Rechtsprechung
| BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe - Aufbringen der Mittel für die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten - Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87
Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 1987 entschieden, daß die Künstlersozialversicherung als Teil der "Sozialversicherung" (Art. 74 Nr. 12 GG) in einem Gesetz des Bundes und ohne Zustimmung des Bundesrats geregelt werden konnte und daß auch das im KSVG vorgesehene Finanzierungssystem, soweit es die Erhebung der Künstlersozialabgabe betrifft, verfassungsgemäß ist, insbesondere keine Grundrechte der Abgabepflichtigen nach Art. 2 und 3 GG verletzt (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1). - BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86
Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform
Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87
Der Senat hat das Urteil des LSG Baden-Württemberg, dem das LSG Niedersachsen in dem hier angefochtenen Urteil gefolgt ist, durch Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 RK 1/86 - (zur Veröffentlichung bestimmt) ebenfalls bestätigt.
- BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch …
In drei weiteren Urteilen vom selben Tage ging es um eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (…12 RK 38/88 in SozR 5425 § 24 Nr. 3), einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88), und um eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87).Sie nimmt auch, obwohl das nach dem erwähnten Urteil vom 8. Dezember 1988 (12 RK 15/87) nicht einmal zum Tatbestand der genannten Vorschrift gehört, regelmäßig Leistungen selbständiger Musiklehrer gegen Entgelt in Anspruch und verwertet sie im Musikunterricht.
- BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R
Künstlersozialabgabepflicht für Kunstvereine
Daß dies der Unternehmereigenschaft im Sinne des KSVG nicht entgegensteht, hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits dargelegt (vgl Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 15/87 - NW StGB 1989, 287). - BSG, 01.10.1991 - 12 RK 1/91
Musikschule - Musikförderung - Künstlersozialabgabe
In drei weiteren Urteilen vom selben Tage ging es um eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (…12 RK 38/88 in SozR 5425 § 24 Nr. 3), einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88), und um eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87).Ob er Leistungen selbständiger Künstler in Anspruch nimmt und ihnen Entgelte i.S. des § 25 KSVG zahlt, gehört, wie der Senat schon in dem Urteil vom 8. Dezember 1988 (12 RK 15/87) ausgeführt hat, nicht zum Tatbestand der Abgabepflicht nach § 24 KSVG .
- BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92
Verpflichtung eines Kunstvereins zur Künstlersozialabgabe
Die Tatsache, daß es sich bei der Klägerin um einen gemeinnützigen Verein i.S. von § 52 Abgabeordnung handelt, steht der Unternehmereigenschaft i.S. des KSVG nicht entgegen (vgl.. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988, 12 RK 15/87 NWStGB 1989, 287). - BSG, 01.10.1991 - 12 RK 33/90
Pflicht eines Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe
Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (…12 RK 1/86 in BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (…12 RK 38/88 in SozR 5425 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88). - BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91
Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe
Die Abgabepflicht nach § 24 KSVG ist in vier Urteilen vom 8. Dezember 1988 bestätigt worden für einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb (…12 RK 1/86 = BSGE 64 a.a.O.), für eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (…12 RK 38/88 = SozR 5425 § 24 Nr. 3), für eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87) und für einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88). - LSG Niedersachsen, 21.08.1991 - L 4 KR 69/91
Künstlersozialabgabepflicht von gemeinnützigem eingetragenen Verein
Der gesetzliche Unternehmerbegriff erfaßt alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und vermarkten, sofern sie überhaupt ein Unternehmen betreiben, d.h. eine nachhaltige (nicht nur gelegentliche), auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit ausüben (vgl.. BSGE 64 S. 221, 224; BSG, Urteile v. 8.12.1989 - 12 RK 15/87 und 8/88). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - L 11 KR 56/90
Künstlersozialversicherung; Abgabepflicht eines städtischen Musikvereins
Zu dieser Vorschrift hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 RK 15/87 - entschieden, daß Musikschulen, deren Träger ein eingetragener und gemeinnütziger Verein ist, Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift sein können und daß die Abgabepflicht dem Grunde nach nicht davon abhängt, ob eine Musikschule Entgelte im Sinne von § 25 KSVG zu zahlen hat.
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