/2019,12375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    10.000 EUR Schmerzensgeld für Beleidigungen im Internet

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 482
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner der Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGH GRUR 2005, 179, 181; BGH NJW 2014, 2029, 2033).

    Die von der Beklagten abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung kann die weitere Abrufbarkeit der streitgegenständlichen Äußerungen im Internet nicht zuverlässig verhindern (vgl. BGH NJW 2014, 2029, 2035).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt im Rahmen der Sozialsphäre die soziale Anerkennung des Einzelnen, insbesondere auch gegen Äußerungen, die sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BGH NJW-RR 2008, 913, 913).

    Der Schutz des Persönlichkeitsrechts hat Vorrang, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder als eine Formalbeleidigung darstellt (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Ein Anspruch auf Geldentschädigung für diesen immateriellen Schaden setzt eine schuldhafte, schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts voraus, bei der die Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 2005, 179, 181; BVerfG NJW 2004, 591, 592).

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner der Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGH GRUR 2005, 179, 181; BGH NJW 2014, 2029, 2033).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Bei den Rechtsverfolgungskosten handelt es sich um einen Teil des auf der Grundlage von § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu erstattenden Vermögensfolgeschadens, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2006, 1065, 1065).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht kommt insoweit ein eigener ideeller Wert aus sich heraus zu (BGH, NJW 2000, 2195, 2197;… Sprau, in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 823 Rn. 129), der unabhängig von einer körperlichen oder psychischen Betroffenheit besteht und vorliegend durch die Äußerungen der Beklagten herabgesetzt ist.
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Es ist zu schätzen, welcher Betrag erforderlich ist um dem Betroffenen Genugtuung für das erlittene Unrecht zu verschaffen (Genugtuungsfunktion) und um den Verletzer von weiteren Verstößen abzuhalten (Präventivfunktion) (BGH NJW 1996, 984, 985).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Die Verletzung der Ehre einer Person durch eine Äußerung setzt voraus, dass die gemeinte Person für den Adressaten oder einen Teil des Adressatenkreises aufgrund der Umstände hinreichend identifizierbar ist (BGH NJW 2009, 3576, 3576).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt im Rahmen der Sozialsphäre die soziale Anerkennung des Einzelnen, insbesondere auch gegen Äußerungen, die sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BGH NJW-RR 2008, 913, 913).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Da es sich vorliegend um ein Rahmenrecht handelt, erfordert die Feststellung der Rechtswidrigkeit eine Güter- und Interessenabwägung (BGH NJW 2012, 3645, 3645).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18
    Die mit der Äußerung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss zur Erreichung des Zwecks der Meinungsäußerung geeignet und erforderlich sein und das Verhältnis zwischen Rechtsgutsbeschränkung und Rechtsgüterschutz muss angemessen sein (BGH NJW 2005, 592, 592).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG Hamburg, 03.02.1994 - 3 U 111/93
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Rn. 33 (2.1.3) Ebenso um eine Formalbeleidigung soll es sich bei der Beschimpfung einer Person mit der Bezeichnung "Wichser" verhalten (so OLG Bamberg…, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 Ss 114/13 -, juris Rn. 6 zur Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Wichser"; OLG Köln…, Urteil vom 18.02.2020 - III-1 RVs 188/19 -, juris Rn. 56 mit 46; LG Köln…, Urteil vom 05.04.2019 - 153 Ns 100/18 -, StV 2020, 183, juris Rn. 266; AG Weiden…, Urteil vom 19.10.2012 - 2 Ds 24 Js 4348/12, BeckRS 2012, 215312, Rn. 4 f.; s.a. OLG Oldenburg…, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 -, NStZ-RR 2011, 338, juris Rn. 5 und 8: "Scheißbulle und Wichser"), deren einziger Zweck in der Versagung des sozialen Geltungsanspruchs des Geschädigten liege (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 - 12 O 168/18 -, juris Rn. 39).
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