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| BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77
Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80
Sie ist auch nicht nur als eine gesetzliche Konkretisierung schon vorher anerkannter Rechtsgrundsätze anzusehen; vielmehr handelt es sich - ebenso wie bei § 32 VwVfG und § 110 AO 1977 - um eine Neuregelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die - soweit sie materiell-rechtliche Ausschlußfristen betreffen sollte - nicht lediglich eine gefestigte Rechtsauffassung festschreibt, sondern eine bisher überwiegend anders beantwortete Rechtsfrage neu und abweichend regelt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 1. Februar 1979 - 12 RK 33/77 - BSGE 48, 12, 16). - BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79
Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der …
Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80
Sie ist regelmäßig nur möglich, wenn die versäumte Rechtshandlung innerhalb eines Jahres nachgeholt worden ist (Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 67/79 -).
- BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im …
Auch eine Nachsichtgewährung nach Treu und Glauben scheidet hier aus, weil zwischen Fristablauf und erstmaligem Antrag (Mai 1979) mehrere Jahre vergangen sind (vgl dazu Urteil des Senats SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 49, ferner Urteile vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 38/80 - und vom 28. April 1982 12 RK 77/80 DAngVers 82" 394). - BSG, 28.04.1983 - 12 RK 14/82
Ausschlußfrist - Fristversäumnis - Beitragsnachentrichtungantrag - Antragsfrist - …
Dabei hat der Senat auch den Umfang einer Fristüberschreitung berücksichtigt, indem er bei Anträgen, die mehr als ein Jahr verspätet waren, eine Nachsichtgewährung schon aus diesem Grunde für unzulässig gehalten hat, sofern die Fristüberschreitung nicht ausnahmsweise auf höherer Gewalt beruht (…vgl SozR 5070 5 10 Nr. 19 und Urteil vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 38/80 -). - BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80 RK 67/79 - und vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 38/80 -" jeweils mit näherer Begründung).
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