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Rechtsprechung
   BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,260
BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88 (https://dejure.org/1990,260)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 (https://dejure.org/1990,260)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88 (https://dejure.org/1990,260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 90
  • NVwZ 1992, 207 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 646
 
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Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Auch wenn die Wiedereinsetzungsregelung des § 27 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - (SGB X) auf die Antragsfrist anzuwenden wäre (vgl. dazu BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4), konnte im April 1985 die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt und auch die versäumte Handlung (Antragstellung) nicht mehr nachgeholt werden, weil seit dem Ende der Frist am 13. Juni 1983 mehr als ein Jahr verstrichen war.

    Das gleiche gilt nach dem Inkrafttreten des § 27 SGB X für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sofern die fragliche Fristvorschrift eine Wiedereinsetzung nicht ausdrücklich oder sinngemäß ausschließt (BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Das hat gerade der erkennende Senat seit der grundlegenden Entscheidung zur Aufklärung und Beratung der Antragsteller im Beitragsnachentrichtungsverfahren (BSGE 50, 16, 18 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) wiederholt betont.
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Bejaht hat der erkennende Senat einen Herstellungsanspruch mit einer die Entscheidung tragenden Begründung bisher nur, wenn eine Antragstellung aufgrund einer "fehlerhaften Allgemeininformation (§ 13 SGB I) des zuständigen Versicherungsträgers, z.B. in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt", unterblieben war (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83).
  • BGH, 18.05.1976 - VI ZR 241/73

    Schutzgesetz - Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Dafür genüge es nicht, daß die jeweilige Norm "im allgemeineren Sinn" Schutz und Förderung einzelner Bürger oder bestimmter Personenkreise bewirke oder bezwecke; vielmehr müsse die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruches erkennbar vom Gesetzgeber erstrebt sein oder zumindest im Rahmen des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen (NJW 1976, 2129, unter II 1 b; dem folgend Palandt-Thomas, Komm. zum BGB, 49. Aufl., § 823 Anm. 9b).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76
    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    So hat der 3. Senat des BSG mit Urteil vom 28. September 1976 (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 = SGb 1977, 355 mit Anm. Rüfner) entschieden, daß ein Versicherter die Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht des Rentenversicherungsträgers nach § 103 Satz 1 AVG a.F. nicht mit der (Popular-)Klage geltend machen kann.
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80

    Versäumung der Ausschlußfrist - Verspätung - Unzureichende …

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. Oktober 1981 (SozR 5070 § 10 Nr. 19) und vom 19. Juni 1986 (…SozR 5428 § 4 Nr. 10) zwar einen Herstellungsanspruch wegen nicht hinreichender Aufklärung in Erwägung gezogen.
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Im Urteil des 11. Senats vom 18. August 1983 (BSGE 55, 257, 261 = SozR 1200 § 13 Nr. 2) ist offengeblieben, ob die Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht einen Herstellungsanspruch rechtfertigen kann; bei bevorstehenden Rechtsänderungen müsse es genügen, daß der Staat seine Bürger darüber durch Verkündung des Gesetzes im BGBl. unterrichte, gerade dieses Verkündungserfordernis würde entwertet, wenn man zusätzlich eine weitere generelle Information durch die Versicherungsträger für geboten halte.
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79

    Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der …

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Auch eine Nachsichtgewährung kommt bei einer Versäumung der Frist um mehr als ein Jahr in der Regel - so auch hier - nicht in Betracht (vgl. BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49), sofern für sie neben einer Anwendung des § 27 SGB X auf Antragsfristen überhaupt noch Raum sein sollte.
  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik - …

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Anders als für staatliche Verwaltungsakte oder gerichtliche Entscheidungen, die regelmäßig nur einzelne Bürger betreffen und ihnen dann individuell bekanntzugeben sind (für Verwaltungsakte im Bereich des Sozialrechts vgl. § 39 Abs. 1 SGB X), genügt für die Bekanntmachung von Gesetzen, die sich an einen unbestimmten Kreis von Personen richten, die Verkündung im BGBl (Prinzip der formellen Publikation oder Publizität, vol - jeweils m.w.N. - BSGE 3, 161, 166 = SozR Nr. 1 zu Art. 19 der Ersten VereinfachungsVO und Maurer in der Zweitbearbeitung des Bonner Kommentars zum GG, Art. 82 RdNrn. 90, 91).
  • RG, 26.10.1932 - IX 249/32

    Sind die sämtlichen Vorschriften der §§ 1487 bis 1494 RVO. Schutzgesetze im Sinne …

    Auszug aus BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
    Mit einer ähnlichen Begründung hat schon das Reichsgericht (RGZ 138, 165, 170 f.) und später auch der Bundesgerichtshof es abgelehnt, aus der Nichterfüllung einer im öffentlichen Interesse auferlegten Pflicht einen Schadensersatzanspruch für einen Dritten abzuleiten: Ein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sei hier nicht verletzt.
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