Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 2 AsylVfG, § 10 Abs 2 AsylVfG, § 11 Abs 3 AsylVfG
Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei Geltendmachung von Nachfluchtgründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Mindestens die vom Antragsteller nach seinen Angaben verteilte - oben erwähnte - Pressemitteilung des "HRK", mit deren Inhalt sich der Antragsteller spätestens durch die Vorlage im laufenden Verfahren identifiziert hat, könnte zweifellos unter die Tatbestände der vorgenannten Strafbestimmungen subsumiert werden (vgl. BVerwG, U. v. 19.05.1987, NVwZ 1987, 895 = DVBl. 1987, 1115 = DÖV 1987, 969 = EZAR 200 Nr. 19).Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (B. v. 26.11.1986, BVerfGE 72, 51 = NVwZ 1987, 311 = DVBl. 1987, 130 = EZAR 200 Nr. 18, u. B. v. 17.12.1986, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89) entsprechende Grundsätze gerade für die - hier vorliegende - Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung entwickelt, und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (U. v. 19.05.1987, NVwZ 1987, 895 = DVBl. 1987, 1115 = DÖV 1987, 969 = EZAR 200 Nr. 19).
- VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85
Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit, soll sie bejaht werden, erschöpfend geprüft werden muß (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2, u. v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 31).Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 3, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - u. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).
- VGH Hessen, 13.11.1986 - X OE 416/82
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Hierauf kann, nachdem die insoweit einschlägigen Erkenntnisquellen nunmehr durch den Berichterstatter des Senats unter dem 16.11.1987 in das Verfahren eingeführt worden sind, gemäß Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG verwiesen werden; in den neueren Erkenntnisquellen (vgl. z.B. Taylan v. 30.12.1984 an VG Ansbach, Möllemann v. 26.06.1985 an Catenhusen, Auswärtiges Amt - Lageberichte - v. 20.06.1986 sowie v. 15.03. u. 29.06.1987) wird die genannte Auffassung, die der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichts entspricht (vgl. zuletzt U. v. 06.11.1986 - X OE 444/82 - u. v. 13.11.1986 - X OE 416/82 -), bestätigt.Dies hat der früher für die Sachen türkischer Asylbewerber zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mehrfach näher dargelegt (…vgl. z.B. Ue. v. 26.09.1985 - X OE 317/82 - v. 21.11.1985 - X OE 1316/81 - v. 28.11.1985 - X OE 598/82 -, bestätigt durch BVerwG, a.a.O.; v. 13.11.1986 - X OE 416/82 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 05.11.1987 - 9 B 40.87 -); hierauf wird verwiesen.
- VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
Überprüfung des Offensichtlichkeitsurteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Fehlt es an der vom Bundesamt angenommenen Offensichtlichkeit, so muß die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung angeordnet werden (Hess. VGH, B. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 3, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - u. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).
- VGH Hessen, 20.04.1983 - 10 TH 227/83
Zum Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abschiebungsandrohung und …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; allerdings ist zu beachten, daß im gerichtlichen Eilverfahren die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit, soll sie bejaht werden, erschöpfend geprüft werden muß (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2, u. v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 -, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 31).Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 3, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - u. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (B. v. 26.11.1986, BVerfGE 72, 51 = NVwZ 1987, 311 = DVBl. 1987, 130 = EZAR 200 Nr. 18, u. B. v. 17.12.1986, NVwZ 1987, 314 = InfAuslR 1987, 89) entsprechende Grundsätze gerade für die - hier vorliegende - Fallgruppe einer exilpolitischen Betätigung entwickelt, und das Bundesverwaltungsgericht ist dem unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung gefolgt (U. v. 19.05.1987, NVwZ 1987, 895 = DVBl. 1987, 1115 = DÖV 1987, 969 = EZAR 200 Nr. 19). - VGH Hessen, 28.11.1985 - X OE 598/82
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Dies hat der früher für die Sachen türkischer Asylbewerber zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mehrfach näher dargelegt (vgl. z.B. Ue. v. 26.09.1985 - X OE 317/82 - v. 21.11.1985 - X OE 1316/81 - v. 28.11.1985 - X OE 598/82 -, bestätigt durch BVerwG, a.a.O.; v. 13.11.1986 - X OE 416/82 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 05.11.1987 - 9 B 40.87 -); hierauf wird verwiesen. - BVerwG, 05.11.1987 - 9 B 40.87
Vorliegen der Gefahr politischer Verfolgung wegen einer drohenden Bestrafung auf …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Dies hat der früher für die Sachen türkischer Asylbewerber zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mehrfach näher dargelegt (…vgl. z.B. Ue. v. 26.09.1985 - X OE 317/82 - v. 21.11.1985 - X OE 1316/81 - v. 28.11.1985 - X OE 598/82 -, bestätigt durch BVerwG, a.a.O.; v. 13.11.1986 - X OE 416/82 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 05.11.1987 - 9 B 40.87 -); hierauf wird verwiesen. - VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Rn. 2 Es kann allerdings dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgenden Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs im gebotenen Umfang nachgekommen ist, indem es zur Begründung dafür, daß die kurdische Volkszugehörigkeit des Antragstellers für sich allein keinen Asylanspruch begründet, - wie schon das Bundesamt - lediglich Rechtsprechung zitiert, nicht aber die dieser zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zuvor in das vorliegende Verfahren eingeführt hat (vgl. Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -, EZAR 632 Nr. 6 = NVwZ 1987, 525), und ob ein hierin möglicherweise zu erblickender Verfahrensmangel erheblich wäre. - VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87
Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der …
Auszug aus VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87
Rn. 12 Darauf, ob die vom Antragsteller geltend gemachten Nachfluchttatbestände für den Fall, daß sie - folgte man der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts - einen Asylanspruch des Antragstellers nicht begründen könnten, als mögliches Abschiebungshindernis i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG der angegriffenen Abschiebungsandrohung entgegenstünden (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 16.12.1987 - 12 TE 1991/87 -, und OVG Hamburg, B. v. 09.03.1987, DVBl. 1987, 1124), kommt es nach alledem nicht mehr an. - VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86
- BVerfG, 17.12.1986 - 2 BvR 2032/83
Asylverfahren - Berufungsausschluß - Nachfluchtgrund - Exilpolitische Betätigung
- VGH Hessen, 06.11.1986 - X OE 444/82
- VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TE 2368/87
Berufungszulassung bei Geltendmachung von subjektiven Nachfluchttatbeständen
- VGH Hessen, 05.10.1987 - 12 TE 1326/87
Berufungszulassung für Asylklage eines rumänischen Staatsangehörigen
- VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83
- VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1646/84
- VGH Hessen, 10.09.1985 - IX OE 45/81
- OVG Hamburg, 09.03.1987 - Bs V 273/86
- VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86
Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche …
Der erkennende Senat hat zur Frage der Asylerheblichkeit selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände ebenso wie zu der einer möglichen Bindung an die betreffende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (kritisch hierzu VGH Baden-Württemberg, 19.11.1987 -- A 12 S 761/86 --, NVwZ-RR 1989, 46) bisher noch nicht grundsätzlich Stellung genommen, sondern mehrere Berufungen wegen grundsätzlicher Klärungsbedürftigkeit u.a. in rechtlicher Hinsicht zugelassen (vgl. etwa 05.10.1987 -- 12 TE 1326/87 -- u. 19.11.1987 -- 12 TE 2368/87 --) sowie in einigen Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen auf § 11 Abs. 2 AsylVfG gestützte und unter Bezugnahme auf die soeben dargestellte Bundesverfassungs- und Verwaltungsgerichtsrechtsprechung begründete Abschiebungsandrohungen angeordnet (vgl. etwa 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265, 22.02.1988 -- 12 TH 1979/87 -- u. 26.07.1989 -- 12 TH 430/88 --). - VGH Hessen, 06.08.1990 - 12 TH 929/89
Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses an früheren Prozeßbevollmächtigten …
Rn. 5 Insbesondere ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit der Asylanträge in den der Abschiebungsandrohung zugrundeliegenden Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 26. April 1988 nach der im vorliegenden Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotenen erschöpfenden Überprüfung (vgl. BVerfG, 02.05.1984, -- 2 BvR 1413/83 -- BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) als zutreffend zu erachten; die Ablehnung der Asylanträge drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren der Antragsteller auch nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu: Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265 m.w.N.) als eindeutig aussichtslos darstellt.Denn die Antragsteller hatten jedenfalls im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, ihr Asylbegehren schriftsätzlich zu begründen, und haben hiervon auch Gebrauch gemacht; dieses Vorbringen hat der Senat sämtlich zu berücksichtigen, denn maßgebend für die in vorliegendem Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotene erschöpfende Überprüfung (BVerfG, 02.05.1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265 m.w.N.).
- VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87
PROZEßKOSTENHILFE; ASYLANTRAG
Der Senat hat in seinem Beschluß vom heutigen Tage in der Sache 12 TH 2452/87 näher dargelegt, daß das Asylbegehren des Antragstellers wegen der schlüssig vorgetragenen Nachfluchttatbestände jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet sei, weil nicht ausgeschlossen werden könne, daß die betreffenden Aktivitäten des Antragstellers dem türkischen Staat bekanntgeworden seien und ihm deshalb bei seiner Rückkehr politisch motivierte Verfolgung drohe, und weil der Senat noch nicht grundsätzlich entschieden habe, ob und unter welchen Voraussetzungen selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich relevant seien.Seinerzeit war nämlich über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO noch nicht entschieden; insbesondere war die Ausreisefrist noch nicht - was erst durch die heutige stattgebende Senatsentscheidung in der Sache 12 TH 2452/87 über § 11 Abs. 3 AsylVfG ausgelöst worden ist - kraft Gesetzes auf einen Monat nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Asylantrags verlängert worden, wie dies der in § 28 Abs. 2 AsylVfG vorgesehenen Mindestfrist entspricht.
- VGH Hessen, 20.11.1989 - 12 UE 2536/85
Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Entführung christlicher Frauen
Der erkennende Senat hat zur Frage der Asylerheblichkeit selbstgeschaffener Nachfluchttatbestände ebenso wie zu der einer möglichen Bindung an die betreffende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (kritisch hierzu VGH Baden-Württemberg, 19.11.1987 -- A 12 S 761/86 --, NVwZ-RR 1989, 46) bisher noch nicht grundsätzlich Stellung genommen, sondern mehrere Berufungen wegen grundsätzlicher Klärungsbedürftigkeit u.a. in rechtlicher Hinsicht zugelassen (vgl. etwa 05.10.1987 -- 12 TE 1326/87 -- u. 19.11.1987 -- 12 TE 2368/87 --) sowie in einigen Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen auf § 11 Abs. 2 AsylVfG gestützte und unter Bezugnahme auf die soeben dargestellte Bundesverfassungs- und Verwaltungsgerichtsrechtsprechung begründete Abschiebungsandrohungen angeordnet (vgl. etwa 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265, 22.02.1988 -- 12 TH 1979/87 -- u. 26.07.1989 -- 12 TH 430/88 --). - VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88
Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …
Rn. 3 Allerdings ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags in dem der Abschiebungsandrohung zugrundeliegenden Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 17. Dezember 1987 nach der im vorliegenden Verfahren -- soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden -- gebotenen erschöpfenden Überprüfung (vgl. BVerfG, 02.05.1984, BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 26, 21; Hess. VGH, 17.09.1987 -- 12 TH 79/87 --) als zutreffend zu erachten; die Ablehnung des Asylantrags drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren des Antragstellers auch nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (vgl. dazu: Hess. VGH, 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 -- m.w.N.) als eindeutig aussichtslos darstellt. - VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88
Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …
Voraussetzung hierfür wäre, daß das Asylbegehren eindeutig aussichtlos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, 20.04.1983 -- 10 TH 227/83 --, EZAR 226 Nr. 3, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, 09.06.1986 -- 10 TH 865/86 --, u. 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265). - VGH Hessen, 10.03.1988 - 12 TG 927/88
Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an das Erstgericht im Rahmen eines …
Desweiteren wird das Verwaltungsgericht möglichst aktuelle Erkenntnisquellen für die von ihm zu treffenden tatsächlichen Feststellungen in das Verfahren einzuführen (vgl. zu Nachfluchtaktivitäten etwa die in den Beschlüssen des Senats v. 22. Dezember 1987 - 12 TH 2452/87 - und v. 22. Februar 1988 - 12 TH 1979/87 - angeführten Dokumente) und außerdem vor dem Erlaß einer Sachentscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch vom 19. November 1987 zu befinden haben.
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