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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2838
VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 (https://dejure.org/1989,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 (https://dejure.org/1989,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 (https://dejure.org/1989,2838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 AuslG, § 10 AuslG, § 13 Abs 2 AuslG
    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Abwägung von öffentlichem Interesse an der sofortigen Vollziehung und dem privaten Interesse des Abzuschiebenden an der Aussetzung; Heilung; Verfahrensmangel: Verstoß gegen die Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 ; BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87 -, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    dazu BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77 -, BVerfGE 49, 168 = EZAR 100 Nr. 3; BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. --, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20, BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.63 -, EZAR 101 Nr. 1 = NJW 1983, 2587).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 16. August 1988, mit dem der Antragsteller gemäß § 28 HVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist  jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als aus reichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung ohne weiteres erkennbar wäre (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG; a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2980/88

    Einreise, Aufenthalt aufgrund Assoziierungsabkommen EWG/Türkei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Rn. 3 Wie in dem angegriffenen Beschluß zutreffend ausgeführt ist, steht dem Antragsteller ein Recht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet weder unmittelbar noch mittelbar aufgrund der Regelungen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 und Art. 36 des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen vom 23. November 1970 noch aus einer diesem Assoziierungsvertragswerk konformen Anwendung des § 2 AuslG zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2980/88 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Rn. 5 Zwar fehlt in dem angefochtenen Bescheid jegliche auch nur andeutungsweise (was gegebenenfalls ausgereicht hätte, vgl. Hess. VGH, 27.04.1989 - 13 TH 4728/88 -) Begründung dafür, weshalb die Ausreisefrist gerade auf einen Monat nach Zustellung des Bescheids festgesetzt wurde; dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen - um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG - auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hess. VGH, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86

    Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 ; BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87 -, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88

    Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
    Soweit daher der Antragsgegnerin bei der Bestimmung der Ausreisefrist ein Ermessen zustand, ist nichts dafür ersichtlich, daß zugunsten des Antragstellers eine noch längere Ausreisefrist als die auf einen Monat nach Zustellung des Bescheids festgesetzte hätte ermessensfehlerfrei gewährt werden können (vgl. für den Fall einer Entscheidung nach §§ 10 Abs. 2, 11 Abs. 2 AsylVfG durch die örtlich unzuständige Behörde Hess. VGH, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 -); ob auch eine kürzere Frist in Betracht gekommen wäre, braucht nicht geprüft zu werden, da es in vorliegendem Zusammenhang lediglich darauf ankommt, ob zum Vorteil des Antragstellers eine andere Entscheidung möglich wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86

    Frage des Erfordernisses einer ausdrücklichen Begründung der Bemessung einer …

  • BVerwG, 05.04.1963 - I B 58.63

    Flurbereinigung - Angriffe gegen die Auslegung einer Vergleichsurkunde als …

  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe; …

    Dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen -- um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG -- auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 -- u. 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 --, InfAuslR 1989, 299).

    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 27. September 1988, mit dem der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis gegeben wurde, einen Hinweis auf den Erlaß einer Abschiebungsandrohung und die Länge der Ausreisefrist enthält (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, 26.07.1989 -- 12 TH 1755/89 -- u. 06.11.1989 -- 12 TH 1641/89 --), noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung -- anders als bei Abschiebungsandrohungen nach §§ 10 oder 28 AsylVfG (vgl. BVerwG, 04.03.1983 -- 1 B 18.83 --, Buchholz 402.24, Nr. 6 zu § 13 AuslG) oder bei solchen gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -- dem Gesetz Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, die sich die Behörde zumindest konkludent hätte zu eigen machen können, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung ohne weiteres erkennbar i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG wäre (Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 -- u. 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 --, InfAuslR 1989, 299; noch offengelassen: Hess. VGH, 17.05.1989 -- 12 TH 805/89 --; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 -- 1 S 2501/86 --, EZAR 131 Nr. 2 = DVBl. 1987, 55).

    Der in der hinsichtlich der Abschiebungsandrohung fehlenden Begründung liegende Verfahrensmangel kann im vorliegenden Fall auch nicht mit der Erwägung als nach § 46 HVwVfG unbeachtlich angesehen werden, daß die Ausreisefrist aufgrund der Einzelfallumstände mit Sicherheit nicht zugunsten der Antragstellerin länger bemessen worden wäre (so für den Fall einer Fristsetzung auf einen Monat, wenn keinerlei Besonderheiten in der Person des Betroffenen ersichtlich sind, unter Hinweis auf die aus vergleichbaren Verfahren zu entnehmende Behördenpraxis Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 --).

  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung …

    Die Fehlerhaftigkeit der Fristsetzung zieht die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach sich, denn die Ausreisefrist ist, soweit die Androhung der Abschiebung mit einer solchen verbunden wird (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 AuslG), wesentlicher Teil der Abschiebungsandrohung, die ohne eine den gesetzlichen Erfordernissen genügende Ausreisefrist keinen Bestand haben kann (vgl. Hess.VGH, Beschlüsse vom 28. November 1989 - 12 TH 2263/89 -, EZAR 100 Nr. 24, und vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3).

    In Rechtsprechung und Literatur ist diese Handhabung - soweit ersichtlich - durchweg akzeptiert worden (vgl. beispielsweise Hess.VGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3; Beschluß des Senats vom 30. November 1990 - 13 TH 2844/90 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20. Oktober 1986 - 1 S 2501/86 - GVBl. 1987 55, 56;… Hailbronner, a.a.O., Anm. 26 zu § 42 AuslG;… Kanein/Renner, a.a.O., Anm. 10 zu § 42 AuslG).

  • VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88

    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der …

    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 7. September 1987, mit dem dem Antragsteller gemäß § 28 HessVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist enthält noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 HessVwVfG ohne weiteres erkennbar wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 - a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).

    Vorliegend kommt auch eine Heilung dieses Verfahrensmangels nach § 46 HessVwVfG nicht in Betracht, wie sie der Senat in der Vergangenheit mehrfach in solchen Fällen angenommen hat, in denen türkischen Staatsangehörigen die erstmals beantragte Aufenthaltserlaubnis nach kurzem Aufenthalt unter Einräumung einer Ausreisefrist von einem Monat versagt wurde, keinerlei Besonderheiten in der Person des Betroffenen ersichtlich waren und aus vergleichbaren Verfahren zahlreicher Ausländerbehörden zu entnehmen war, daß in solchen Fällen grundsätzlich zugunsten des Betroffenen keine längere Ausreisefrist als ein Monat gewährt worden wäre (vgl. Hess. VGH, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § …

    Im Regelfall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt ist eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine kürzere oder längere Frist angezeigt erscheint (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986, aaO.; HessVGH, Beschl. v. 20.6.1989 - 12 TH 1447/89 - EZAR 131 Nr. 3; Hailbronner, AuslR, A 1 § 42 RdNr. 29;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Auflage, § 42 RdNr. 11).
  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 12 TH 3290/89

    Aufenthaltserlaubnis: öffentliches Interesse am Sofortvollzug; …

    Nach alledem kann eine interessengerechte und den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips und des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügende Entscheidung über den vorläufigen Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet während des Widerspruchs- und Klageverfahrens hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis einerseits und der Ausweisungsverfügung andererseits nur getroffen werden, wenn die unterschiedlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aus den Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 2 Satz 2 sowie des § 10 Abs. 1 AuslG und die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in den beschriebenen Fallkombinationen angemessen berücksichtigt werden; eine mehr oder weniger automatische Aussetzung der Vollziehung der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für den Fall, daß eine gleichzeitig ergangene Ausweisungsverfügung nicht für sofort vollziehbar erklärt worden ist, ist danach ausgeschlossen (Hess. VGH, 26.01.1989 -- 12 TH 3793/88 --; Hess. VGH, 28.03.1989 -- 12 TH 4107/87 --; Hess. VGH, 14.04.1989 -- 12 TH 281/89 --; Hess. VGH, 17.05.1989 -- 12 TH 805/89 --; Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 --; a.A. indes Hess. VGH, 20.12.1988 -- 13 TH 3428/88 --, InfAuslR 1989, 87).
  • VGH Hessen, 18.05.1993 - 13 TH 1201/92

    Ankündigung der Abschiebung - Anwendung der Regelung über die Ausreisefrist über …

    Der Umstand, daß der von der Antragsgegnerin benannten Vergleichsgruppe der Ausländer, denen nach Ablehnung ihres Antrags auf Verlängerung einer ihnen - länger als für die Dauer eines Jahres erteilten - Aufenthaltsgenehmigung die Abschiebung angedroht wird, regelmäßig nur eine Ausreisefrist von einem Monat eingeräumt wird, ohne daß dies bislang von Rechtsprechung oder Literatur beanstandet wurde (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3;… Kanein/Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 5. Auflage, Anm. 10 zu § 42 AuslG), kann demzufolge nicht unter Hinweis auf das Gleichbehandlungsgebot zu einer Verkürzung der durch § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG eingeräumten Rechtsposition führen.
  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § …

    In der Vergangenheit wurde im Fall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich als ausreichend angesehen, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine kürzere oder längere Frist angezeigt erschien (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 20.10.1986 - 1 S 2501/86 - , EZAR 131 Nr. 2; Hess.VGH, B.v. 20.06.1989 - 12 TH 1447/89 -, EZAR 131 Nr. 3;… Hailbronner, AuslR, A 1 § 42 Rdnr. 29;… Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 42 Rdnr. 11).
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