Rechtsprechung
| LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
DDR; Ministerium; Einigungsvertrag; Staatliche Einrichtung; Übernahme; Arbeitnehmer; Auflösungs- und Abwicklungsentscheidung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.06.1991 - 63 Ca 9710/90
- LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 361
- BB 1992, 496
- DB 1992, 278
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91
1.2.5 Die Qualifikation der Auflösungsentscheidung als Verwaltungsakt folgt auch nicht im Hinblick auf § 31 Abs. 1 BVerfGG aus den Gründen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - Denn in dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht mit Bindungawirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG ausgesprochen, daß die Auflösungsentscheidung als Verwaltungsakt zu qualifizieren sei.
- LAG Berlin, 19.02.1992 - 8 Sa 71/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung - Darlegungslast
Denn die nach Art. 13 EV von Bund und Ländern zu treffenden Entscheidungen darüber, ob bestimmte Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege dienende (Teil-)Einrichtungen überführt oder aufgelöst und abgewickelt werden, unterscheiden sich insoweit nicht vom Normalfall der Umorganisation oder Auflösung einer Behörde, als es ihnen von ihrer Zielrichtung an der unmittelbaren Rechtswirkung nach außen auf die Arbeitsverhältnisse der in der Einrichtung Beschäftigten mangelt (vgl. zur Ablehnung der Verwaltungsaktqualität dieser Entscheidungen die ausführliche Argumentation des LAG Berlin im Urteil vom 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 - unter I.2 der Entscheidungsgründe, der sich die erkennende Kammer anschließt).Dies setzt ein Mindestmaß an sowohl organisatorischer wie inhaltlicher Selbständigkeit bei der Erledigung eines bestimmten Teilzwecks der gesamten Einrichtung voraus (in diesem Sinne auch LAG Berlin, Urt. v. 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 - unter II 3.1 der Entscheidungsgründe.
- LAG Berlin, 26.05.1992 - 5 Sa 93/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Dies setzt ein Mindestmaß an sowohl organisatorisch wie inhaltlicher Selbständigkeit bei der Erledigung eines bestimmten Teilzwecks der gesamten Einrichtung voraus (vgl. LAG Berlin. Urteil vom 8. November 1991 - 6 Sa 45/91 - LAG Berlin, Urteil vom 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 - LAG Berlin. Urteil vom 19. Februar 1992 - 8 Sa 71/91, 8 Sa 13/92 -).Nur soweit eine Einrichtung oder Teileinrichtung tatsächlich nicht fortgeführt, sondern aufgelöst und abgewickelt wird, ist der schwere Eingriff in die Rechtsposition der dort beschäftigten Arbeitnehmer, wie er in der Ruhens- und Beendigungsfolge für ihre Arbeitsverhältnisse liegt, zumutbar (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. April 1991, NJW 1991, 1667 ff. [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]); LAG Berlin, Urteil vom 8. November 1991 - G Sa 45/91 -;LAG Berlin, Urteil vom 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 - LAG Berlin, Urteil von 19. Februar 1991 - 8 Sa 71/91 -).
- LAG Berlin, 13.05.1992 - 8 Sa 11/92
Teileinrichtung; Abwicklungsentscheidung; Ruhen ; Fortbestand des …
Denn die nach Art. 13 EV von Bund oder Ländern zu treffenden Entscheidungen darüber, ob bestimmte Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege dienende (Teil-)Einrichtungen überführt oder aufgelöst und abgewickelt werden, unterscheiden sich insoweit nicht vom Normalfall der Umorganisation oder Auflösung einer Behörde, als es ihnen von ihrer Zielrichtung her an der unmittelbaren Rechtswirkung nach außen auf die Arbeitsverhältnisse der in der Einrichtung Beschäftigten mangelt, ihnen also nicht die Qualität eines Verwaltungsaktes gegenüber den Arbeitnehmern zukommt (so auch LAG Berlin Urt. v. 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 - und OVG Berlin Beschluß v. 2. Dezember 1991 - OVG 4 S 36.91 - in ZTR 1992, S. 78).Demzufolge kann als Teileinrichtung, die mehr als ein bloßer Einrichtungsteil sein muß, nur ein organisatorisch abgrenzbarer, für sich allein existenzfähiger Teil einer Einrichtung in Betracht kommen (…vgl. LAG Berlin, Urt. v. 8.11.1991 - 6 Sa 45/91 - unter 3.1.1.1 der Entscheidungsgründe; in diesem Sinne auch LAG Berlin Urt. v. 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 -).
- LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Feststellungsklage; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beitritt; Ruhen; DDR; …
Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).Für die Abteilungen und Referate von Ministerien ist dies in Parallelentscheidungen verneint worden (LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 3 Sa 44/91 -).
- BFH, 07.03.2023 - VIII B 9/22
Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1 …
Zudem verdeutlichen sie, dass nach ihrer Auffassung der Beschluss des BVerfG vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 (Der Betrieb 1992, 278) noch keine Entscheidung der Frage beinhalte, ob das Führen eines Fahrtenbuchs zumutbar sei, um die Bewertung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung zu vermeiden. - LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Die Entscheidung ist auch, worauf es ankommt, (vgl. hierzu sämtliche bisher bekannten Entscheidungen des LAG Berlin, zum Beispiel 12 Sa 44/91, 9 Sa 45/91, 14 Sa 39/91, 3 Sa 84/91, 3 Sa 50/91 u.a.) tatsächlich verwirklicht worden. - LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Unter Auflösung bzw. Abwicklung als tatsächliche Voraussetzung für die in Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 G-EV angeordnete Rechtsfolge ist die tatsächliche Auflösung bzw. Abwicklung zu verstehen und nicht die vorausgegangene Organisationsentscheidung über die Auflösung bzw. Abwicklung in der rechtlichen Form eines Verwaltungsakts mit der zu seiner Wirksamkeit notwendigen Bekanntgabe gegenüber dem Belasteten gemäß §§ 35, 41, 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (so auch LAG Berlin vom 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 ). - LAG Berlin, 10.04.1992 - 6 Sa 85/91
Abwicklung der HfÖ; Aufschiebungsentscheidung nach dem EV
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 09.01.1992 - 14 Sa 61/91
Arbeitsverhältnis: weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Unter Auflösung bzw. Abwicklung als tatsächliche Voraussetzung für die in Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 G-EV angeordnete Rechtsfolge ist die tatsächliche Auflösung bzw. Abwicklung zu verstehen und nicht die vorangegangene Organisationsentscheidung über die Auflösung bzw. Abwicklung in der rechtlichen Form eines Verwaltungsaktes mit der zu seiner Wirksamkeit notwendigen Bekanntgabe gegenüber dem Belasteten gemäß §§ 35, 41, 43 VwVfG (so auch LAG Berlin vom 18.11.1991 AZ 12 Sa 44/91 ). - LAG Berlin, 31.08.1992 - 12 Sa 56/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern aus …
Da die Klägerin mit ihrer Klage aus den nachfolgend unter 2. dargestellten Gründen Erfolg hat, verzichtet die Berufungskammer auf die nähere Begründung dieser Feststellungen und verweist insoweit auf die den Prozeßbevollmächtigten beider Parteien offenkundig bekannten Ausführungen im Urteil vom 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 -. - LAG Sachsen, 13.08.1992 - 1 Sa 69/92
- LAG Berlin, 30.09.1992 - 8 Sa 67/92
Feststellungsklage; Ruhensfolgen; Einigungsvertrag ; Tierpark; Abwicklung; …
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