Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund gesetzlicher Aufgabenverlagerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 12 GG, § 106 GewO, § 613 a BGB, § 4 TV-L, § 10 VersÄEingIG NRW
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund gesetzlicher Aufgabenverlagerung - LAG Düsseldorf
Art. 12 GG, § 106 GewO, § 613 a BGB, § 4 TV-L, § 10 VersÄEingIG NRW
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund gesetzlicher Aufgabenverlagerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Überstellung eines Angestellten bei verwaltungsinterner Verlagerung hoheitlicher Aufgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame Überstellung eines Angestellten bei verwaltungsinterner Verlagerung hoheitlicher Aufgaben
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 28.10.2008 - 7 Ca 2035/08
- LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (42)
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
Stellenpool - Versetzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Der Kläger hat ein Rechtsschutzbedürfnis an der begehrten Feststellung, denn die "Personalgestellung" berührt nachhaltig seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und zieht eine wesentliche Änderung der Arbeitsumstände nach sich (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 24 ff.).Dabei sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 26) die Zuordnung von Beschäftigten zu einem durch Auflösung der bisherigen Dienststelle entstehenden "Personalüberhang", ihre Überstellung an das Ministerium (hier: das MAGS) und entweder Landesamt für Personaleinsatzmanagement (PEM) oder über den ministeriellen Zuordnungsplan an andere Körperschaften und damit "Versetzung" zu einer neuen Dienststelle als einheitlicher Gesamtvorgang zu sehen.
(11) Ausgehend davon, dass der Gesamtvorgang der Personalgestellung nach § 10 Abs. 3 ff. VersÄEinglG NRW einer Rechtskontrolle der Einzelakte unterliegt (vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 31 ff.), ist die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hinsichtlich der Überleitung von Körperschaften grundsätzlich nicht in Frage zu stellen (…BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 - Juris Rn. 50, BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 44).
Schließlich kommt zu Gunsten des Landes nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 43) zum Zuge, wonach ein öffentlicher Arbeitgeber sich etwa gegenüber der Arbeitnehmervertretung verpflichten kann, bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen die Beschäftigte haben, nur entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen durchzuführen.
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Dies folgt aus der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 BGB (…im Anschluss an LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27 und EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 31, 34; offengelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 35/72).Entgegen der Rechtsauffassung, wonach aus dem Anwendungsbereich des § 613 a BGB Betriebsübergänge herausfallen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder anderen Hoheitsaktes vollzogen werden (…z. B. HWK/Willemsen, 3. Aufl., § 613 a BGB Rn. 192, Küttner/Kreitner, Personalbuch 2009, Betriebsübergang Rn. 25), ist aufgrund einer gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen, dass auch die gesetzliche Verwaltungsorganisationsänderung als einseitige staatliche Entscheidung zu einem Betriebsübergang führen kann (…zutr. LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27, im Anschluss an EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 34;… vgl. EuGH 26.05.2005 - C-297/03 Sozialhilfeverband Rohrbach - Rn. 30; offen gelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 72).
(11) Ausgehend davon, dass der Gesamtvorgang der Personalgestellung nach § 10 Abs. 3 ff. VersÄEinglG NRW einer Rechtskontrolle der Einzelakte unterliegt (…vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 31 ff.), ist die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hinsichtlich der Überleitung von Körperschaften grundsätzlich nicht in Frage zu stellen (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 - Juris Rn. 50, BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 44).
- EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Collino und Chiappero - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Dies folgt aus der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 BGB (im Anschluss an LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27 und EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 31, 34;… offengelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 35/72).Entgegen der Rechtsauffassung, wonach aus dem Anwendungsbereich des § 613 a BGB Betriebsübergänge herausfallen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder anderen Hoheitsaktes vollzogen werden (…z. B. HWK/Willemsen, 3. Aufl., § 613 a BGB Rn. 192, Küttner/Kreitner, Personalbuch 2009, Betriebsübergang Rn. 25), ist aufgrund einer gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen, dass auch die gesetzliche Verwaltungsorganisationsänderung als einseitige staatliche Entscheidung zu einem Betriebsübergang führen kann (zutr. LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27, im Anschluss an EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 34;… vgl. EuGH 26.05.2005 - C-297/03 Sozialhilfeverband Rohrbach - Rn. 30;… offen gelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 72).
Ein Betriebsteilübergang ist freilich ausgeschlossen, soweit hoheitliche Aufgaben von den (aufgelösten) Versorgungsämtern auf die kommunalen Körperschaften übertragen werden (vgl. EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 31 ff.).
- LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08
Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Im vorliegenden Fall ist ein Betriebs(teil)übergang bereits nach dem eigenen Vortrag des Klägers deshalb nicht anzunehmen, weil weder ein Betriebsteil der Versorgungsverwaltung, dem er zugehörte, auf den LVR übertragen worden ist noch operative Ressourcen insbesondere des Versorgungsamts Essen im EDV-Bereich vom LVR weiter genutzt werden, so dass das Identitätsmerkmal "Funktionalität und Nutzung der bisherigen Einheit im Erwerberbetrieb" (vgl. Kammer 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 - Juris Rn. 74 m. w. N.) nicht gewahrt ist.Danach bleibt eine Beendigung- oder Änderungskündigung insbesondere dann möglich, wenn Aufgaben der Beschäftigten nicht verlagert werden, sondern ganz oder teilweise entfallen, z. B. infolge Aufgabe oder Einschränkung, Rationalisierung, Generierung von Synergieeffekten, Leistungsverdichtung usw. Denselben Sinn verfolgt die Erwähnung des § 613 a BGB in § 4 Abs. 3 Satz 2 TV-L: Indem § 613 a Abs. 4 Satz 2 BGB klarstellt, dass der Bestandsschutz bei Betriebs(teil)übergängen keine kündigungsschutzgesetzliche Besserstellung des Arbeitnehmers im Vergleich zu seiner arbeitsrechtlichen Situation ohne Betriebsübergang bewirkt (Kammer 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 - Juris Rn. 50, 53, 94), ist für den in § 4 Abs. 3 Satz 1 TV-L beschriebenen Funktionsübergang nichts anderes anzunehmen.
- LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98
Begriff des Unternehmens
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Dies folgt aus der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 BGB (im Anschluss an LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27 und EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 31, 34;… offengelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 35/72).Entgegen der Rechtsauffassung, wonach aus dem Anwendungsbereich des § 613 a BGB Betriebsübergänge herausfallen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder anderen Hoheitsaktes vollzogen werden (…z. B. HWK/Willemsen, 3. Aufl., § 613 a BGB Rn. 192, Küttner/Kreitner, Personalbuch 2009, Betriebsübergang Rn. 25), ist aufgrund einer gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen, dass auch die gesetzliche Verwaltungsorganisationsänderung als einseitige staatliche Entscheidung zu einem Betriebsübergang führen kann (zutr. LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27, im Anschluss an EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 34;… vgl. EuGH 26.05.2005 - C-297/03 Sozialhilfeverband Rohrbach - Rn. 30;… offen gelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 72).
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Dazu gehört nicht nur, dass er darlegt und ggf. beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht, insbesondere die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind, sondern auch, dass die Personalmaßnahme im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektivrechtlichen Grenzen erfolgt ist (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Juris Rn. 81, vgl. Hess. LAG 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07 - Juris Rn. 66/68).Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - Juris Rn. 47, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - Juris Rn. 52).
- LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06
Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Die Rechtsunterworfenen müssen - spätestens nach Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln - in zumutbarer Weise erkennen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (ebenso Kammer 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - Juris Rn. 77 ff.). - BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08
Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
(11) Ausgehend davon, dass der Gesamtvorgang der Personalgestellung nach § 10 Abs. 3 ff. VersÄEinglG NRW einer Rechtskontrolle der Einzelakte unterliegt (…vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 31 ff.), ist die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hinsichtlich der Überleitung von Körperschaften grundsätzlich nicht in Frage zu stellen (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 - Juris Rn. 50, BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 44). - BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05
Pflicht nach § 7 Abs. 4 GewAbfV
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
(aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05 - Juris Rn. 32/64) ist der Gesetzgeber zwar nicht gezwungen, Regelungstatbestände stets mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben. - BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05
Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Insoweit können die zum Betriebsteilübergang von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BAG 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - Juris Rn. 46, BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Juris Rn. 23, BAG 24.08.2006 - 8 AZR 556/05 - Juris Rn. 28) fruchtbar gemacht werden. - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit
- BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76
Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung - …
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01
Teilbetriebsübergang - Kündigung
- BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen, …
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03
Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe
- BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel
- BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00
Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
Kündigung - Betriebsübergang - Konzern
- LAG Hamm, 24.05.2007 - 8 Sa 51/07
Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; Versetzung; …
- BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung
- LAG Köln, 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05
Versetzung; Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento; Änderungskündigung; …
- BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
- BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne - …
- EuGH, 26.05.2005 - C-297/03
Sozialhilfeverband Rohrbach - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
- BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
Tarifvorrang bei Annahmeverzug
- BAG, 18.02.1976 - 5 AZR 616/74
Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen - Baumaßnahmen im …
- LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1639/08
Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2009 - 9 Sa 882/08
Berechtigte Ablehnung anderweitigen Erwerbs bei unzumutbar langer Fahrtzeit; …
- LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08
Eingliederung Versorgungsämter NW
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 6 B 259/08
Pflicht eines Dienstherren zur Fürsorge gegenüber einem Beamten; Veranlassung …
- VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08
Beamtenverhältnis Überleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 10 Sa 632/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 6 B 734/08
- ArbG Düsseldorf, 24.06.2008 - 7 Ca 137/08
Zuordnung, Versorgungsamt, Personalübergang kraft Gesetzes, Ermessen
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05
AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel
- BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02
Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03
Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
- LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Sozialauswahl - unwirksame …
- BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 248/78
Deutsche Bundesbahn - Arbeitsrechtliche Gründen - Omnibusfahrer - Linien einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 515/17
Personalgestellung - Übertragung der technischen Betriebsführung - Abgrenzung zur …
Sie muss jedoch in ihrem Wesenskern der Arbeitsorganisation des Dritten zugewachsen sein und dort einen adäquaten funktionellen Personalbedarf auslösen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2009 - 12 Sa 357/09 - BeckRS 2009, 74989;… vgl. auch Thüsing/Waas, AÜG, 4. Aufl. 2018, § 1 Rz. 247 zu § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG) sowie sich im Rahmen des arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgabenspektrums halten (Preis/Greiner, ZTR 2006, 290, 292). - ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17
Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze, …
Der grundrechtliche Schutz des Arbeitnehmers umfasst neben der Entscheidung des Arbeitnehmers für eine konkrete Beschäftigung auch das Interesse, den gewählten Arbeitsplatz zu erhalten (BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95, 744/96, BVerfGE 96, 152; BAG 08.03.2001 - 9 AZR 95/00, BAGE 97, 361, LAG Düsseldorf 23.09.2009 - 12 Sa 357/09, ZTR 2010, 134).Aus Sicht der Kammer wird dieser Änderungsschutz - bezogen auf die Zuweisung neuer Tätigkeiten - jedenfalls solange nicht beeinträchtigt, als das Gepräge der vertraglich vereinbarten Tätigkeit erhalten bleibt (ähnlich auch LAG Düsseldorf 23.09.2009 - 12 Sa 357/09, aaO.; vgl. zum Gepräge BAG 16.10.2013 - 10 AZR 9/13, NZA 2014, 264).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 518/17
Verlagerung von Aufgaben an einen Dritten; Ausübung billigen Ermessens bei der …
Sie muss jedoch in ihrem Wesenskern der Arbeitsorganisation des Dritten zugewachsen sein und dort einen adäquaten funktionellen Personalbedarf auslösen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2009 - 12 Sa 357/09 - BeckRS 2009, 74989;… vgl. auch Thüsing/Waas , AÜG , 4. Aufl. 2018, § 1 Rz. 247 zu § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ) sowie sich im Rahmen des arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgabenspektrums halten ( Preis/Greiner , ZTR 2006, 290, 292).
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