Rechtsprechung
| LG Köln, 13.08.1981 - 12 T 159/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.01.1990 - VII R 97/89
Fernsehgerät grundsätzlich unpfändbar, auch wenn der Vollstreckungsschuldner …
Die Antwort darauf läßt sich nicht aus der Beurteilung einer Gleichwertigkeit beider Medien ableiten (so aber LG Köln, Beschluß vom 13. August 1981 12 T 159/81, DGVZ 1982, 62, 63; OLG Frankfurt; Beschluß in NJW 1970, 152, 153; Pardey, Die Wahl zwischen Hausratsgegenständen, insbesondere zwischen Fernsehern und Rundfunkgeräten i.S. der §§ 811 Nr. 1, 812 ZPO, DGVZ 1987, 111). - BFH, 16.01.1990 - VII R 79/89
Pfändung von Sachen die dem persönlichen Gebrauch des Vollstreckungsschuldners …
Die Antwort darauf läßt sich nicht aus der Beurteilung der Gleichwertigkeit beider Medien ableiten (so aber LG Köln, Beschluß vom 13. August 1981 12 T 159/81, DGVZ 1982, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluß in NJW 1970, 152, 153; Pardey, Die Wahl zwischen Hausratsgegenständen, insbesondere zwischen Fernsehern und Runkfunkgeräten, i.S. der §§ 811 Nr. 1, 812 ZPO; DGVZ 1987, 111).
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