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Weitere Entscheidung unten: KG, 24.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13102
OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,13102)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,13102)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,13102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer Beratungspflichtverletzung durch einen Steuerberater; Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei einer Betriebsaufspaltung und einer Alleingesellschafterstellung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (52)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Rn. 93 Die Beendigung der Organstellung durch Niederlegung des Geschäftsführeramtes ist möglich, wobei der BGH für die mehrgliedrige GmbH hervorgehoben hat, dass diese Niederlegung grundsätzlich sofort wirksam ist, unabhängig davon, ob sie auf einen wichtigen Grund gestützt wird oder nicht (BGHZ 121, 257; BGH NJW 1995, 2850).

    Bereits vor der Entscheidung BGHZ 121, 257 vom 08.02.1993 hatten allerdings Instanzgerichte entschieden, dass die Niederlegung des Amts durch den Alleingeschäftsführer einer GmbH, der zugleich ihr Alleingesellschafter ist, unwirksam ist, wenn der Alleingesellschafter nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt (BayObLGZ 1981, 266; BayObLGZ 1992, 253; OLG Hamm OLGZ 1988, 411).

  • BFH, 25.01.1968 - V 25/65

    Treu und Glauben - Einspruchsverfahren - Aufgabe unrichtig erkannter …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die bloße Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zu kündigen und der beherrschten Gesellschaft damit die Betriebsgrundlage zu entziehen, ausreichend ist, auch wenn die ordentliche Kündigung auf Jahrzehnte hinaus ausgeschlossen ist, also lediglich eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommt, deren Voraussetzungen erst noch eintreten müssen (BFHE 81, 678; BFHE 92, 46).

    In früheren Entscheidungen neigte der BFH dazu, dieser Tatsache erhebliche Bedeutung beizumessen, also letztlich aus der finanziellen Eingliederung auf eine organisatorische Eingliederung zu schließen (BFHE 89, 402; BFHE 92, 46), allerdings waren in beiden Fällen weitere Indizien für eine organisatorische Eingliederung gegeben.

  • BFH, 06.06.2002 - V R 22/01

    Vorsteuer; Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte bei der Organgesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Dies entsprach einer gefestigten Rechtsprechung des BFH (…BFH/NV 1992, 140; BFH/NV 1994, 277, BFH/NV 2002, 1352;… später auch - den Beklagten im Zeitpunkt der Beratung noch nicht bekannt - BFH/NV 2004, 236;… BFH/NV 2005, 558).

    In einer weiteren Entscheidung vom 06.06.2002, die in einem Hauptsacheverfahren erging (Az. V R 22/01, BFH/NV 2002, 1352), hob der BFH damit korrespondierend hervor, die Zahlungspflicht des Organträgers sei nur für Fälle der bis zur Uneinbringlichkeit fortbestehenden Organschaft geklärt.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Die Anwendung dieser Vermutung setzt voraus, dass ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen; sie kann hingegen nicht zum Tragen kommen, wenn verschiedene Entscheidungen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGHZ 123, 311; BGH NJW-RR 1999, 641; BGH NJW 2000, 2814; BGH NJW 2004, 444).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frage der Handlungsoptionen des Klägers bei entsprechender Beratung durch die Beklagten in den Schriftsätzen im Berufungsverfahren umfassend thematisiert worden war, es konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die im Termin geäußerte Rechtsauffassung des Senats für den Kläger völlig überraschend war (insoweit liegt eine grundlegend andere Konstellation vor als im Beschluss des BGH vom 18.09.2006, Az. II ZR 10/05).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Die Anwendung dieser Vermutung setzt voraus, dass ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen; sie kann hingegen nicht zum Tragen kommen, wenn verschiedene Entscheidungen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGHZ 123, 311; BGH NJW-RR 1999, 641; BGH NJW 2000, 2814; BGH NJW 2004, 444).
  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Das FG Baden-Württemberg (EFG 2006, 1110; Revision beim BFH anhängig unter Az. V R 76/05) fordert nicht einmal eine "Gestaltung" der Beziehungen in Form organisatorischer Maßnahmen, sondern lässt die faktische Beherrschung grundsätzlich ausreichen, wobei es sogar davon ausgeht, dass eine Vermutung besteht, dass der finanziell beherrschende Gesellschafter auf die Geschäftsführung der beherrschten Gesellschaft einwirkt, diese Vermutung aber vom Gesellschafter widerlegt werden könne.
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Hier stellt sich nicht primär die Frage, ob der Vortrag im Hinblick auf § 531 ZPO noch berücksichtigt werden könnte (zu dieser Frage ist aber das vom Kläger zitierte Urteil des BGH vom 21.09.2004, Az. VII ZR 173/03, NJW-RR 2005, 167 ergangen), vielmehr liegt ein Fall des § 296a iVm § 525 ZPO vor.
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Zwar hat grundsätzlich der Mandant zu beweisen, dass der Steuerberater die geschuldete Beratung nicht erbracht hat, jedoch obliegt es zunächst dem Berater, substantiiert darzulegen, in welcher Weise er seine Pflichten erfüllt haben will (BGH NJW 1995, 2842; BGH NJW 1996, 2571).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06
    Die Anwendung dieser Vermutung setzt voraus, dass ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen; sie kann hingegen nicht zum Tragen kommen, wenn verschiedene Entscheidungen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGHZ 123, 311; BGH NJW-RR 1999, 641; BGH NJW 2000, 2814; BGH NJW 2004, 444).
  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 46/94

    Keine Berücksichtigung der Aufwendungen einer Komplementär-GmbH bei der …

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen …

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen …

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - …

  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge …

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05

    GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und …

  • BFH, 22.06.1967 - V R 89/66

    Vorliegen von Anzeichen für wirtschaftliche Eingliederung

  • BFH, 22.01.1985 - VII R 112/81

    Haftungsbescheid - Einspruch - Rücknahme - Verwaltungsakt

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 130/94

    Pflichten des Steuerberaters zur Überwachung einer Maßnahme

  • BFH, 13.03.1997 - V R 96/96

    Zeitpunkt der Beendigung der Organschaft im Fall der Sequestration

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen …

  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 35/99

    Zur Zulässigkeit der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und …

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 14 K 79/04

    Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Organschaft nach § 2 Abs 2 …

  • BFH, 03.03.2006 - V B 15/05

    Schätzung

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92

    Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von …

  • OLG Hamm, 21.06.1988 - 15 W 81/88

    Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer; Wichtiger Grund; Sofortige …

  • FG Schleswig-Holstein, 24.09.2002 - IV 174/01

    Zur Frage der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung …

  • FG Münster, 01.04.2003 - 15 K 2679/02

    Zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines …

  • BFH, 27.10.2000 - V B 102/00

    KG - GmbH - Eingliederung - Organschaft - Vorläufige Insolvenzverwaltung - …

  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig …

  • OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem …

  • BFH, 28.01.1965 - V 126/62 U

    Umsatzsteuerbefreiung zweier als Unternehmereinheit bestehenden Gesellschaften

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 71/92

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch GmbH-Geschäftsführer

  • FG Nürnberg, 09.08.2001 - II 287/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Zeitpunkt der Beendigung einer …

  • FG Nürnberg, 10.04.2000 - II 39/00

    Beendigung der Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverfahrens …

  • OVG Saarland, 27.03.1990 - 1 R 281/87

    Steuerrechtliche Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Amtsniederlegung; Ermessen; …

  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage …

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 240/02

    Mietweise Überlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Leistung eines …

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des …

  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 370/98

    Nutzungsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses als funktionales …

  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 17/97

    Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über …

  • BFH, 30.10.2003 - V B 158/03

    Umsatzsteuerliche Organschaft; Insolvenz der Organgesellschaft

  • BFH, 11.04.1991 - V R 126/87

    Haftungsanspruch gegen eine Organgesellschaft - Voraussetzungen zur …

  • FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 16 K 61/04

    Änderung der Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Umsatz; Vorliegen des …

  • BFH, 12.10.2004 - V R 68/03

    Wiedereinsetzung: Fristenkontrolle eines Berufsträgers; Rechtsanwalt

  • BFH, 12.08.1993 - V B 230/91

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens von Organschaft in Fällen der …

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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7314
KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7314)
KG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7314)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 12 U 32/06 (https://dejure.org/2006,7314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrecht: Kriterien zum Nachweis eines gestellten Verkehrsunfalles

  • Wolters Kluwer

    Indizien für das Vorliegen eines kollusiven Zusammenwirkens von Unfallverursacher und (vermeintlichem) Opfer; Beweisanzeichen gegen ein zufälliges Schadensereignis; Indizien für ein Vorliegen eines verabredeten Geschehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 9/05
  • KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in …

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06
    Dabei hat das Landgericht unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung auch des Senats richtig darauf hingewiesen, dass es insoweit auf die Gesamtheit der vorliegenden Indizien ankommt, die im Zusammenspiel eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines kollusiven Zusammenwirkens von Unfallverursacher und (vermeintlichem) Opfer bewirken (st. Respr, zuletzt Senat, Urteil vom 12. Januar 2006 - 12 U 228/04 - NZV 2006, 377 = KGR 2006, 526 L = VRS 110, 350; vgl. hierzu auch KG, Urteil vom 8.9.2005 - 22 U 233/04; OLG Koblenz, Urteil vom 4.10.05 - 12 U 1114/04 - NJW-RR 2006, 96).
  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation …

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06
    Diese Einlassung ist in hohem Maße typisch, da nicht nachprüfbar und auch schwer widerlegbar (vgl. hierzu bspw. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 12 U 291/01 - VersR 2004, 1018 = KGR 2004, 133 sowie die zu 12 U 257/03, 12 U 190/03, 12 U 318/03 entschiedenen Fälle).
  • KG, 12.01.2006 - 12 U 228/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen …

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 12 U 32/06
    Dabei hat das Landgericht unter Angabe der einschlägigen Rechtsprechung auch des Senats richtig darauf hingewiesen, dass es insoweit auf die Gesamtheit der vorliegenden Indizien ankommt, die im Zusammenspiel eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines kollusiven Zusammenwirkens von Unfallverursacher und (vermeintlichem) Opfer bewirken (st. Respr, zuletzt Senat, Urteil vom 12. Januar 2006 - 12 U 228/04 - NZV 2006, 377 = KGR 2006, 526 L = VRS 110, 350; vgl. hierzu auch KG, Urteil vom 8.9.2005 - 22 U 233/04; OLG Koblenz, Urteil vom 4.10.05 - 12 U 1114/04 - NJW-RR 2006, 96).
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