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Rechtsprechung
   BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4248
BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86 (https://dejure.org/1988,4248)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 12 RK 43/86 (https://dejure.org/1988,4248)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 12 RK 43/86 (https://dejure.org/1988,4248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH - Einflußnahme - Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer - Minderheitsgesellschafter - Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1594
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Dies trifft für den Geschäftsführer einer GmbH dann nicht zu, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so maßgebenden Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH hat, daß er jeden Beschluß, insbesondere jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn", verhindern kann, was bei Gesellschaftern mit mindestens hälftigem Kapitalanteil regelmäßig der Fall ist (BSGE 13, 196, 199 mit Hinweis auf die Entscheidungspraxis des RVA; BSG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 28. April 1987 - 12 RK 47/85 - USK 8750 mwN).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Der erkennende Senat hat schon mehrfach entschieden, daß die unwirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses das (entgeltliche) Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, solange eine Pflicht des Arbeitgebers zur Weiterzahlung des Lohnes besteht (BSGE 52, 152; 59, 183, 187 f).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Der erkennende Senat hat schon mehrfach entschieden, daß die unwirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses das (entgeltliche) Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, solange eine Pflicht des Arbeitgebers zur Weiterzahlung des Lohnes besteht (BSGE 52, 152; 59, 183, 187 f).
  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 33/83

    Mitbestimmte GmbH

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Das Dienstverhältnis, das den Kläger aufgrund eines Vertrages von 1973 mit der GmbH verband, bestand neben und unabhängig von seiner Stellung als Gesellschafter, aber auch als ein von seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung als Geschäftsführer verschiedenes Rechtsverhältnis (§ 38 Abs. 1 GmbHG; dazu BGH LM Nr. 3 zu § 46 GmbHG; BGH BB 78, 520; BGHZ 89, 48, 52).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei …

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Das Dienstverhältnis, das den Kläger aufgrund eines Vertrages von 1973 mit der GmbH verband, bestand neben und unabhängig von seiner Stellung als Gesellschafter, aber auch als ein von seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung als Geschäftsführer verschiedenes Rechtsverhältnis (§ 38 Abs. 1 GmbHG; dazu BGH LM Nr. 3 zu § 46 GmbHG; BGH BB 78, 520; BGHZ 89, 48, 52).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Dies trifft für den Geschäftsführer einer GmbH dann nicht zu, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so maßgebenden Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH hat, daß er jeden Beschluß, insbesondere jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn", verhindern kann, was bei Gesellschaftern mit mindestens hälftigem Kapitalanteil regelmäßig der Fall ist (BSGE 13, 196, 199 mit Hinweis auf die Entscheidungspraxis des RVA; BSG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 28. April 1987 - 12 RK 47/85 - USK 8750 mwN).
  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von …

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Ein Beschäftigungsverhältnis setzt lediglich persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten voraus, die in der Regel in der Eingliederung in einen Betrieb ihren Ausdruck findet (hM; s zB BSGE 36, 7, 8;… BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO); eine solche kann auch bei einem GmbH-Geschäftsführer vorliegen, sofern er keinen bestimmenden Einfluß auf die Gesellschaft hat.
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 47/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; …

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86
    Dies trifft für den Geschäftsführer einer GmbH dann nicht zu, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so maßgebenden Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH hat, daß er jeden Beschluß, insbesondere jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn", verhindern kann, was bei Gesellschaftern mit mindestens hälftigem Kapitalanteil regelmäßig der Fall ist (BSGE 13, 196, 199 mit Hinweis auf die Entscheidungspraxis des RVA; BSG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 28. April 1987 - 12 RK 47/85 - USK 8750 mwN).
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 20/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …

    Dies gilt etwa in Fallgestaltungen rechtlich unwirksamer Kündigungen von Arbeitsverträgen, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, der Arbeitgeber sie aber nicht annimmt und dadurch in Annahmeverzug gerät (BSG vom 5.5.1988 - 12 RK 43/86 - SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42;… BSG vom 16.2.2005 - B 1 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 2 RdNr 9).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 23/87

    Gesellschafter - Beschäftigung - Haftung

    Die persönliche Abhängigkeit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß nach dem Gesellschaftsvertrag (vgl auch § 709 Abs. 1 BGB) die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zustand, und daß nach dem Vertrag jedes Geschäft, das einen Wert von mehr als DM 500 betraf, auch der Zustimmung des Klägers bedurfte (BSGE 25, 51, 54); denn diese Bestimmungen lassen noch nicht erkennen, ob dem Kläger auch tatsächlich der ihm rechtlich zustehende Einfluß eingeräumt worden ist (vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1988 - 12 RK 43/86 -).
  • BSG, 24.09.2024 - B 11 AL 5/23 R

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung des Arbeitslosengelds - …

    Gleiches gilt im Fall der Nichtzahlung von Arbeitsentgelt, wenn zwar eine Pflicht des Arbeitgebers zu dessen Fortzahlung besteht, zB bei einer unwirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrags, der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, der Arbeitgeber sie aber nicht annimmt und dadurch in Annahmeverzug gerät (BSG vom 5.5.1988 - 12 RK 43/86 - SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42;… BSG vom 16.2.2005 - B 1 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 2 RdNr 9).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines …

    Amtlicher Leitsatz: Hat ein Geschäftsführer-Gesellschafter einen geringeren Kapitalanteil als 50 % inne, so kann die Arbeitnehmereigenschaft im Einzelfalle fehlen, sei es, daß er in der Lage ist, aufgrund seines Kapitalanteils nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern, insbesondere wenn eine Sperrminorität besteht (…vgl BSG vom 15.12.1971 - 3 RK 67/68 = SozR Nr. 68 zu § 165 RVO), sei es, daß sein tatsächlicher Einfluß auf die Gesellschaft wesentlich größer ist als der ihm aufgrund seines Gesellschaftsanteils an sich zustehende Einfluß (vgl dazu BSG vom 5.5.1988 - 12 RK 43/86, vom 24.6.1982 - 12 RK 45/80 = USK 82160 und vom 24.6.1982 - 12 RK 43/81 = USK 82166 …sowie vom 23.9.1982 - 10 RAr 10/81 = SozR 2100 § 7 Nr. 7).

    Der Geschäftsführer einer GmbH ist kein Arbeitnehmer, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so maßgebenden Einfluß auf die Entscheidungen der GmbH hat, daß er jeden Beschluß, insbesondere jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn", verhindern kann, was bei Gesellschaftern mit mindestens hälftigem Kapitalanteil regelmäßig der Fall ist (BSGE 13, 196, 199; BSG, Urteil vom 5. Mai 1988 - 12 RK 43/86 - mwN).

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung …

    Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Sozialversicherungsrechts setzt nämlich voraus (vgl. zur Stellung eines GmbH-Geschäftsführers im Steuerrecht: BFH-Urteil vom 9. Oktober 1996 XI R 47/96, BStBl II 1997, 255 ), daß der Beschäftigte persönlich abhängig ist, d. h. fremdbestimmt beschäftigt wird (BSG-Urteile vom 5. Mai 1988 12 RK 43/86, GmbHR 1989, 32; vom 7. September 1988 10 RAr 10/87, GmbHR 1989, 34).

    Denn sein tatsächlicher Einfluß auf die Gesellschaft war wesentlich größer, als der ihm aufgrund seines Geschäftsanteils zustehende Einfluß (Hinweis auf die BSG-Urteile in GmbHR 1989, 32 und in GmbHR 1989, 34).

  • SG Duisburg, 12.03.2015 - S 21 R 1333/14

    Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen …

    Vielmehr muss nach der entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin bisher nicht aufgegebenen Rechtsprechung dort, wo der Geschäftsführer weder über eine Kapitalmehrheit noch über eine Sperrminorität verfügt, anhand der Umstände des Einzelfalles geprüft werden, ob die rechtliche Abhängigkeit des Geschäftsführers von Weisungen der Gesellschafterversammlung ausnahmsweise durch den ihm tatsächlich eingeräumten Einfluss aufgehoben ist (BSG, Urteil vom 05.05.1988 12 RK 43/86-, SozR 2400 § 2 Nr. 25, juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09

    Sozialversicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft - …

    Auch bei einer Tätigkeit in einer (Familien-) Gesellschaft hängt die Entscheidung, ob ein abhängiges, die Versicherungspflicht auslösendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, vom Umfang der Beteiligung und dem Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft ab (so schon zu einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH BSG, Urteil vom 5. Mai 1988, 12 RK 43/86, SozR 2400 § 2 Nr. 25 mwN; BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 25/02 R, juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
    Auch bei einer Tätigkeit in einer (Familien-)Gesellschaft hängt die Entscheidung, ob ein abhängiges, die Versicherungspflicht auslösendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, vom Umfang der Beteiligung und dem Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft ab (so schon zu einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH BSG, Urteil vom 05.05.1988, 12 RK 43/86, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, jeweils in juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 5846/08
    Schon 1988 hat das BSG entschieden, dass das Dienstverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers die Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis iS des Sozialversicherungsrechts sein kann (BSG 5. Mai 1988, 12 RK 43/86, SozR 2400 § 2 Nr. 25).
  • SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05

    Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und …

    Die Beigeladene zu 3) hat jedoch auf ein Urteil des BSG vom 05.05.1998 (12 RK 43/86) zum Fortbestehen der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit bei einseitiger Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im Insolvenzfall verwiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …

  • BSG, 28.04.1994 - 11 BAr 199/93

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur …

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