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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,740
VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 (https://dejure.org/1989,740)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 (https://dejure.org/1989,740)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 12 TH 2820/88 (https://dejure.org/1989,740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 AuslG, Art 6 Abs 2 GG, § 80 Abs 5 VwGO
    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; Verkehrsrecht nach Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen der Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 AuslG durch die Versagung einer Aufenthaltsberechtigung; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für ein aufenthaltsrechtliches Eilverfahren durch Ausreise zur Ableistung des Wehrdienstes; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 150 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Wenn sich aber die Beziehungen eines Ausländers zu seinem Kind aus geschiedener Ehe, mit dem er nicht in Familiengemeinschaft lebt, auf einen Restbestand von Verkehrsrechten und Unterhaltspflichten beschränken, so reduziert dieses verbliebene familienrechtliche Band auch mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG -- und auf Art. 8 Abs. 1 MRK -- das der Ausländerbehörde eröffnete Ermessen regelmäßig nicht auf Null dahingehend, daß der weitere Aufenthalt erlaubt werden muß; allerdings mögen Ausnahmefälle denkbar sein, in denen so enge familiäre Beziehungen zwischen dem zum Umgang berechtigten Ausländer und seinem Kind bestehen, daß diesen auch im hier fraglichen Zusammenhang Vorrang gebührt (BVerwG, 02.10.1986 -- 1 B 159.86 --, ZfSH/SGB 1987, 263 = InfAuslR 1986, 313, u. 1987, 78 ; vgl. ferner Hess. VGH, 12.11.1986 -- 7 UE 1085/85 -- u. 18.01.1989 -- 12 TH 542/87 --, sowie OVG Hamburg, 14.05.1986 -- Bs V 17/86 --, InfAuslR 1986, 274).

    Dies ändert jedoch nichts daran, daß das Maß der tatsächlichen Verbundenheit zwischen dem Antragsteller und seinem Kind aus der geschiedenen Ehe, auf das es wesentlich ankommt (BVerwG, 02.10.1986 -- 1 B 159.86 --, a.a.O.), gering zu veranschlagen war und deshalb den von der Antragsgegnerin getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen jedenfalls dann nicht entgegenstand, wenn -- wie hier geschehen -- die Gestattung von entsprechenden Besuchsaufenthalten in Aussicht gestellt wurde.

    Abgesehen davon hätte selbst die volle Ausschöpfung des dem Antragsteller seinerzeit familiengerichtlich eingeräumten Besuchsrechts für sich allein wohl noch nicht ausgereicht, um eine derart enge Verbindung anzunehmen, daß die Antragsgegnerin ihr Ermessen nicht zuungunsten des Antragstellers ausüben durfte; so lag etwa der bereits mehrfach zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (02.10.1986 -- 1 B 159.86 --, a.a.O.) immerhin auch ein vierwöchentlicher Umgang von jeweils drei Stunden zugrunde.

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 9 Offenbleiben mag, ob die Antragsgegnerin bereits aus Rechtsgründen gehindert ist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; insoweit sind die tatsächlichen Verhältnisse im jetzigen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (BVerwG, 27.09.1978 -- 1 C 79.76 --, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413, u. 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5 = DÖV 1984, 299).

    Die gerichtliche Nachprüfung des Ermessens hat sich insoweit an der bei Erlaß des Widerspruchsbescheids gegebenen Tatsachenlage zu orientieren (vgl. BVerwG, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413;… ferner Kanein/Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl. 1988, § 2 AuslG, Rdnr. 251, u. Meyer, NVwZ 1983, 388 ).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 9 Offenbleiben mag, ob die Antragsgegnerin bereits aus Rechtsgründen gehindert ist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; insoweit sind die tatsächlichen Verhältnisse im jetzigen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (BVerwG, 27.09.1978 -- 1 C 79.76 --, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413, u. 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5 = DÖV 1984, 299).

    Ebenso kann dahinstehen, ob der Aufenthalt des Antragstellers schon wegen Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt werden darf (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG), die darin zu erblicken sein könnte, daß der entwicklungspolitische Zweck der dem Antragsteller vom 19. September 1974 bis zum 10. März 1975 und erneut am 5. September 1977 für die Folgezeit erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis mit der Ablegung der Abschlußprüfung im Fachbereich Elektrotechnik der Gesamthochschule K und der damit verbundenen Verleihung des Akademischen Grades "Diplom-Ingenieur" am 20. Februar 1984 erreicht war; in derartigen Fällen kann nämlich -- je nach den Umständen -- schon die sog. Negativschranke einer weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen (vgl. BVerwG, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Diese ausländerbehördlichen Entscheidungen sind nämlich offensichtlich rechtmäßig; und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweiligen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 -- 2 BvR 1642/83 --, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 9 Offenbleiben mag, ob die Antragsgegnerin bereits aus Rechtsgründen gehindert ist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; insoweit sind die tatsächlichen Verhältnisse im jetzigen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (BVerwG, 27.09.1978 -- 1 C 79.76 --, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413, u. 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5 = DÖV 1984, 299).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 14 Ist demnach bei summarischer Überprüfung von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und -- erst recht -- der Aufenthaltsberechtigung auszugehen, so besteht grundsätzlich auch ein besonderes, die sofortige Vollziehung rechtfertigendes öffentliches Interesse (vgl. BVerfG -- Richterausschuß --, 11.02.1982 -- 2 BvR 77/82 --, NVwZ 1982, 241, u. 15.04.1982 -- 2 BvR 1492/81 --, DÖV 1982, 451).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 9 Offenbleiben mag, ob die Antragsgegnerin bereits aus Rechtsgründen gehindert ist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; insoweit sind die tatsächlichen Verhältnisse im jetzigen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (BVerwG, 27.09.1978 -- 1 C 79.76 --, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413, u. 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5 = DÖV 1984, 299).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Hieraus ergibt sich indessen grundsätzlich kein von den erlaubten Aufenthaltszwecken unabhängiges Aufenthalts- und Bleiberecht (…vgl. hinsichtlich der Ausbildung aus entwicklungspolitischen Gründen: Kanein/Renner, a.a.O., § 2 AuslG, Rdnr. 80, u. Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdnr. 162; hinsichtlich der Führung der Ehe: BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 143.82 --, EZAR 105 Nr. 10 = DÖV 1983, 422, u. 03.03.1989 -- 1 B 21.89 --, EZAR 103 Nr. 12 = NVwZ 1989, 759 = InfAuslR 1989, 155), wenngleich in Einzelfällen eine derartige Verfestigung der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eintreten kann, daß eine Aufenthaltsbeendigung unverhältnismäßig ist.
  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Rn. 14 Ist demnach bei summarischer Überprüfung von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und -- erst recht -- der Aufenthaltsberechtigung auszugehen, so besteht grundsätzlich auch ein besonderes, die sofortige Vollziehung rechtfertigendes öffentliches Interesse (vgl. BVerfG -- Richterausschuß --, 11.02.1982 -- 2 BvR 77/82 --, NVwZ 1982, 241, u. 15.04.1982 -- 2 BvR 1492/81 --, DÖV 1982, 451).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
    Insbesondere kann dahinstehen, ob schon der Umstand entgegensteht, daß derzeit ungeklärt ist, ob der Antragsteller über einen über den 27. Oktober 1989 hinaus gültigen Paß oder Paßersatz verfügt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, 19.01.1983 -- 1 B 11.83 --, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der …

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …

  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses - …

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung; …

  • VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2980/88

    Einreise, Aufenthalt aufgrund Assoziierungsabkommen EWG/Türkei

  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Vielmehr führt nur das endgültige freiwillige Verlassen des Bundesgebiets durch einen Ausländer regelmäßig zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für ein von ihm betriebenes aufenthaltsrechtliches Eilverfahren, weil dann davon auszugehen ist, daß er an seinem diesbezüglichen Rechtsschutzbegehren nicht länger festhält (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, EZAR 223 Nr. 10 NVwZ 1985, 428, u. Hess. VGH, 21.04.1989 - 12 TH 4117/88 u. 12 TH 951/89 -, 30.05.198912 TH 1658/89 -"NJW 1989, 140, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, u. 23.04.1990 - 12 TH 83/90 -).

    Für die gesamte rechtliche Beurteilung sind, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitigen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose; …

    Rn. 7 Für die rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers ist, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat; …

    Bei Nachprüfung des Ermessens ist hingegen auf die bei Erlaß der Widerspruchsentscheidung gegebene Tatsachenlage abzustellen (vgl. Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92

    Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Für die rechtliche Beurteilung maßgebend ist trotz der Stellung des Verlängerungsantrags im Dezember 1988 noch unter der Geltung des alten Ausländerrechts (AuslG 1965), die derzeitige Sach- und Rechtslage (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.), also das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Ausländergesetz, weil eine Verpflichtungsklage vorliegt, da der Antragsteller die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, in erster Linie einer Aufenthaltserlaubnis, begehrt.
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum; …

    Für die rechtliche Beurteilung der angegriffenen Verfügung des Landrats des Landkreises O vom 18. Oktober 1991 ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage maßgebend, zumal ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist (Hess.VGH, 21.12.1989 -12 TH 2820/88-, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach …

    Für die rechtliche Beurteilung der Beschwerde ist allerdings, zumal ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.), also insbesondere das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 einschließlich der darin enthaltenen Übergangsvorschriften zugrundezulegen.
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem …

    Rn. 3 Für die rechtliche Beurteilung dieses Rechtsschutzbegehrens ist, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der gegenwärtige Zeitpunkt der Entscheidung, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Für die rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens des Antragstellers ist, da ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, grundsätzlich die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7), soweit nicht aufgrund besonderer Umstände auf einen anderen Zeitpunkt abzustellen ist.
  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell …

    Für die rechtliche Beurteilung ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage maßgebend, weil ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften - …

  • VGH Hessen, 08.01.1990 - 12 TH 1801/88

    Drohende Doppelbestrafung und Todesstrafe als Ausweisungshindernis

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet …

  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 …

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …

  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des …

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem …

  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93

    ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …

  • VGH Hessen, 23.09.1993 - 12 TH 776/93

    Zum Aufenthaltstitel für einen türkischen Staatsangehörigen - Zuzugsrecht …

  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft …

  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1250/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

  • VGH Hessen, 11.12.1992 - 12 TH 2254/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

  • VGH Hessen, 15.05.1992 - 7 UE 2131/85

    Zurückweisung der Berufung durch den Einzelrichter; Aufenthaltserlaubnis für …

  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach …

  • VG Darmstadt, 29.08.2005 - 5 G 1234/05

    D (A), Erlaubnisfiktion, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion, Aufenthaltserlaubnis, …

  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § …

  • VG Darmstadt, 30.12.2008 - 5 L 978/08

    Aufenthaltsrecht eines türkischen TJ-Anhängers

  • VG Darmstadt, 27.10.2003 - 5 G 1652/03

    Vorliegen eines rechtmäßigen Voraufenthalts bei durch Bestechung erlangter …

  • VG Darmstadt, 25.02.1994 - 5 G 1669/93

    Möglichkeit einer Ausweisung eines im offenen Strafvollzug einer beruflichen …

  • VG Darmstadt, 03.08.1998 - 5 G 1382/97

    Rechtsnatur der Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis; …

  • VG Darmstadt, 30.07.1998 - 5 G 1086/97

    Inhalt der Erlaubnisfiktion gem. § 69 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 Satz 1 des …

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