Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen Kindergeldes auf die dem Kind gewährten Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
- Judicialis
BGB § 839; ; BSHG § 16 Abs. 1; ; GSiG § 3 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; BSHG § 16 Abs. 1; GSiG § 3 Abs. 2
Amtshaftung bei Kürzung der Sozialhilfeleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftung wegen rechtswidriger Kürzung von Sozialhilfeleistungen bzw. Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz um das den Eltern zugeflossene Kindergeld; Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes; Ersetzung der Feststellung einer zweckorientierten ...
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 4/05
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Weder bestehe eine diesbezügliche Vermutung noch reiche hierfür die Feststellung aus, dass das Geld in eine gemeinsame Haushaltskasse fließe (BVerwGE 60, 6f).Diese Erwägungen, die nicht im Widerspruch zu den zitieren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts stehen (BVerwGE 60, 6f; 18-25), finden sich unter anderem in folgenden Entscheidungen: Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied mit Beschluss vom 04.04.1991 (ZfSH/SGB 1992, 16ff.):.
"[...] Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Kinderzuschüsse zur Rente (vgl. § 270 SGB VI) im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung an das Kind weitergereicht werden, soweit nicht der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt des Leistenden gefährdet wäre (BVerwGE 60, 6ff; BVerwGE 60, 18ff.).
Kindergeld dient wesentlich dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung wenigstens teilweise zu decken, also zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (BVerwGE 60, 6ff.).
- BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Wenn eine solche Zuwendung erfolgte, war das Kindergeld sozialhilferechtlich als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (BVerwGE 60, 18-25).Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht, worauf der Kläger zu Recht verweist, festgestellt, dass es eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Kindergeldberechtigte den Unterhalt des Kindes gerade aus dem Kindergeld bestreite und deshalb diese Leistungen an das Kind weiterleite, nicht gebe (BVerwGE 60, 18-25).
Immerhin kam aber insoweit ein Beweis des ersten Anscheins in Betracht, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebte, von seinen Eltern Naturalunterhalt erhielt und eine Gefährdung des sozialhilferechtlich notwendigen Bedarfs des Elternteils selbst nicht bestand (BVerwGE 60, 18-25).
"[...] Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Kinderzuschüsse zur Rente (vgl. § 270 SGB VI) im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung an das Kind weitergereicht werden, soweit nicht der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt des Leistenden gefährdet wäre (BVerwGE 60, 6ff; BVerwGE 60, 18ff.).
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90
Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt dabei voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGHZ 119, 365-372; BGH VersR 2001, 1108; vgl. auch Senat Urteil v. 14. Juni 2005 12 U 398/04).Denn wenn die nach sorgfältiger Prüfung unter Inanspruchnahme der zu Gebote stehenden Hilfsmittel gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers vertretbar ist, kann aus der späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH MDR 2005, 1166-1167; BGHZ 119, 365.).
- BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02
Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.12.2003 (NJW 2004, 2541-2542) ausgeführt hat, ist Kindergeld danach stets sozialhilferechtlich Einkommen desjenigen, an den es ausgezahlt wird.Anders als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.12.2003 (NJW 2004, 2541- 2542) war der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass sich die zwischenzeitliche Neuregelung des Kindergeldrechts in diesem Zusammenhang nicht auswirke.
- BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Zu fragen ist, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von einem Angehörigen dieses Verkehrskreises erwartet werden kann (BGHZ 113, 17-26). - BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Hierfür wäre der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig gewesen, da er sich auf einen besonderen, das Verschulden ausschließenden Umstand, nämlich einen entschuldbaren Rechtsirrtum, beruft (BGHZ 69, 128), was der Beklagte ausweislich seiner Schriftsätze auch nicht verkennt. - BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04
Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Denn wenn die nach sorgfältiger Prüfung unter Inanspruchnahme der zu Gebote stehenden Hilfsmittel gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers vertretbar ist, kann aus der späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH MDR 2005, 1166-1167; BGHZ 119, 365.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1992 - 8 B 1577/92
Prozeßkostenhilfe: Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt bei Beschwerde - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Schließlich fehlen auch Anhaltspunkte dafür, dass die Vermutung gem. § 16 S. 2 BSHG widerlegt wäre, weil tatsächlich keine Bedarfsdeckung durch die Mutter des Klägers erfolgt wäre (vgl. hierzu OVG Münster, FEVS 44, 198-204). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02
Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Soweit der Kläger eine gegenteilige Rechtsauffassung aus den Entscheidungen des Hanseatischen OVG (NVwZ 2002, 63-65) und des OVG Rheinland-Pfalz (NVwZ-RR 2003, 44-46) herleiten will, überzeugt dies nicht. - VG Dresden, 27.07.2004 - 6 K 3987/03
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Angesichts der selektiven Verweisung auf das BSHG im Rahmen einer spezialgesetzlichen Regelung fehlt auch jeder Anhalt für eine Regelungslücke als Voraussetzung einer Analogie, zumal die entsprechende Anwendung von § 16 BSHG aus der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes gestrichen worden war (vgl. hierzu VG Braunschweig, SAR 2004, 15-18; VG Ansbach SAR 2003, 126-129; VG Dresden, Urteil vom 27.07.2004, Az. 6 K 3987/03). - BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden
- VGH Hessen, 17.02.2000 - 1 TG 444/00
Zurechnung von Kindergeld von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Hilfesuchenden
- VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris). - VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Forderungen aus einem Warenkredit gegenüber dem Firmennachfolger; Voraussetzungen einer Firmenfortführung bei Insolvenz des Altbetriebes; Übergang eines Handelsgeschäft in Gestalt einer intakten Wirtschaftseinheit; Erforderlichkeit eines ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
- OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83
Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten …
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Der BGH hat nämlich in ungebrochener Kontinuität seiner Rechtsprechung seit den 80er Jahren (z. B. BGH NJW 1984, Seite 1186 ff.) betont, es komme nicht auf einen ausdrücklichen rechtsgeschäftlichen Übertragungsakt gleich welcher Art an, ob entgeltlich oder unentgeltlich, mittelbar oder unmittelbar, sondern lediglich auf die tatsächliche Unternehmensfortführung.Zu Recht hat der BGH daher dem Erfordernis des derivativen Erwerbsaktes eine Absage erteilt, das Manipulationen wie im vorliegenden Fall oder auch durch zwischengeschaltete Erwerber Tür und Tor öffnen würde, wie im Fall BGH NJW 1984, Seite 1186 ff. und in der jüngsten Entscheidung aus 2005, wo Diskothekenbetreiber durch den Umweg über ihren Getränkelieferanten als Mieter ihrerseits als Untermieter wieder einsteigen wollten, dies unter Zurücklassung ihrer als KG begründeten Altschulden.
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Begriff der Firmenfortführung
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Konsequent hebt der BGH entgegen der von Lieb (…a. a. O., Rnd. 41) vertretenen Auffassung weiter hervor, dass eine Einstellung des Geschäftsbetriebes durch den bisherigen Inhaber bzw. die gesellschaftsrechtliche Auflösung des alten Rechtsträgers mit Vollzug im Handelsregister einer Übernahme des Handelsgeschäftes nicht entgegen steht, weil § 25 Abs. 1 HGB eben nicht an den Fortbestand des Unternehmensträgers, also des Inhabers, sondern allein an die Kontinuität des Unternehmens anknüpft (so wörtlich BGH NJW 1992, Seite 911 ff.).So kommt es z. B. auf die Auswechselung von Gesellschafts- und Rechtsformzusätzen nicht an (BGH NJW 1992, Seite 911 ff.).
- LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
Haftung für Verbindlichkeiten durch Übernahme des Unternehmens unter einer …
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 01.03.2006 - 16 O 31/05 - wird zurückgewiesen.in Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 01.03.2006 (16 O 31/05) die Klage abzuweisen.
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01
Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit …
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Zur Abgrenzung können die beiden Entscheidungen BGH NJW 1987, Seite 1633 und BGH NJW-RR 2004, Seite 1173 ff. herangezogen werden. - BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85
Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Zur Abgrenzung können die beiden Entscheidungen BGH NJW 1987, Seite 1633 und BGH NJW-RR 2004, Seite 1173 ff. herangezogen werden. - BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81
Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes …
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
In der Rechtsprechung wird einheitlich nicht verlangt, dass das komplette Unternehmen mit allen Bestandteilen übergeht (siehe beispielhaft BGH NJW 1982, Seite 1647 ff. und durchgängig die folgenden Entscheidungen). - OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99
Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB
Auszug aus OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Die Instanzgerichte sind dem im Wesentlichen gefolgt (siehe z. B. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2000, Seite 332 ff.; anders aber wohl Oberlandesgericht Dresden, Oberlandesgericht NL 1994 Seite 230).
- OVG Saarland, 19.08.2024 - 2 B 21/24
Zur Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für die Kosten einer …
Es stellt sich vorliegend so dar, dass die Antragstellerin ihre - zur Übernahme der ... GmbH Co. KG notwendige - "Transformation" beziehungsweise Neugründung (nach Aufgabe des überschuldeten Altgeschäfts) bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet und durchgeführt hat, sodass eine faktische Übernahme der Geschäftsführung und der Vermögenswerte bereits vor Abschluss des "nötigen rechtsgeschäftsgeschäftlichen Erwerbsaktes" zum Stichtag 1.7.2023 erfolgt sein dürfte.[Vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 5.10.2006 - 12 U 36/06 -, juris, Rn. 19-23][Vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 5.10.2006 - 12 U 36/06 -, juris, Rn. 19-23] Wird ein Unternehmen indes - de facto - schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand unverändert durch den Nachfolger fortgeführt, verbleibt es auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Haftung aus § 25 Abs. 1 HGB.[Vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2008 - VIII ZR 192/06 -, juris, Rn. 1 - 5 sowie Rn. 21 - 22][Vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2008 - VIII ZR 192/06 -, juris, Rn. 1 - 5 sowie Rn. 21 - 22].Es hier kann dahinstehen, ob hierin insolvenzrechtlich eine wirksame sogenannte übertragende Sanierung, die nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf[Vgl. Zipperer, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, 15. Auflage 2019, § 157 InsO, Rn. 7][Vgl. Zipperer, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, 15. Auflage 2019, § 157 InsO, Rn. 7] oder aber bereits ein unzulässiges Umgehungsgeschäft liegen könnte, denn jedenfalls ist dieses Vorgehen nicht geeignet, die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB auszuschließen.[Vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 5.10.2006 - 12 U 36/06 -, juris, Rn. 19-23][Vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 5.10.2006 - 12 U 36/06 -, juris, Rn. 19-23].
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