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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4290
LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97 (https://dejure.org/1999,4290)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.02.1999 - 12 Sa 716/97 (https://dejure.org/1999,4290)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 12 Sa 716/97 (https://dejure.org/1999,4290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 7 Abs. 2 § 54; BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung und Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei psychischer Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung; Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 467
  • DB 1999, 2575
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Auch das BAG nimmt bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten des (unkündbaren) Arbeitnehmers im Rahmen einer berechtigt vom Arbeitgeber verlangten ärztlichen Untersuchung nach § 7 Abs. 2 BAT an, daß in einem solchen Fall die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung (nach vorangegangener Abmahnung) (im Regelfall) davon abhängt, ob die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers "als schuldhaft anzusehen" ist (BAG, Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB [zu II 3 b d. Gr.]).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Andererseits ist mit der Rechtsprechung des BAG davon auszugehen, daß eine außerordentliche Kündigung auch gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer in eng begrenzten Ausnahmefällen auch bei Krankheit erfolgen kann (BAG, Urt. v. 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit (zu II 2 b d. Gr.)).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 287/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung von …

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Auch nach Ansicht des BAG ist gegenüber einem Arbeitnehmer, der infolge Krankheit nicht in er Lage ist, sein Verhalten zu steuern, bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen eine außerordentliche Kündigung dann möglich, wenn davon auszugehen ist, der Arbeitnehmer bleibe unberechenbar (BAG, Urt. v. 16.02.1989 - 2 AZR 287/88 - (wohl unveröff.) (zit. nach RzK-Etzel, I 6 a. Nr. 49).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Bei Dauertatbeständen oder Vorfällen mit Wiederholungsgefahr kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber u. U. eher unzumutbar sein, als bei einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 14.10.1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB (zu II 1 a d. Gr.)).
  • BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91

    Tariflicher Anspruch auf amtsärztliche Untersuchung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Anerkannt ist in diesem Zusammenhang, daß ein Angestellter, der der rechtmäßigen Aufforderung des Arbeitgeber zu einer Untersuchung nach § 7 Abs. 2 BAT nicht nachkommt, pflichtwidrig handelt (BAG, Urt. v. 25.06.1992 - 6 AZR 279/91 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Musiker (zu II 2 b bb d. Gr.)).
  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger …

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Allerdings soll die Weigerung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, dann kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung hat, auf deren Richtigkeit er vertraut, und er sie dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitteilt (BAG, Urt. v. 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.1993 - 8 Sa 292/93
    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Die Verletzung dieser Pflicht kann eine Abmahnung rechtfertigen (BAG, Urt. v. 25.06.1992 - vorzitiert: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.06.1993 - 8 Sa 292/93 - Ex BAT § 7 BAT Entsch. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1995 - 8 Sa 848/94
    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97
    Des weiteren gehen die Berufungsrichter davon aus, daß die beharrliche Verletzung der aus § 7 Abs. 2 BAT folgenden Pflicht eines Angestellten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nach einschlägiger Abmahnung im Einzelfall auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.01.1995 - 8 Sa 848/94 - Ez BAT § 7 BAT Entsch. 5).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann der Arbeitgeber ihn auf Erfüllung in Anspruch nehmen und bei Weigerung eine Abmahnung oder ggf. auch eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen aussprechen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Hess. LAG 18. Februar 1999 - 12 Sa 716/97 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70;… vgl. auch KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 368).
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